Demente Mutter hat Herd angelassen - Versicherung?

Hallo!
Meine Mutter hat eime beginnende Demenz und hat vor kurzem einen Topf mit Öl auf den Herd gestellt, um Gulasch zu kochen.
Es hat geklingelt, sie ist an die Türe gegangen, da sie vor kurzem eine neue Hüfte bekommen hat, hat dies etwas länger gedauert… Als sie zurückkam, hat das Öl in der Pfanne gebrannt. Sie hat Gott seid Dank die Flamme mit dem Deckel ersticken können.
Trotzdem ist über der Herdplatte die Abzugshaube, einige Schranktüren angekokelt und durch die Hitze die Microwelle angeschmolzen. Tapeten und Decke sind verrußt, sowie die Holzdecke im Nebenzimmer.
Zahlt die Versicherung den Schaden?
Grüße Brita

Moin,

Standardantwort: es kommt darauf an. :wink:

aus https://rp-online.de/leben/ratgeber/versicherungen/haftpflichtversicherung-bei-demenz_aid-14246929

Schleichender Prozess

Für Demenzpatienten gibt es dabei aber ein spezielles Problem. „Das Tückische an der Krankheit ist ja, dass es ein schleichender Prozess ist“, sagt Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Betroffene verlieren die Selbstkontrolle nicht auf einen Schlag, sondern allmählich.

Läuft etwa ein Demenzkranker unerwartet auf die Straße und verursacht dadurch einen Unfall, muss geprüft werden, ob er in dem Moment tatsächlich begriff, was er tat. Denn das ist entscheidend für die Frage, ob eine Versicherung zahlen muss oder nicht. „Jeder Einzelfall muss genau angesehen werden“, sagt Lübke.

„Doch selbst wenn die Krankheit schon fortgeschritten ist, gibt es immer wieder helle Momente“, erklärt Bärbel Schönhof. Wird ein Schaden in solchen hellen Momenten verursacht, müsste die Haftpflichtversicherung eigentlich zahlen. „Allerdings dürfte die Beweisführung schwierig sein“, ergänzt Versicherungsexpertin Boss.

-Luno

An welche Versicherung denkst Du bei Deiner Frage?

Haftpflicht zahlt Schäden an fremdem Eigentum.

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Das frage ich mich auch.
Ausserdem frage ich mich, ob bei einer

das überhaupt klug wäre, es zu erwähnen.

Was ich dazu sagen kann, weil ich gerade mit unserem Versicherungsfritzen wegen der Wohngebäudeversicherung darüber ins Gespräch kam: lt. seiner Aussage handelt man grob fahrlässig, wenn man kocht (also Herd an) und die Küche währenddessen verlässt, auch wenn es nur für kurze Zeit ist.

Die Feuer-und Gebäudeversicherung müsste doch die Wände und Decke übernehmen, dachte ich.

Da käme es eben darauf an, ob grobe Fahrlässigkeit mit versichert ist oder nicht.

Die zahlt Schäden am Gebäude.
Verrußte Tapeten und Decke(nputz) sind aber keine Schäden am Gebäude.

Als erstes wäre zu klären, wem was gehört. Wohnt Deine Mutter im Eigentum oder zur Miete?

Für fremdes Eigentum wäre die Haftpflichtversicherung Deiner Mutter zuständig.
Dazu gehört auch eine Meldung an den Eigentümer/Vermieter.
.
Für Schäden an eigenen Gegenständen käme vielleicht die Hausratversicherung Deiner Mutter in Betracht.

Aber Vorsicht: der Schuß könnte nach hinten losgehen und die Versicherungen die Verträge kündigen, weil ihnen das Risiko für die Zukunft zu hoch erscheint.

Du und Deine Mutter können froh sein, daß nichts Schlimmeres passiert ist.

Moin,

Danke für die Korrektur. Da war ich auf dem falschen Dampfer.

-Luno