Den Arbeitgeber abmahnen?

Der Arbeitgeber hat von einer Arbeitnehmerin ein Bild zur Verfügung gestellt bekommen, welches dieser während der Vertragslaufzeit ins Internet gestellt hat. Der Vertrag endete und die Arbeitnehmerin verlangte vom Arbeitgeber das er das Bild von der Seite nimmt.
Dieses ist geschehen. Trotzdem wird das Bild über den größter Suchmaschinenbetreiber über Bilder Suche immer noch angezeigt. Der Urheber des Bildes ist der Ehemann.
Der Link weißt immer noch auf den ehemaligen Arbeitgeber hin.

Zuerst will die Arbeitnehmerin den Arbeitgeber nochmal darauf hinweisen.
Kann man den Arbeitgeber diesbezüglich abmahnen oder ist da der Suchmaschinenbetreiber der richtige Ansprechpartner?
Gibt es diesbezüglich auch Schadenersatz bzw Schmerzensgeldforderungen?

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Bitte Suche benutzen. Thema kam vor kurzer Zeit schon mal vor.

Hallo,

das mit der Abmahnung wird nicht funktionieren, denn der AG hat ja das Bild von der Seite genommen und damit aus seiner Sicht alles getan. Es steht in Zwischenspeichern, die aber nicht der AG, sondern die Suchmaschinen unterhalten.

Dass von einem AG je verlangt worden wäre, auch diese Löschung des Zwischenspeichers zu veranlassen, indem er da einen Robot auf seiner Homepage einbaut, ist mir nicht bekannt.

http://www.carola-heine.de/index.php/melody/texte/go…

In jedem Falle sollte man den AG auf diese Möglichkeit hinweisen. Denn er will ja sicher auch nicht mit altem Content noch in Suchmaschinen auftauchen.

VG
EK

Nur wenn der Link zum Bild immer noch die Adresse des Arbeitgebers beinhaltet muss es doch noch auf der Seite des Arbeitgebers stehen?

Hallo harwin,

ich weiß jetzt nicht, was du meinst.

Die google Bildersuche zeigt oft Bilder in Miniaturansichten an, folgt man dem Link und gelangt auf die Seite, wo dieses Bild sein soll, dann stelle ich oft fest, dass es dort nicht (mehr) zu finden ist, obwohl google darauf verlinkt.

VG
EK