Demogerät kalkulieren oder Abschreibmodus

Hallo wer-weis-was community user,
mir beschäftigt eine Frage:
Wenn ein Geschäft ein Demogerät verkaufen will undes aus sicht des Käufers günstig erscheint, dann frage ich mich:
Kann das Geschäft ein Demogerät steuerlich abschreiben oder anders geltend machen und dennoch zum Verkauf anbieten?
Ich stell mir das so vor: Bei Geschäftsaufgabe wegen Umzug darf der Anbieter legal die Preise bis zu 30% günstiger angeben und holt sich den Verlust über den Steuernachlass wieder rein.
Somit ist dem Besitzer der Geschäftsauflösung mehrfach geholfen:
Gerät verkauft, steuerlich absetzbar und neues Geld für die ausgestaltung anderer neuer Geschäftsräume.
Ich hoffe ihr versteht was ich meine.
Hintergrund: kann man nochmals als potentieller Kunde den Verkaufspreis drücken mit dem Wissen, dass der Verkäufer das Demogerät an anderer Stelle sich verdienen wird.
Mit frenudlichen Grüßen
Matis, der Junge aus Norwegen

Hallo !
Soviel zu Deiner letzten Frage: Dem Verkäufer die Pistole auf die Brust zu setzten und mit seinem (Fach?)-Wissen eine Preisverhandlung zu starten geht in ca. 95% der Fälle daneben. Diese Methode bedrängt den Verkäufer und der schaltet auf stur. Ich würde eher auf eine andere Handelsmethode zurückgreifen.

Viel Erfolg
S.

Hallo,

ich habe noch nie jemanden kennengelernt, der an der zu zahlenden Steuerlast verdient, außer dem Staat.

Der Händler verkauft das Demogerät zu seinem Einkaufspreis zzgl. diverser (geringer, aber unvermeidlicher) Kosten. Da noch den Preis drücken zu wollen ist ein guter Vorsatz. Jedoch es wird ein Vorsatz bleiben. Bestimmte Waren mit weit mehr Gewinn gibt es, doch dann wird auch der Rabatt größer ausfallen (Möbel oder Küchen z.B.).

Gruß
Selorius