Arztgespräch wird nichts nützen, dort wird die C-Tochter nicht hingehen. Das ganze Außergerichtlich anzugehen, wäre ein Vermittlungsgespräch durch einen Mediator, was einige Rechtsschutzversicherungen anbieten, zu forcieren. Aber ob C und C-Tochter dazu bereit sind?
Das ist ja eins der Probleme, c hat vor drei Jahren von A`s Schwester 6 Wohneinheiten gekauft. A hat ebenfalls 6 Wohneinheiten.
Eine der ersten Taten von C war es, eine 70jährige Mieterin, die über 40 Jahre im Haus wohnte innerhalb von 3 MOnaten aus ihrer Wohnung zu graulen.
und der Wohnungskauf macht für A auch bloß sinn, wenn sie sich den damit erklärt, das C darauf spekuliert, spekuliert hat, alle Wohnungen irgendwann mal zu bekommen.
Der Wohnungskampf in Berlin wird unfreundlich, wenn er es nicht schon ist.
Danke für die Antworten,
Bürger 79
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Hmmm, ganz schön unerfreulich. Frage nicht, warum A nicht eine WE von deren Schwester gekauft hat … Jetzt verstehe ich auch das 50% Eigentum.
Haben Sie Sich schon überlegt die Wohnungen zu verkaufen? Der Zins für Käufer reizt doch zu Zeit enorm? Ich glaube nicht, dass A und B in dieser Wohnanlage wieder glücklich werden…
Man könnte überlegen, zwei Wohnungen auf einer Ebene zu kaufen und (übergangsweise) zu verbinden … Oder ist der Immobilienmarkt auch derzeit in Bln so schlecht?
Ansonsten: harte Kante, Rechtsanwalt, wenn Ihr Rechtsschutzvertrag „Eigentümer von Wohneigentum“ beinhaltet, sonst über den Mieterbund, mit RS!
Schlafen Sie gut - Alles wird gut!
Hallo Stellas,
möglich, dass C-Tochter gar kein Gespräch will - nach dem Motto „Was ich nicht wissen will, darf mir ja Angst machen“.
Und wie sieht es mit - von der Behörde festgestellten - haltlosen Verdächtigungen gegen A aus? Immerhin steht da ja auch Rufschädigung im Raum nach dem Motto: „Na irgendwas wird schon hängen bleiben und dann legen wir eben nach…“
A sollte daher - mit Unterstützung - aus der für sie belastenden Verteidigungsrolle heraustreten und C die Stirne bieten.
Gibt es in Deutschland Vereine, die sich mit dem Thema beschäftigen und Hilfestellung leisten können?
Gruß
dafy
das hat A damals auch getan, A ist zur Seniorenberatung, zum Betreuungsverein, zum Betreuungsgericht, letzendlich hat A dann eine Beschwerde beim Berufungsgericht gegen die amtliche Betreuerin, eine Verwandte von C eingereicht.
Hat C im Sommer dann noch wegen Beleidigung angezeigt, Herr und Frau C nannte A während der Eigentümerversammlung einen Rassisten, da A angab keinen Kontakt zu C haben zu wollen, das will A tatsächlich nicht, denn A hält C inzwischen für nahezu skrupellos.
Letztendlich haben C vor 2-3- Wochen laut Polizist, der die Anzeige aufnahm einen Strafbefehl wegen Beleidigung erhalten, A hatte aber auch sämtliche Unterlagen, das Schreiben der Amtl. Betreuerin, die sich auch über die Fußmatte von A`s MUtter beschwerte, im Namen der Familie C (ja, das stimmt tatsächlich). und eine menge unwahre Behauptungen aufstellte, die allesamt widerlegt werden konnten. Das Beschwerde schreiben dagegen, die vorangegangenen Beleidigungsanzeigen usw. die dazu passenden (FAlsch) Aussagen der fast kompletten Familie C und deren Angehörigen. (Man kennt sich, man hilft sich) eingereicht.
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A muss sich jetzt bremsen, sonst hört A nicht mehr auf zu schreiben.
Danke für die Anteilnahme
Bürger 79
A hat eben Antwort auf eine Anfrage an die Alzheimer Gesellschaft erhalten.
Diese Antwortet:
Es ist nicht möglich B aus der Wohnung zu klagen.
B hat genau wie jeder andere Mieter das Recht sich im Treppenhaus aufzuhalten.
auch wenn sich B gelegentlich komisch verhält.
Die Mitbewohner haben das auszuhalten.
Ich glaube etwas anderes wäre es nur wenn B gewalttätig werden würde schreien etc. aber das tut
B nicht, B klettert nur ganz leise die Treppen rauf und runter, ja und klopft gelegentlich mal an die eine oder andere Wohnungstür
und das wenn es hoch kommt alle drei Monate mal. allerdings diesmal Ende Januar einmal und! Ende Februar einmal, also zwei Monate hintereinander.
A hat sich jetzt schon enorm entspannt und regt sich nicht mehr so auf.
A wird morgen zur Sprechstunde des sozialpsychatrischen Dienstes gehen und alles schildern. falls da doch noch etwas nachkommen sollte.
nochmal Danke
Bürger 79
Hallo Buerger 79,
Das tut auf jeden Fall gut und holt etwas herunter!
und diese Zeilen erst recht!
Gott sei Dank gibt es noch immer Menschen und Institutionen, die den Rücken stärken, wenn es heftig zu sein/werden scheint!
Ich kann einfach nur Kraft wünschen und vor allem Gelassenheit! Die gibt die in scih ruhende Kraft für A und somit auch für B, die die Gelassenheit spürt und somit auch die positive Kraft von A!
Alles Gute!
dafy