Demenz - Verfügung über Erbe

Mein Opa ist schwer demenzkrank und muß im Heim leben. Sein Haus steht jetzt leer. Mein Vater, einzigster Sohn, möchte nun das Haus renovieren und vermieten. Wir wissen, dass beim Notar ein Testament liegt.
Wir wissen aber nicht, ob auch mein Vater wirklich der Erbe des Hauses sein wird. Was können bzw. dürfen wir machen? Gibt es eine Möglichkeit der Testamentseröffnung vor dem Ableben?

Leider kann ich Dir auf diese Frage keine Antwort geben.
Ich aber würde den Notar aufsuchen wo das Testament liegt, um zu Fragen was für möglichkeiten es gibt.
Vieleicht gibt es wirklich die möglichkeit vorab zu Erfahren wer nun der Erbe ist.Entwerder Dein Vater, Du oder jemand Fremdes.
Ihr könnt Ihm ja die Situation Erklären, denn ein leer stehendes Haus wo nichts gemacht wird verrottet.
Wünsche euch ganz viel Glück.

Sorry, dass ich nicht helfen kann; juristische Fragen googeln oder mit Fachmann erörtern. Viel Erfolg
Irmgard

Hallo,

zu den rechtlichen Grundlagen wenden Sie sich am besten an den Notar, der das Testament aufbewahrt, einen RA oder das Amtsgericht, das üblicherweise Rechtsberatung anbietet.

mfG
Sandra

hallo,

  • meines wissens nach gibt es die möglichkeit einer testamenteröffnung vor dem ableben nur, wenn Ihr vater eine vollmacht (die sog. vorsorgevollmacht) hat. Der fragestellung nach hat er diese nicht?
  • da Ihr vater der einziger sohn ist würde ich schon davon ausgehen, dass er auch der erbe ist, zumindest sein pflichtteil hat er. Wenn es für den opa keinen anlass zum anderseitigem vererben gab ist das risiko bei der hausrenovierung ja überschaubar, oder?
  • die hausübernahme zum jetztigem zeitpunkt - ohne vollmacht - geht nur über anwalt, über eine quasi entmündigung des opas (wg. alzheimer wahrscheinlich kein problem, wenn bereits diagnostiziert), ihr vater sollte sich als betreuer einsetzen lassen (amtsgericht)…

alle tipps ohne gewähr, lassen Sie sich von eimem anwalt beraten…

gruß

georg kania

evtl. infos auf www.alzheimerforum.de

Hallo guten Morgen,

das sind juristische und erbrechtliche Fragen,die mit der Demenzerkrankung wenig zu tun haben. Bitte wendet euch an einen Notar od. Rechtsanwalt.

MfG

Undine57

Ich kann Ihnen leider nicht weiterhelfen !
Ich denke Sie müssen einen Rechtsanwalt einschalten
Viele Grüsse

Hallo,

also ich kenn mich eher mit den medizinischen Aspekten von Demenz aus.
Aber soweit ich weiß, läuft sowas über Vollmachten, die man natürlich rechtzeitig erteilen muß (z.B. dem Sohn oder anderen Vertrauten Vollmacht zur Verwaltung des Vermögens erteilen), wenn das nicht mehr geht könnte ein Weg über Entmündigung und dann eingesetzten Betreuer laufen (meist wird da jemand aus der Familie zum Betreuer „bestellt“), ich glaube das mit dem Betreuer geht evtl. auch ohne Entmündigung, aber das weiß ich nicht genau.
Vorzeitige Testamentseröffnung dürfte schwierig sein. Aber frag doch nochmal bei den Rechtsfachleuten nach, denn wie gesagt ich bin auf dem Gebiet des „Betreuungsrechts“ nur halb kompetent.

Alles Gute,
katzeolivia

Katzeolivia

Ich rate unbedingt zu einer Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht.

Hallo Stephi,
nein, gibt es nict. Das hat auch nur zweitrangig mit dem Erbe zu tun, zwar vielliecht nicht für Euch emotional, aber rechtlich.
Um jetzt, zu Lebzeiten wollt Ihr etwas machen, was auch sinnvoll ist. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Ein Familienmitglied, z.B. Dein Vater als einziges Kind, ist im Besitz einer Vollmacht des Großvaters, die ihm gestattet, Wohnungsangelegenheiten zu regeln.
  2. Wenn das nicht der Fall ist, müsst Ihr zum Vormundschaftsgericht (beim Amtsgericht des Wohnsitzes des Großvaters) gehen und beantragen, als Betreuer ffür diesen Aufgabenberiech eingesetzt zu werden. Ist vielleicht schon der Fall?

Hallo zusammen,
diese Frage kann nur ein Rechtsanwalt beantworten.
Leider habe ich hierfür keine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Helga johann

Sie können vom Gericht einen Amtsvormund bestimmen lassen, der dann über die Repatartur und die Kostenträgerschaft in Verbindung mit dem Gericht entscheidet.