Hallo,
wenn in einer EGV etwas mit knapper Mehrheit beschlossen wird, was zum Bankrott der Haushaltskasse führt ( führt , nicht führen kann!) Ist das dann anfechtbar?
Vielen Dank und viele Grüße
Hallo,
wenn in einer EGV etwas mit knapper Mehrheit beschlossen wird, was zum Bankrott der Haushaltskasse führt ( führt , nicht führen kann!) Ist das dann anfechtbar?
Vielen Dank und viele Grüße
EGV ?
Haushaltskasse? wessen?
vnA
wenn in einer EGV etwas mit knapper Mehrheit beschlossen wird,
was zum Bankrott der Haushaltskasse führt ( führt , nicht führen
kann!) Ist das dann anfechtbar?
Hallo,
ich nehme an, mit EGV ist Eigentümerversammlung gemeint. Diese Haushaltskasse kann meiner Ansicht nach nicht Bankrott gehen, sondern einfach nur komplett leer werden. Wenn dann weitere Forderungen bestehen, wie z.B. Handwerkerrechnungen aus Sanierungen, etc. , sind die Eigentümer mit Sonderumlagen dran. Wenn die Eigentümer dann nicht bezahlen können (auch nicht z.B. durch Privatkredit), haben die jeweiligen Eigentümer dann ein Problem. Mich würde interessieren, wie das dann weitergeht: Wer kann den Eigentümer dann aus der Wohnung klagen bzw. zur Aufgabe und Verkauf der Wohnung zwingen? Wie läuft das dann in der Praxis? Oder kommt das eigentlich nie vor?
Viele Grüße
Pit
Nicht zu vergessen dabei der strafrechtliche Aspekt: Aufträge zu erteilen mit dem Wissen, dass man sie nicht bezahlen kann, ist Betrug.
vnA
Demokratie vs. Mehrheitsbeschluss
Nicht zu vergessen dabei der strafrechtliche Aspekt: Aufträge
zu erteilen mit dem Wissen, dass man sie nicht bezahlen kann,
ist Betrug.
Ja.
Ich meine mit Haushaltskasse meint der Fragesteller seine eigene Haushaltskasse, nicht die „Eigentümerinstandhaltsrücklagenkasse“.
Das würde heißen, dass die Eig.gemschaft etwas beschließen will, also Ausgaben für die Gesamtimmobilie/Gemeinschaftseigentum, welches zum Bankrott eines einzelnen Eig. führt. Weil dieser das Geld nicht hat es einzulegen bzw. nachzuschießen.
Welche Möglichkeiten hat der einzelner Eig. in solch einem Fall , müsste die Frage lauten.
Zurück zu deinem Betrug. Interessanter Ansatz.
Begeht denn die Eig.gemeinschaft, vertreten duch den Vorstand, einen solchen Betrug , wenn sie etwas in Auftrag gibt, dessen Finanzierung nicht gesichert ist? Ein einzelner Eig. stimmt ja dagegen, weil er kein Geld hat. Jetzt mag der mehrheitlich überstimmt werden. Was nützt das? Er hat das Geld definitiv nicht und zeigt dies auch der Eig.gemeinschaft an.
MfG
Hallo,
ja es ist eine Eigentümerversammlung bzw. die Eigentümergemeinschaft gemeint. Es wurde einen Beschluss für eine Investition geschlossen, die die Rücklagen auf 0 bringt. Sonderumlagen werden schon bezahlt. Für die Investion werden weitere Sonderauflagen notwendig und wenn dann noch unerwartete Kosten kommen, müssen diese ebenfalls über Sonderumlagen finanziert werden.
Wenn ein Eigentümer das Wohngeld nicht zahlen kann, dann kann die Eigentümergemeinschaft klagen und durch einen Titel das Wohngeld einfordern. Darum geht es mir hier aber nicht, sondern allein darum, ob ein Beschluss anfechtbar ist, wenn dieser Beschluss zum wirtschaftlichen Bakrott führt.
