Demokratie auf Stadt-Ebene ?

Wenn die Stadtoberhäupter ein öffentliches
Gebäude „zweckentfremden“, sollte dann mit demokratischen Mitteln, z.B. Bürgerbegehren (in Form einer Unterschriften-sammlung) versucht werden es in die Öffentlichkeit zu rücken, wenn alle Versuche mit den Stadtoberhäutern gescheitert sind ???

Arwed

Eigentlich wollte ich sagen, daß man das so pauschal nicht beantworten kann. Aber wenn Du mit einer Entscheidung nicht einverstanden bist kannst Du immer im Rahmen der Möglichkeiten deinen Unmut ausdrücken.
Jeder derartigen Entscheidung muß ( sofern rechtmäßig) ein entsprechender Ratsbeschluß vorausgehen, ist der da, kann man eigentlich nicht mehr viel machen, da sich ja eine gewählte Mehrheit dafür ausgesprochen hat. Wenn der Beschluß da ist, ist es eigentlich zu spät um Änderungen zu wollen. Deshalb gibt es ja die öffentlichen Teile einer Ratssitzung. Natürlich gibt es auch hier immer Sonderfälle.
Mann kann auch gegen jede Entscheidung den Instanzenweg beschreiten nur wem hilft das?
bodo

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Hallo!

Mann kann auch gegen jede Entscheidung den Instanzenweg
beschreiten nur wem hilft das?

So einfach geht das nicht. Man muss schon geltend machen, dass einem dadurch z.B. der Zugang zur öffentlichen Einrichtung erschwert wird oder man sonstwie in seinen Rechten verletzt wird. Einfach gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung/Magistrat zu Gerichte ziehen funktioniert nicht.

Matthias

Es ist richtig, aber wenn ich was gegen einen Beschluß habe, werden sich ja sicher auch irgend welche (und seien sie noch so vorgeschoben) Gründe finden.
bodo

Danke für die Antworten.

Ich bin ehrlich gesagt am überlegen ob ich ein Bürgerbegehren ins Leben rufe, weil egal welche Gründe man auch vorbringt, sind doch die Gegner dessen anderer Ansicht und wollen es verhindern.

Arwed