Demenz u. Sachwalterschaft

Guten Abend,
Ist es gesetzlich zulässig, daß eine von Demenz betroffene Person täglich die Protokolle der betreuenden Haushaltshilfen gegenzeichnen muß?
Die Person würde ja bedingt durch die Krankheit alles unterfertigen, was man ihr vorliegt. Hinzu kommt, daß die Organisation, welche die Haushaltshilfen vermittelt, Kenntis hat von der Sachwalterschaft über die Person. Kann man gegen die Vorgangsweise rechtlich gestützt vorgehen bzw. selbige unterbinden und einen anderen Weg der sinnvollen Kontrolle verlangen?
Gruß
scholastika

Was sagt denn der gesunde Menschenverstand?
Vielleicht ist die Verbraucherberatung dort die richtige Adresse
Grüsse
A.

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Hallo,

Ist es gesetzlich zulässig, daß eine von Demenz betroffene
Person täglich die Protokolle der betreuenden Haushaltshilfen
gegenzeichnen muß?

Ich sehe das Problem nicht. Der Pflegedienst lässt sich die Protokolle unterzeichnen, um im Zweifelsfall bei Rechnungsbeschwerden ein Beweismittel in der Hand zu haben. D.h. es ist nur im Sinne des Pflegedienstes, ein vernünftiges Beweismittel in die Hände zu bekommen. Was ist aber die Unterschrift einer offenbar nicht mehr Geschäftsfähigen wert? Nicht viel.

D.h. wenn der Pflegedienst sich hierauf verlässt, ist er im Zweifelsfall verlassen. Er handelt hier also nur zum eigenen Nachteil, wenn er sich nicht anderweitig seine Leistungen bestätigen lässt. Was kann umgekehrt dem Betreuer besseres passieren, als dass er bei Zweifeln an den abgerechneten Leistungen kaltlächelnd die von der nicht mehr Geschäftsfähigen unterzeichneten Protokolle mit Hinweis auf die dem Pflegedienst bekannte fehlende Geschäftsfähigkeit zurückweist. Und dann schaut der Pflegedienst erstmal in die Röhre.

Da aber in solchen Situationen Kooperation der einzige Weg zum Erfolg ist, und sonst nur die Betreute den Kürzeren zieht, sollte man mal mit dem Pflegedienst über eine von beiden Seiten akzeptierte Protokollierung der erbrachten Leistungen sprechen.

Gruß vom Wiz