Viele Grüße
Hallo,
ich nehme an, mit EGV ist Eigentümerversammlung gemeint. Diese
Haushaltskasse kann meiner Ansicht nach nicht Bankrott gehen,
sondern einfach nur komplett leer werden. Wenn dann weitere
Forderungen bestehen, wie z.B. Handwerkerrechnungen aus
Sanierungen, etc. , sind die Eigentümer mit Sonderumlagen
dran. Wenn die Eigentümer dann nicht bezahlen können (auch
nicht z.B. durch Privatkredit), haben die jeweiligen
Eigentümer dann ein Problem. Mich würde interessieren, wie das
dann weitergeht: Wer kann den Eigentümer dann aus der Wohnung
klagen bzw. zur Aufgabe und Verkauf der Wohnung zwingen? Wie
läuft das dann in der Praxis? Oder kommt das eigentlich nie
vor?
Viele Grüße
Pit
Hallo,
danke - genau so meinte ich das! Hat jemand eine Antwort?
Viele Grüße
Hallo,
nein - ich meine die „Eigentümerinstandhaltungsrücklagenkasse“. Diese wäre nach der Investition bei 0 Euro.
Das mit dem Betrug finde ich auch interessant - aber da müsste man bei jeder Sonderumlage nicht die Mehrheit als Grundlage des Beschlusses haben, sondern alle Stimmberechtigten - und wozu das führen kann, kann sich ja jeder denken…
Gibt es ein Gesetz, das ein Beschluss anfechtbar ist, wenn er unwirtschaftlich ist. Und MUSS eine bestimmte Summe als Rücklage im Topf bleiben, oder muss man das als Gemeinschaft beschließen?
Viele Grüße
Hallo,
das Geld ist da - nur danach eben nicht mehr. Das bedeutet Sonderumlagen und schlimmstenfalls einen Kredit.
Viele Grüße
Wenn die Gemeinschaft beschließt die mängelfreie Wand, die zZt Gelb gestrichen ist, jetzt Blau zu streichen, dann ist dies völlig unwirtschaftlich. Aber wer will ihr das verbieten wollen? Und warum?
Wenn die Gemeinschaft mit der erforderlichen Mehrheit Maßnahmen beschließt und die Deckung der Arbeiten ist gesichert - sei es auch nur als Sonderumlage - dann liegt bei der Vergabe der Arbeiten natürlich keinerlei Betrugsabsicht vor. Ob sich ein einzelnes Mitglied der Gemeinschaft, aus welchen Gründen auch immer, finanziell übernommen hat, braucht die Gemeinschaft nicht zu interessieren.
Irrwitzig finde ich die Idee, dass sich die Gemeinschaft bei ihren Beschlüssen zuerst ein Bild von der Zahlungsfähigkeit ihrer Mitglieder zu machen hätte. Ich stelle mir gerade eine WEG mit 100 - 150 Mitgliedern vor. Da da immer irgendwelche dabei sind, die am Rande der Insolvenz stehen, wären sämtliche größeren Unterhaltungsarbeiten, die eine Sonderumlage erfordern, unmöglich. Gott bewahre.
Der Gesetzgeber hat übrigens genau auf derartige Fälle reagiert und der WEG mit ihren Forderungen im Zwangsversteigerungsverfahren einen erheblichen Vorteil eingeräumt. Also genau umgekehrt dessen was du als wünschenswert ansiehst.
Es kann nicht sein, dass das wirtschaftliche Unvermögen, die Zockermendalität, die Dummheit, die Schicksalsschläge oder was auch immer, eines Einzelnen die Handlungsfähigkeit einer Gemeinschaft lähmt. Und das ist auch gut so.
vnA
Es kann nicht sein, dass das wirtschaftliche Unvermögen, die
Zockermendalität, die Dummheit, die Schicksalsschläge oder was
auch immer, eines Einzelnen die Handlungsfähigkeit einer
Gemeinschaft lähmt. Und das ist auch gut so.
Wenn aber 3 von 4 Eigentümern gerne goldene Handläufe wollen und dafür gerne 200k€ bereitstellen wollen und nur Eigentümer #4 das nicht zahlen kann: Ist das dann PP (persönliches Pech) des Eigentümers #4 oder gibt es Grundsätze der Angemessenheit (Welche?), die die Gemeinschaft einhalten muss?
Da hat sich dann Eigentümer 4 schlicht und einfach die falsche Gemeinschaft ausgesucht. Er sollte sich so schnell als möglich von dem Objekt trennen.
vnA