Hallo zusammen,
ich hätte eine bzw. zwei rechtliche Frage zu Demonstrationen:
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Wie wird eine Demonstration angemeldet? Also äußert der Anmelder nur den Wunsch durch Stadt XY oder Stadtteil xy zu ziehen oder beantragt er eine bestimmte Route.
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Ich schätze mal die Polizei / die Stadt kann diese Route „anpassen“. Besteht dann das Recht der Demonstranten „gesehen“ zu werden? Oder kann die Stadt oder Polizei die Demonstration durch nicht bewohntes Gebiet z.B. ein Industriegebiet schicken.
Besonders zu 2. würde ich gerne wissen wo das genau geregelt ist.
Fände ich toll wenn mir jemand helfen könnte…
Daaaaanke!!
Die Polizei kann der Demonstration (=Versammlung) Auflagen erteilen, wenn durch den vom Verantwortlichen geplanten Ablauf Gefahren oder Behinderungen für andere entstehen.
Auflagen könnten z. B. sein, dass die Versammlung oder der Aufzug (sich bewegende Versammlung) zeitlich begrenzt werden („ihr dürft diese Hauptverkehrskreuzung nur für 5 Minuten blockieren“) oder räumlich („Versammlung nicht auf der Kreuzung, sondern auf dem Bürgersteig daneben, sodass man noch wahrgenommen wird, aber niemanden behindert“).
Wichtig ist in so einem Fall eine genaue Kenntnis des Versammlungsgesetzes, weil man sich auch als Versammlungsleiter schnell strafbar machen kann.
Für den von dir genannten Fall sind vor allem §§14,15 VersG wichtig:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/versam…