ich wollte mal nachfragen, wie die Rechtslage ist, wenn ein Demenzkranker Mensch in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft, am Tag und manchmal auch Abends max. bis 22 /23 Uhr herumgeistert, Treppe hoch Treppe runter, ab und zu auch mal an einer Wohnungstür klingelt oder auch dagegen klopft manchmal auch laut. Und das ganze im Schnitt vielleicht diesen MOnat 2x. Davor , das letzte Mal vor 4-6 Monaten. Aber immer eher nur vereinzelt.
Wann kann ein Miteigentümer darauf bestehen, dass Abhilfe geschafft wird und der Demenzkranke sein Wohnung verlassen muss?
Also A ist Vermieter vom Demenzkranken B. gleichzeitig hat A auch die Patientenvollmacht, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. A ist zusammen mit C ( C ist ein Ehepaar) Wohnungseigentümer
Nun ist B heute im haus herumgelaufen. Sie hat weder irgendwen angegriffen, noch angeschrien, ich glaube sie hat auch nicht bei irgendwem geklingelt, sie ist einfach nur treppauf treppab gelaufen, das fiel der Tochter von C auf, die im 3. OG wohnt, die ihre Mutter C verständigt hat, die wiederum bei A klingelte und forderte, A soll sich gefälligst um die Mutter kümmern, man könne diese Frau nicht mehr allein lassen" ihr Kind (knapp 30)" hätte Angst , vor „B“ (Größe 1,52, 48 kg).
Da die Familie c, A bereits ein Jahr zuvor beim Sozialpsychatrischen Dienst anzeigte, A ließe B verwahrlosen, (das wurde dann auch vom Sozialpsychtrischen Dienst und dem Amtsarzt kontrolliert und die Anzeige sofort fallen gelassen) befürchtet A. nun erneut irgend welche Aktionen.
Was müßte passieren, bzw. was darf nicht passieren, dass B auch weiter in ihrer Wohnung wohnen bleiben darf.
wie immer wäre ich für Antworten sehr dankbar.
Noch mal die Frage vereinfacht, ich habe glaube ich etwas wirr geschrieben: Was muss passieren, dass Miteigentümer fordern können, einen Demenzkranken die Wohnung zu kündigen.
Bürger 79