Demenzkranker Mensch geistert durchs Haus

ich wollte mal nachfragen, wie die Rechtslage ist, wenn ein Demenzkranker Mensch in einer Wohnungseigentumsgemeinschaft, am Tag und manchmal auch Abends max. bis 22 /23 Uhr herumgeistert, Treppe hoch Treppe runter, ab und zu auch mal an einer Wohnungstür klingelt oder auch dagegen klopft manchmal auch laut. Und das ganze im Schnitt vielleicht diesen MOnat 2x. Davor , das letzte Mal vor 4-6 Monaten. Aber immer eher nur vereinzelt.
Wann kann ein Miteigentümer darauf bestehen, dass Abhilfe geschafft wird und der Demenzkranke sein Wohnung verlassen muss?

Also A ist Vermieter vom Demenzkranken B. gleichzeitig hat A auch die Patientenvollmacht, die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. A ist zusammen mit C ( C ist ein Ehepaar) Wohnungseigentümer
Nun ist B heute im haus herumgelaufen. Sie hat weder irgendwen angegriffen, noch angeschrien, ich glaube sie hat auch nicht bei irgendwem geklingelt, sie ist einfach nur treppauf treppab gelaufen, das fiel der Tochter von C auf, die im 3. OG wohnt, die ihre Mutter C verständigt hat, die wiederum bei A klingelte und forderte, A soll sich gefälligst um die Mutter kümmern, man könne diese Frau nicht mehr allein lassen" ihr Kind (knapp 30)" hätte Angst , vor „B“ (Größe 1,52, 48 kg).
Da die Familie c, A bereits ein Jahr zuvor beim Sozialpsychatrischen Dienst anzeigte, A ließe B verwahrlosen, (das wurde dann auch vom Sozialpsychtrischen Dienst und dem Amtsarzt kontrolliert und die Anzeige sofort fallen gelassen) befürchtet A. nun erneut irgend welche Aktionen.
Was müßte passieren, bzw. was darf nicht passieren, dass B auch weiter in ihrer Wohnung wohnen bleiben darf.
wie immer wäre ich für Antworten sehr dankbar.

Noch mal die Frage vereinfacht, ich habe glaube ich etwas wirr geschrieben: Was muss passieren, dass Miteigentümer fordern können, einen Demenzkranken die Wohnung zu kündigen.

Bürger 79

Oh, mit Verlaub, es scheint sich hier doch um einen „Hauskrieg“ zu handeln!

Liegt tatsächlich eine Demenz vor? Vorsicht!
Und eine 30jährige fürchtet sich? Oh, dann geht sie vermutlich auch nicht außer Haus.
Empathie und Toleranz wäre angebracht - und auch ein bisschen Mit-Verantwortungsgefühl.
Vorzustellen wäre, dass eine ältere Dame nicht schlafen kann und sich für Schlaf Bewegung verschafft. (Oder hat sie ein Messer dabei?)

Ich selbst lebe in einer Wohneinheit (8WEs) mit 3 Senior-Parteien; ich werde Engel genannt :smile:

Wir alle werden älter, und werden uns freuen, wenn wir nette, freundliche Nachbarn haben.

Gute Nacht
Stella

Ja, das tut sie. Zielloses „Wandern“ ist dafür typisch, und „sich für Schlaf Bewegung verschaffen“ (was immer das auch für einen Sinn haben sollte) ist nicht damit verbunden, dass man ziellos irgendwo bei Nachbarn klopft oder klingelt.

Schöne Grüße

MM

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Ich finde diesen Mangel an Empathie immer wieder beunruhigend.

Kannst du dir vorstellen, das auch du älter werden wirst? Das auch du mit 80+ dement sein könntest? Das auch deine Rente nicht reicht, ein ordentliches Pflegeheim zu bezahlen?

Sollen wir diese Leute wegsprerren, weil wir sie im Alltag als störend empfinden?

Gruß,
Steve

Hallo Buerger79,

Für den Fall, dass sich eine 30Jährige vor einer 1,52m großen und 48 kg leichten Person fürchtet, würde ich wirklich einen Arzt einschalten und zwar für die 30Jährige!

Überspitzt: Irgendwann fürchtet sie sich vor einer Blonden, einer Grünäugigen, vor einem kleinen Kind,…

Wie schon oben erwähnt wurde: Empathie scheint so lange ein Fremdwort zu sein, bis man sie selbst benötigt!

