Hallo,
ich arbeite derzeit nebenberuflich für einen Finanzdienstleister wo ich demnächst einen Vertrag unter schreiben kann das ich offiziell für sie nebenberuflich tätig bin. Da ich aber im September (bis dahin 8 Monate)warsch. bei der Sparkasse eine Ausbildung anfangen möchte wollte ich wissen ob dies möglich ist.
Ich weis davon das es gewisse Regelungen gibt, das ich erst nach einer Frist wenn ich bei einem Finanzdienstleister gekündigt habe, wieder eine Arbeit bei einem anderen Finanzdienstleister arbeiten kann.
Kennt von euch jemand genaue Fristen, oder ob ich den Vertrag ohne Probleme unterschreiben kann.
bin. Da ich aber im September (bis dahin 8 Monate)warsch. bei
der Sparkasse eine Ausbildung anfangen möchte wollte ich
wissen ob dies möglich ist.
Da würde ich sofort mit der Sparkasse Rücksprache nehmen, es wäre ärgerlich wenn Du Dir wegen einer Nebentätigkeit Probleme mit der asubildung einhandelst.
Ich denke für die Sparkasse ist das ja eher egal. Weil wenn ich dort meine Ausbildung anfange, werde ich ja mit der Nebentätigkeit aufhören. Wollt nur frage ob es da allgemein ein Gesetz oder etwas in dieser Richtung geht.
Ein gesetz gibt es nicht, aber es gibt in Arbeitsverträgen Konkurrenzsperrklauseln. Die wirst Du als Azubi aber wohl noch nicht im Vertrag haben.
Ja also ich habe auf jeden Fall keine im Vertrag gesehen. Da bin ich dann aber Beruhigt. Danke.