Demoband Urheberrechte

Hallo, nochmal ich.

Angenommen, ein ehemaliger Mitarbeiter einer Filmproduktion im Bereich 3D / Special Effects ist gekündigt worden und möchte sich nun mit seinem Demoband bewerben. Auf dem Band sind ergo alle Projekte im Zeitraffer zu sehen, die öffentlich auch bisher gezeigt wurden und kein Geheimnis darstellen.

Da der EX-Arbeitnehmer sich im Rechtsstreit mit dem Arbeitgeber wegen offener Gehaltszahlungen befindet, hat der Ex-AG nun dem Ex-AN per Anwalt eine Unterlassungserklärung für den Inhalt des Demobandes erteilt.

D.h., der Arbeitnehmer kann sich nun, wie branchenüblich, nicht mehr mit einem Demoband bewerben und überhaupt nicht zeigen, was er kann !!! D.h., Bewerbungsschreiben unmöglich !! Was kann man hier denn tun? Gibt es denn keine Gesetzestexte, die einem erlauben, mit Kennzeichnung (Copyright) sein Band zum Zwecke einer neuen Anstellung zu verbreiten?

Für schnelle Hilfe dankbar,

Da Simbabwe

Hallo,

wer hat die Urheberrechte an dem Material? Das Material darf nur genutzt werden, wenn man das Urheberrecht besitzt oder vom Rechteinhaber eine Genehmigung hat.

Eigentlich ganz einfach.

Gruß

Matthias

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Hallo zurück,
die Urheberrechte liegen bei zig verschiedenen Firmen.

Natürlich die Firmen angefragt, aber die kennen einen ja nicht selber, denn man hat ja über den Arbeitgeber am Projekt mitgearbeitet und hatte nicht selber mit dem Kunden zu tun. Also sagen die, ich kenne Dich nicht, dann gibts auch nichts. Und der EX-AG verbietet die Verbreitung des Materials und erzählt aufgrund des echt heftigen Streits den Kunden, dass ich da nicht mitgearbeitet hätte.

Also kann ich dann einpacken oder wie? Es muss doch die Möglichkeit geben, das Material zeigen zu dürfen (nur Ausschnitte, quasi Filmzitat), um sich damit bewerben zu dürfen.

Ich habe mal gelesen, dass Material gezeigt werden darf, wenn es a.) bereits öffentlich ist/Veröffentlicht wurde und b.) keine gewerbliche Gewinnerzielungsabsicht besteht im Sinne von eigener Firma. Es entsteht ja auch keine Konkurrenz im direkten Sinne.

Ansonsten dürfte ja kein Artist seine Materialien zeigen.

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Hallo,

wenn der Rechteinhaber nicht zustimmt, ist die Nutzung verboten. Deine genannten Ausnaheregelungen sind nicht zutreffend.

Also: Finger weg!

Ein Programmieren von Microsoft darf ja auch nicht Teile des Windowsquellcodes der Bewerbung beilegen.

Gruß

Matthias

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Hi Du,
gesetzlich hat vielleicht der Arbeitgeber recht (ich orientiere mich hier an den bisherigen Antworten).

Aber da es BRANCHENÜBLICH ist, Demos (= wie eine Mappe) vorzuzeigen, vorzeigen zu können & zu müssen, denke ich, dass das Vorgehen des Arbeitgebers doch irgendwie nicht richtig ist.

Klar, das copyright liegt bei einem Angestellten nicht bei ihm selbst, sondern bei der Firma.

Aber keiner behauptet, Du wolltest so tun, als läge das copyright bei dir. Das würde ja auch kein potentieller Arbeitgeber, der das Demo sieht, annehmen.

Was für Berufsverbände etc gibt’s denn bei Euch? Kannst Du Dir dort nicht Rat & Unterstützung holen?

Gruss & viel Glück,
Isabel

Hallo, nochmal ich.

Angenommen, ein ehemaliger Mitarbeiter einer Filmproduktion im
Bereich 3D / Special Effects ist gekündigt worden und möchte
sich nun mit seinem Demoband bewerben. Auf dem Band sind ergo
alle Projekte im Zeitraffer zu sehen, die öffentlich auch
bisher gezeigt wurden und kein Geheimnis darstellen.

Da der EX-Arbeitnehmer sich im Rechtsstreit mit dem
Arbeitgeber wegen offener Gehaltszahlungen befindet, hat der
Ex-AG nun dem Ex-AN per Anwalt eine Unterlassungserklärung für
den Inhalt des Demobandes erteilt.
Hi,

ist es nun „branchenüblich, sich nicht mehr bewerben zu können“, oder branchenüblich, sich mit dem Demoband, um dessen Eigentumsverhältnisse es geht, sich zu bewerben, was aus Deinem Text nicht klar wird. Schau in Deinen Arbeitsvertrag und genau in die Rubrik, was Du dem AG alles „abgetreten“ hast für den Lohn. Oder laß Dich bei einem örtlichen Gewerkschaftsbüro über den Rahmen(tarif)vertrag über diese Frage beraten, weil dieser alles regelt, was ansonsten nicht im Einzelnen vertraglich angeführt ist, aber meist mit dem Bezug „ansonsten gelten die (rahmen)tariflichen Bestimmungen“.
Viel Erfolg! Ich bin dafür, daß das Werk seinem Schöpfer gehört!
liebe Grüße
Cris

D.h., der Arbeitnehmer kann sich nun, wie branchenüblich,
nicht mehr mit einem Demoband bewerben und überhaupt nicht
zeigen, was er kann !!! D.h., Bewerbungsschreiben unmöglich !!
Was kann man hier denn tun? Gibt es denn keine Gesetzestexte,
die einem erlauben, mit Kennzeichnung (Copyright) sein Band
zum Zwecke einer neuen Anstellung zu verbreiten?

Für schnelle Hilfe dankbar,

Da Simbabwe

Hi,
nimm doch die Veröffentlichungen als Referenz. Sieh dir mit deinem
eventuell zukünftigen Chef, die Filme in echt oder auch
Ausschnittweise an.
Als Privatkopie kannst du für Dich doch die Veröffentlichten Filme
aufnehmen.Da brauchst du doch nicht das Demoband dazu.
Du kannst diese dann selbstverständlich nicht gewerblich nützen, oder
als Referenz deinem neuen Chef überlassen, aber du als Privatperson
solltest dich schon bei einem neuen Arbeitgeber bewerben können,
sofern du an den Filmen mitgearbeitet hast.
Außer es war geheimhaltung etc. exkta ausgemacht.

OL

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