Wir haben meine demenzkranke Schwiegermutter mehr als 7 Jahre im Haus gehabt mit in nahezu jeder Nacht mindestens 4 - 6x Läuten bei uns, weil jemand im Haus, es laut, es hell, sie allein wäre.
Mehr als 4 Stunden Schlaf war purer Luxus für uns.
Und? Sie hat sich zu Hause eben wohler gefühlt als im Pensionistenheim!
Alte und/oder Kranke abschieben…

Nur gut, dass du ewig jung und immer kerngesund bleibst!

Gruß
dafy

Du und Steve verwechseln da wohl was!
A schreibt doch als der VM und Sorgeberechtigte/r und befürchtet, dass C eine Aktion startet um die Demenzkranke zwangsweise aus dem Haus, der Wohnung zu bekommen, A befürchtet, dass er dazu gezwungen werden kann.
Er will doch nur wissen ob C A dazu zwingen kann.
C ist das Miststück und nicht A, der Threadersteller!
ramses90

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ich hoffe die Frage wird jetzt nicht gesperrt, aber könnte es sein, dass es sich bei „A“ um mich dreht, die sich um Ihre Mutter kümmert und einfach
mal nachfragen will, was sie tun kann, wenn die Nachbarn stress machen?!

Danke für die Erklärung, ich habe eben einen riesen Schreck bekommen als ich ins Emailfach guckte,

Also noch einmal Danke für die Richtigstellung.
Bürger 79

Tut mir leid, dass Sie meinen Text nicht richtig verstanden haben.

Nicht A will seine Mutter (B) aus dem Haus bekommen. A befürchtet, dass C, sie nötigen könnte Ihre Mutter
ins Heim einweisen zu lassen. und daher fragt A hier nach ob das möglich wäre und was sie dagegen machen kann.

Bitte die Frage komplett lesen und nicht vorschnelle Urteile fällen.

Danke
Bürger 79

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Auch Sie möchte ich bitten die Frage von A gründlich und komplett durchzulesen.
A ist die Tochter von B und will eben verhindern, dass sie ins Pflegeheim muss, weil C darauf besteht.
Daher hat A gestern Abend versucht sich hier Rat zu holen.

vielen Dank
Bürger 79

Bitte lesen Sie die Frage komplett durch,
A, will seine Mutter nicht aus der Wohnung haben, sondern verhindern, dass C das schafft.
A hat gestern versucht sich hier Ratschläge bzw. Information zu holen, wie man das verhindern kann.
A hat nicht damit gerechnet, dass die Frage so falsch aufgenommen und nicht verstanden wird, wobei wenn man
die Fragen richtig durchliest, könnte man sie schon verstehen.

Danke
Bürger 79

Ok, ich habe mir jetzt mal die Konstellation A, B, C aufgezeichnet, verstehe.

Grundsätzlich: Mieter, die erkrankt und/oder alt sind, genießen einen gewissen Kündigungsschutz!

In dem aufgezeichneten Fall kommt noch hinzu, dass pflegende, bevollmächtigte Familienangehörige im Haus wohnen und sich kümmern/versorgen.

Wie könnte agiert/reagiert werden?
Besteht ein Mietvertrag zwischen A und B? Wenn ja, dann sollte B. dem Mieterbund eintreten evtl. gleich Rechtsschutz mit abschließen (sollte doch ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden müssen).

Die Mieterbund sollte auf Unterlassung bestehen, aufzeigen, dass eine Kündigung von B. nicht durchgeht, vielmehr ein besonderer Schutz gegenüber B. besteht. Außerdem, den Hausfrieden nicht weiterhin zu stören.

Sollte der Hausfrieden durch C. weiter beeinträchtigt werden, kann der Schuss für C. fürchterlich nach hinten losgehen.

Wenn kein „offizielles“ Mietverhältnis besteht, dann direkt zu einem Rechtsanwalt und obengenanntes ausführen lassen. Ob hier, wenn vorhanden, ein Rechtsschutz die Kosten trägt sollte vorsichtig (!) beim Versicherer hinterfragt werden. Denn man könnte sich nicht auf Mieterschutz berufen, vielmehr auf eine Familienstreitigkeit, und die ist meist vom Schutz ausgenommen.

