Demonstrationsrecht

Moin moin,
es dreht sich um folgendes:
Geplant ist eine Demonstration an einem Berufskolleg, auf Grundlage der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.
Nun ist es ja so, dass - in NRW - es verboten ist, ohne Beurlaubung innerhalb der Schulzeit zu demonstrieren. Und es ist ja auch so, dass es nicht erlaubt ist, die erzieherische und lehrende Funktion der Schule zu stören.
Was nun aber meiner Meinung nach gegen diese Einschränkungen spricht:
Die Schulpflicht besteht für die Schüler dieses Berufskollegs nicht mehr, da die Schüler zum größten Teil das 18. Lebensjahr erreicht haben und grundsätzlich schon einen Realschulabschluss oder mehr haben.
Die Demonstration soll für bessere Lernmittel und eine bessere Ausbildung an der Schule sein.

Ist es unter diesen Gesichtspunkten „erlaubt“, zu demonstrieren?

Vorrausgesetzt ist eine Anmeldung bei der örtlichen Polizeidienststelle, da die Gruppe vorraussichtlich 200 Personen umfassen wird.
Auch ist man bereit, sich die Fehlstunden für die entsprechende Zeit anschreiben zu lassen.

Ich wäre um Äußerungen von Euch dankbar :smile:

Gruß,
Jan

Was spricht denn gegen eine Demo NACH der Schule?

also ich bin ein bissl von dir enttäuscht…

Die Gründe.

  1. Den Schulbetrieb stören ( also keine „Demo“ sondern ein Streik, nur haben Schüler eben kein Streikrecht)
  2. Selbst nicht lernen müssen in der Zeit ( so z.b. „Was sind Grundrechte“ oder „wieso gibt es genau für diesen Fall Gesetze“)
  3. Lehrer und andere Schüler ärgern, den diese können an dem Problem nichts ändern aber verdient haben sie es alle mal
  4. Nicht darüber nachdenken müssen, wieso man die Demo nicht lieber da macht, wo es die Entscheidungsträger mitbekommen und das sowas auch geht, wenn man gerade keine Schule hat…

hoffe dir da geholfen zu haben
Gruß

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Hallo Jan

Nun ist es ja so, dass - in NRW - es verboten ist, ohne
Beurlaubung innerhalb der Schulzeit zu demonstrieren.

Was genau ist „verboten“? Wie genau sieht das Verbot aus?

Ich würde mal über „unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht“ nachdenken. Auch über mögliche Kosequenzen.

Und es
ist ja auch so, dass es nicht erlaubt ist, die erzieherische
und lehrende Funktion der Schule zu stören.

Das scheint mir eher unter „Hausrecht der Schule“ zu fallen.

Was nun aber meiner Meinung nach gegen diese Einschränkungen
spricht:
Die Schulpflicht besteht für die Schüler dieses Berufskollegs
nicht mehr, da die Schüler zum größten Teil das 18. Lebensjahr
erreicht haben und grundsätzlich schon einen
Realschulabschluss oder mehr haben.

Greift die Schulpflicht hier überhaupt, oder gilt etwas anderes? Beispielsweise ein privatrechtlicher Vertrag?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo!

Geht aber am Problem vorbei, denn die Anfrage ist durchaus berechtigt. Das Demonstrationsrecht umfasst das Recht effektiv zu demonstrieren, d.h. es kann in einer Gesamtabwägung durchaus sein, dass andere rechtliche Vorschriften zurücktreten. Eine Demonstration soll ja auffallen. Das ist im Einzelfall manchmal durchaus rechtlich kompliziert sein kann ist eine andere Frage, aber man kann Demonstranten nicht einfach dazu verweisen, möglichst dann und dort zu demonstrieren, wo es niemanden stört und wo es niemandem auffällt.

Gruß
Tom

Hallo

Realschulabschluss oder mehr haben.

Greift die Schulpflicht hier überhaupt, oder gilt etwas
anderes? Beispielsweise ein privatrechtlicher Vertrag?

die Schule hat dann keine Zwangsmassnahmen mehr, aber sie kann die schulischen Leistungen auf das fehlen anpassen und das fehlen auch im Zeugnis vermerken. Weiterhin kann ein Fehlen natürlich auch zu dem Verweis von der Schule führen.( wie oben so schon festgestellt, man MUSS ja nicht mehr zur Schule)

hth

Vielleicht off topic
Hi,

(…)
Ist es unter diesen Gesichtspunkten „erlaubt“, zu
demonstrieren?

Ich wundere mich über diese Autoritätshörigkeit. Die Demonstrationen, die Ende der 60er und bis weit in die 70er nicht nur von Schülern durchgeführt wurden, waren alle unangemeldet, da hat sich keiner drum geschert. Und schon gar keiner hat gesagt: Ich demonstriere jetzt und bin auch bereit, dafür bestraft zu werden. Demonstration heißt auch Konfrontation und ich gehe doch nicht zu dem, gegen den ich demonstrieren will, und bitte quasi um Erlaubnis!

Gruß,
Anja