Den moralischen Schaden

Ein Mensch hat den Antrag an das Gericht für die Auszahlung ihm von anderem Menschen „die Kompensationen für den moralischen Schaden“ gereicht. Das Gericht hat ihm in Klage abgesagt,erklärt, dass der Begriff „den moralischen Schaden“ im Gesetz nicht existiert. Ist das wirklich so? Und wenn nicht,jemand weiß vielleicht von welchem Gesetz ist die Auszahlung dem Menschen für den moralischen von ihm bekommenen Schaden (nicht materiell, nicht physisch) geschrieben?

Wie beziffert man denn einen „moralischen Schaden“ in Euro und wie kann man die korrekte Höhe nachweisen?

wonach soll man denn einen moralischen schaden -was auch immer das sein soll- bemessen ?
ist vielleicht eher ein immaterieller schaden gemeint, § 253 bgb ? einfachstes beispiel dafür: schmerzensgeld / verletzung des persönlichkeitsrecht o.ä.

Wie beziffert man denn einen „moralischen Schaden“ in Euro und
wie kann man die korrekte Höhe nachweisen?

Zunächst bräuchte man überhaupt erst mal eine einheitliche Moralgrundlage, auf der basierend entschieden werden könnte.

Stimmt natürlich.

Es hätte mich nur interessiert wie jemand so einen Schaden beziffert hat und für was, wenn er schon eine Klage einreicht.

Mich auch :smile:

Offensichtlich es handelt sich darum, dass Deutschland - das Land der genauen Rechnungen. Und wenn man etwas nicht genau berechnen kann, bringt es zum Unverständnis an.

Hallo,

vielleicht solltest du den von dir genannten „moralischen Schaden“ genauer definieren, z.B. durch eine Schilderung des Schadens.
Moral hängt vor allem von dem Empfinden des „Geschädigten“ und seinem Umfeld ab. Was gestern noch unmoralisch war, ist heute gang und gäbe.
Hier ist das Thema „Moral“ recht anschaulich dargestellt:

http://www.songtexte.bz/43012-Udo-J%FCrgens-Ein-Ehre…

Iru

Offensichtlich es handelt sich darum, dass Deutschland - das
Land der genauen Rechnungen. Und wenn man etwas nicht genau
berechnen kann, bringt es zum Unverständnis an.

Man muss als Kläger schon einen Vorschlag machen und irgendwie darlegen können, was für ein Schaden einem entstanden ist.

Wenn man Sie verklagen würde, fänden Sie es wohl auch nicht toll, wenn die Gegenseite sagt „mir gehts nicht so gut“ und das Gericht dann meint, Sie müssten deshalb 10.000,00 EUR zahlen.

1 „Gefällt mir“