Rechtlich gegen Familienangehörige/Verwandte vorzugehen (und die auch noch im Haus wohnen), hat natürlich einen unguten Geschmack. Den aber hat C. bereits mit der Anzeige des Sozialpsychatrischen Dienst letztes Jahr gesetzt. Starke Nerven kann ich nur wünschen!

Viele Grüße, Stella

ich glaube es war alles doch etwas zu kompliziert von mir erklärt.

Also A ist die Tochter von B, der dementen Person - A ist die Vermieterin von B— und A hat die Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung ( ich habe die Begriffe verfügung und vollmacht wahrscheinlich wieder durcheinander gebracht) für B.

C versucht die Mutter von A aus ihrer Wohnung zu bekommen und setzt damit A unter Druck, c ist Miteigentümer im Haus genauso wie A.
Und es ist cs tochter die auch eine Wohnung im Haus hat, zur Miete, und angibt Angst vor A`s Mutter zu haben.

C und A sind nicht verwand.

ich hoffe so wird es klarer.
Danke
Bürger 79

Ja, so hatte ich es auch verstanden

Das spielt keine Rolle

Dazu hatte ich schon geantwortet: C hat keinerlei rechtliche Handhabe!

Das wird jeden Richter freuen :stuck_out_tongue_closed_eyes:

Dieser Umstand macht einfacher für A und B.

Hallo Bürger 79,

tut mir leid, wenn ich dich für den „Wegbekommer“ gehalten habe!
Ansonsten gilt für mich noch immer: Eine 30 Jährige, die argumentiert, dass sie vor der Kranken so schreckliche Angst hat, dass die Kranke aus dem Haus muss, darf einem Arzt vorgestellt werden.
Wohnungseigentümer - nicht ident mit dem Ausdruck Mieter - kann man doch gar nicht aus dem Haus vertreiben! Der Angsthäsin, die Mieterin ist, kann man ja genau das anbieten was sie möchte: Wohnungswechsel - für sie nämlich!
Ich habe nach meinen Erfahrungen mit meiner demenzkranken Schwiegermutter Hochachtung vor allen, die sich liebevoll um Demenzkranke bemühen!

Ich vermute stark, dass es nicht die kranke Mutter ist, um die es geht, sondern um das beinharte Durchsetzen des Wunsches der 30Jährigen oder ihrer Familie (Wie sieht dann der nächste aus?).

Da die Familie c, A bereits ein Jahr zuvor beim Sozialpsychatrischen Dienst anzeigte, A ließe B verwahrlosen, (das wurde dann auch vom Sozialpsychtrischen Dienst und dem Amtsarzt kontrolliert und die Anzeige sofort fallen gelassen) befürchtet A. nun erneut irgend welche Aktionen.

Wäre ich sehr böse, würde ich Sozialpsychiatrischen Dienst informieren, dass eine 30Jährige ganz schreckliche Angst habe vor Kranken und und sich daher Andere um sie große Sorgen machen müssten…

Umgekehrt: Kann man diesen Dienst oder einen vertrauten Arzt ersuchen, mit der Angsthäsin ein klärend-informatives Gespräch zu führen, was Demenz wirklich ist, denn sie scheint wohl darüber nicht wirklich ausreichend informiert zu sein.

Vielleicht lässt sich eine Deeskalation erreichen?

Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Kraft!

dafy

Aus wie vielen Eigentümern besteht die Wohnanlage?
Wie ist das Verhältnis, wie sehen diese das und kann mit Unterstützung gegen C. gerechnet werden?

Vom Umgang mit dem Querulanten – werden wir ihn los?:
Hier ein Auszug aus einem interessanten Dokument, Seite 5:

"U. U. würde jede WE-Gemeinschaft sich gern vom Querulanten trennen. Aber: Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist unauflöslich (§ 11 WEG). Einzelne Wohnungseigentümer kann man daher nur über §18 WEG loswerden. Voraussetzung ist allerdings die schwere Verletzung einer ihm obliegenden Verpflichtung. Diese führt dazu, dass die Fortsetzung der Gemeinschaft mit ihm nicht mehr zumutbar ist. Die wichtigsten Regelbeispiele werden in Abs.2 WEG dargestellt.

Auf Seite 6 und 7 weiter
http://www.jurakontor.de/fileadmin/templates/dokumente/picaper/Querulanten.doc
(Virenfrei, habe ich mir eben runter geladen)