Demontage des Stromzählers

Hallo,

in unserer Einliegerwohnung ist ein Strohmzähler, der eigentlich - da schon lange unbenutzt - nur Kosten durch die monatliche Grundgebühr (jetzt vom Lokalversorger auf 14 € pro Monat angehoben!) verursacht. Daher lohnt es sich wohl nur, diesen abzubauen, da 14 € pro Monat tatsächlich nicht wenig sind. Der lokale Stromversorger meint, dass wir dies auf eigene Kosten durch einen Fachmann erledigen lassen können. Meines Wissens nach müsste dies aber jemand vom Stromversorger selbst sein.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Gibt es evtl. Versorger, die keine Grundgebühr verlangen, so dass man diesen Zähler alleinig bei dem anderen Stromversorger anmelden können?
Danke!

… ist ein Strohmzähler, der

eigentlich …-unbenutzt - nur Kosten durch die
monatliche Grundgebühr …verursacht. …

Hallo Danke!,

und warum meldest du den Zähler nicht einfach ab???
Was passiert dann??::
Der Versorger wird dann den Zähler abnehmen -ist ja sein Eigentum- und die Zugänge zu den Kabel mit Plomben versehen.

Ist so auch bei mir!!!

Die verplombte Zählertafel kann dann hängen bleiben.
Stört sie: Kannst du sie immer noch auf deine Kosten entfernen lassen.
Viel Erfolg,
Werner

Hallo!

Du wirst doch wohl wissen,ob Du für die Einliegerwohnung einen extra Stromvertrag mit dem Versorger hast. Das wäre ja üblich,damit man bei Vermietung getrennt abrechnen kann,bzw. der Mieter dort kann selbst anmelden und bezahlen.

Kündigt man den Vertrag,dann entfällt auch die Grundgebür(ist auch eher unüblich hoch,kann aber am Tarifmodel liegen). Nur dann hat diese Wohnung keinen Strom!
Man könnte dann von Deinem eigenen Zähler aus neu einspeisen und Einlieger aus der Hauptwohnung versorgen. Das macht jeder Elektriker.

Wenn es ein privater Unterverteiler wäre,dann würde man keine Grundgebühr zahlen,sondern er wäre privat gekauft und angeschlossen,dient nur der internen Abrechnung. Das kann ja nicht sein.

MfG
duck313

hi

in unserer Einliegerwohnung ist ein Strohmzähler, der
eigentlich - da schon lange unbenutzt - nur Kosten durch die
monatliche Grundgebühr (jetzt vom Lokalversorger auf 14 € pro
Monat angehoben!) verursacht.

14€ Zählergrundgebühr pro Monat ist ungewöhnlich viel, idR sind es 80 -100 € im ganzen Jahr

Daher lohnt es sich wohl nur,
diesen abzubauen

…Der lokale Stromversorger meint, dass wir dies auf
eigene Kosten durch einen Fachmann erledigen lassen können.

ja, seit einigen Jahren kann das ein Elektriker machen, der bei dem Versorger die Plombierberechtigung hat. Das ist noch relativ neu
und nicht sehr bekannt

Meines Wissens nach müsste dies aber jemand vom Stromversorger
selbst sein.

vergleiche bitte die Preise. Es dürfte einiges teurer sein, den Zähler von einem Eli abbbauen und zurückbringen zu lassen. Der Eli muss den Zähler auch zum Versorger bringen. Der Papierkrieg für den Eli ist auch beträchtlich

Die Argumentation ist eher die, daß der Eli sowieso kommen muss, weil er den abgeklemmten Mietbereich auf den anderen Zähler umklemmen muss.

Vielleicht rechnet es sich dadurch

Ich schätze, es entstehen Kosten für den Rückbau des Zählers von 100-200€ maximal
Bei monatl. Grundgebühr von 14€ rechnet sich das aber bald

Gruss

nein der stromzähler ist nicht privat und abmelden kann man ihn beim grundversorger nicht. und der verlangt immer eine grundgebühr. ummelden zu einem anderen versorger, der keine gebühr verlangen würde ginge, aber ich kenne keinen…

Zuerst die technische Sicht:

Der Zähler versorgt noch genutzte Bereiche, lediglich die getrennte Abrechnung ist unnötig?

