Die Grünfläche unseres Hofes wurde im Sommer mit Frischwasser gesprengt. Der Wasserverbrauch ist im Haus (10 Mietparteien) dadurch erheblich gestiegen. Die Kosten dafür wurden uns Mietern in der Nebenkostenabrechnung in Rechnung gestellt. Durch den exorbitanten Wasserverbrauch war für jeden eine saftige Nachzahlung fällig.
Die Sache allerdings ist, dass es vom Vermieter untersagt ist, den Hof zu betreten. Die Tür ist verschlossen, keiner (bis auf den Hauswart) hat Zugang.
Frage: müssen wir trotzdem zahlen, auch wenn wir keinen Nutzen vom Hof haben ?
Wie ist hier die rechtliche Lage ?
Hallo,
also zunächst mal denke ich, so exorbitant können die Kosten für das Gießen eines Hofes gar nicht sein. Kontrollieren Sie doch einfach mal genau die Abrechnung, also insbesondere natürlich die Wasserabrechnung, ob die hohe Nachzahlung wirklich auf den Verbrauch aufgrund des Gießens des Hofes zurück zu führen ist und nicht eventuell auf gestiegene Frischwasserkosten.
Abwasserkosten dürften für das Gießen des Hofes nicht anfallen, denn dieses Wasser geht ja nicht ins Abwasser, hier muss ein Zwischenzähler für Gartenwasser angebracht sein.
Die grundsätzliche Frage ist allerdings: was steh tim Mietvertrag? Ist das Pflegen udn Gießen des Hofes bei den Nebenkosten erwähnt, also z.B. auch Pflege des Gartens od. ähnl.?
Wenn nixht, müssen Sie auch nicht zahlen. Schließen Sie sich doch am besten mal mit den anderen Mietern zusammen. Einigkeit macht bekanntlich stark.
Grüße, Zita