Demokratie

Hallo, Peter,

Die Frage ist: Wer garantiert die Einhaltung der Verfassung,
wenn sie, wie im 3. Reich, durch die Machthaber mittels
gleichgeschalteter Justiz, Polizei, Militär schlicht ignoriert
wird?

Es spricht viel dafür, daß das sorgfältig austarierte grundgesetzliche System wechselseitiger Kontrolle der Staatsgewalten gewährleistet, daß es so weit erst gar nicht kommt.

Wie ist dann die GG-Änderung von 1968 zu beurteilen, die
meines Wissens nach auch bei inneren Unruhen und
Naturkatastrophen zum Tragen kommen kann?

Durch das 17. Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes vom 24. 06. 1968 sind u.a. besondere Regelungen für den Verteidigungsfall (sog. äußerer Notstand, Art. 115a ff GG) und für die Abwehr von Gefahren für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder der Länder (sog. innerer Notstand, Art. 91 GG) getroffen worden. Die Vorschriften für den Verteidigungsfall sind in erster Linie darauf gerichtet, insb. durch verfahrensrechtliche Erleichterungen die Handlungsfähigkeit der rechtsetzenden Gewalt auch unter außergewöhnlichen Umständen zu erhalten. Art. 91 dagegen eröffnet den Ländern - und unter bestimmten Voraussetzungen auch der Bundesregierung - außerordentliche Zugriffsmöglichkeiten auf Ordnungskräfte der Exekutive (insb. Polizei, Bundesgrenzschutz), ohne das grundgesetzlich vorgesehene Rechtsetzungsverfahren zu beeinflussen.

Die Befugnisse des Gesetzgebers in sachlicher Hinsicht jedoch werden weder durch Art. 91 GG noch durch Art. 115a ff GG erweitert. Auch im Falle des - äußeren wie inneren - Notstandes bleibt der Gesetzgeber an die materiellen Vorgaben der Verfassung, vor allem den Grundrechtskatalog gebunden. Auch die Änderung der Verfassung ist nur unter den allgemein für Verfassungsänderungen geltenden Voraussetzungen möglich. Auch in Notstandszeiten wacht über die Einhaltung des Verfassung unverändert das Bundesverfassungsgericht.

Mit freundlichen Grüßen,

A. Tillmann

Wir brauchen das Grundgesetz nicht ändern. Schon jetzt steht
es teilweise nur noch auf dem Papier.

Jedenfalls erhält es allmählich System, wie wir vorgeschrieben
bekommen, worüber wir reden dürfen und worüber nicht.

Wo haben Sie denn diesen Unsinn her?

hi raimund

kauf dir mal die neue ZEIT, das dossier dürfte dich interessieren, wo du doch immer so auf die faulen überbezahlten politiker schimpfst, die nie im parlament sitzen…