Dann muss sowieso der Elektriker kommen und die Stromkreise zusammenlegen. Denn Arbeiten an der Kundenanlage erledigen die Versorger nicht. Und nun gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Der Netzbetreiber hat eingetragenen Elektrikern die Erlaubnis gegeben, Zähler selber zu wechseln / einzubauen / auszubauen. Dann hat der Elektriker entweder eine Plombierzange oder Einwegplomben. Das machen viele Netzbetreiber, aber längst nicht alle. In der Nachbarstadt herrschen die RWE, da darf ich abbauen und verplomben. In meiner eigenen Stadt gibt es Stadtwerke, deren Mitarbeiter ich alle persönlich kenne und teilweise duze, da wird darauf bestanden, dass nur eigene Mitarbeiter die Zähler(de)montage machen dürfen.

  2. Der Netzbetreiber will es selber machen. Dann bekommt zuerst der Elektriker den Auftrag der Zusammenlegung, dann kommt der Netzbetreibermonteur und baut den Zähler aus.

Weiter unten sagst du „Abmelden geht nicht“.

Das kann nicht stimmen.

Hallo!

Natürlich kann man den abmelden,im Sinne von kündigen.

Du hast doch anscheinend 2 Verträge und 2 Zähler,also kündige den einen für die Einliegerwohnung.
Der andere bleibt. Dann verbindet man die Stromleitungen miteinander und hat auch in der Einliegerwhg. wieder Strom.
Aber alles über den einen Zähler und eine Grundgebühr.

Wieso soll das nicht gehen ? Dann hast Du irgendetwas besonderes vereinbart.
Vielleicht müsste man dann insgesamt kündigen und einen neuen Vertrag schließen.

Ich kenne auch keinen Versorger,der keine Grundgebühr nimmt(das ist die Zählergebühr im Grunde und eine Verwaltungspauschale).
Übrigens,wenn Du Stromanbieter gewechselt hast,der Zähler bleibt drin,aber Du zahlst keine Zählermiete/Grundgebühr an den Grundversorger dem der Zähler gehört,sondern Du zahlst alles nur an den neuen Versorger.
Der zahlt selbst eine Art Miete für den Zähler,damit der drinbleibt und danach abgerechnet wird. In der Regel liest ja auch der alte Grundversorger ab,damit er zu seinem Geld von dem neuen Versorger kommt.

MfG
duck313

Hi - also nach nochmaliger telefonischer Rücksprache kann ich den Zähler nur abmelden, indem ich einen Elektrofachmann kommen lasse, der den Zähler abmontiert und ein Formular des Grundversorgers (bei dem wir gerade noch angemeldet sind) ausfüllt. Mit dem Einreichen dieses Formulars kann man sich abmelden. Anders nicht.

Danke aber für deine Antwort.

Hallo Fragewurm,

Hi - also nach nochmaliger telefonischer Rücksprache kann ich
den Zähler nur abmelden, indem ich einen Elektrofachmann
kommen lasse, der den Zähler abmontiert und ein Formular des
Grundversorgers (bei dem wir gerade noch angemeldet sind)
ausfüllt. Mit dem Einreichen dieses Formulars kann man sich
abmelden. Anders nicht.

Nur mit Abmelden auf dem Papier, hast du immer noch Spannung auf den Steckdosen.
Technisch muss der Anschluss also vom Versorgungsnetz getrennt werden. Im Minimum werden die verplombten Hauptsicherungen entfernt und neu verplombt. Meist wird auch der Zähler entfernt.

Die administrative Reihenfolge ist je nach EVU unterschiedlich. Bei manchen kündigt man beim EVU und die schicken dann den Elektriker oder es geht umgekehrt, wie bei dir.

In jedem Falle erfolgt noch eine Endablesung des Zählerstandes und eine Endabrechnung des EVU.

MfG Peter(TOO)