ich habe eine Frage.
Mal angenommen die Mutter von A, zerkratzt B die Wohnungstür. B informiert daraufhin die Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft, diese wendet sich an A und erklärt A, dass A die Beschädigungen beseitigen soll ansonsten würde eine Anzeige erfolgen.
Die Mutter von A ist Dement, A ist ein Miteigentümer, die Mutter sozusagen ein Mieter von A. A, wohnt ebenfalls im Haus und hat eine Patientenvollmacht, Betreuungsverfügung, Vorsorgeverfügung.
Was kann schlimmsten fAlls passieren. Die Mutter von A. hat an drei STellen, kleiner als 2 centstücke, die Farbe der Tür abgekratzt und dann sind noch weiße streifspuren auf einer Fläche von ca. 12 x z cm zu erkennen.
außerdem weißt die Tür noch weitere Beschädigungen auf, die aber bereits vorher vorhandenwaren. Am Schloss bzw. der dem Klinkenblatt?! und in einer Türhöhe an den die Mutter gar nicht heranreicht.
A. hat bereits Bilder davon, von Mitte 2013 wo einige dieser Beschädigungen bereits vorhanden waren.
Sollte A, jetzt erst mal gar nichts machen und abwarten? Sollte A sich mit der Verwaltung in Verbindung setzen und die Situation schildern, dass eben bereits Beschädigungen vorhanden waren.
A überlegt bereits zur Polizei zu gehen, dort ist das Verhältnis B und A bereits bekannt, B. hat letztens einen Strafbefehl bekommen, weil er und seine Frau A. als Rassist bezeichnet hat.
wie immer wäre ich für Ratschläge dankbar. A nimmt an, das B möchte, dass die Mutter aus ihrer Wohnung auszieht. Könnte es soweit kommen, dass irgendwer anordnet dass A`s Mutter ausziehen muss, da es den übrigen Bewohnern nicht mehr zuzumuten ist?
Vielen Dank im Voraus
Bürger 79