Was ist Gesetzlich richtig den Wasserverbrauch und Abwasserverbrauch nach Quadratmeter oder nach Personen berechnen ?
Was ist Gesetzlich richtig den Wasserverbrauch und
Abwasserverbrauch nach Quadratmeter oder nach Personen
berechnen ?
Im BGB steht dazu folgendes:
§ 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
(1) 1Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. 2Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
(2) 1Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. 2Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. 3Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen.
(3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Siehe BGB:
"Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
Wenn keine Zähler vorhanden sind, wird der Verbrauch üblicherweise nach der Wohnfläche umgelegt.
Genauer und gerechter ist in diesem Fall jedoch die Umlage nach Personen. Diese müsste jedoch ausdrücklich als Umlagemaßstab im Mietvertrag vereinbart sein.
Ich hoffe ich konnt helfen - ohne den Mietvertrag etc. kann ich natürlich nicht viel mehr dazu sagen…
Schöne Grüße
Was ist Gesetzlich richtig den Wasserverbrauch und
Abwasserverbrauch nach Quadratmeter oder nach Personen
berechnen ?
Lieber Unwissender, ich kann Dir leider nicht weiterhelfen, da ich meinen Wasserverbrauch durch Wasseruhren berechnen lasse. Sorry!
MfG
Dagmar Koch
jeder Haushalt,jede Wohnung usw. hat eine Wasseruhr,( abgerechnet werden m³ ), die meistens einmal im Jahr abgelesen wird. Daraus ergibt sich der Wassserverbrauch und die Kosten werden, bei Mietern wohl vom Vermieter, dem in Rechnung gestellt der sich beim Versorger oder dem Einwohnermeldemat mit dieser Adresse angemeldet hat.
Was ist Gesetzlich richtig den Wasserverbrauch und
Abwasserverbrauch nach Quadratmeter oder nach Personen
berechnen ?
Was ist Gesetzlich richtig den Wasserverbrauch und
Abwasserverbrauch nach Quadratmeter oder nach Personen
berechnen ?
Quadratmeter als Basis für die Wasserverbrauchs-berechnung würden keinen Sinn machen, da die reine Fläche kein Wasser verbraucht (anders jedoch die ABwasserberechnung im gewerblichen Bereich). Aber selbst die Berechnung nach Personen muss mit der Realität nix zu tun haben. Wenn eine Person jeden Tag badet, braucht sie so viel Wasser, wie 2-3 Personen, die nur duschen.
Wasseruhren würden Sinn machen. Eine juristisch tragfähige Aussage kann ich zum Thema nicht machen. Hab mit Wasserverbrauchsproblemen oder Nebenkostenabrechnungen wenig bis nix zu tun.
Grüße,
Astrid
Tut mir leid, das weiß ich nicht. Haben Einfamilienhaus.
Was ist Gesetzlich richtig den Wasserverbrauch und
Abwasserverbrauch nach Quadratmeter oder nach Personen
berechnen ?
Was ist Gesetzlich richtig den Wasserverbrauch und
Abwasserverbrauch nach Quadratmeter oder nach Personen
berechnen ?
Hallo,
ich kann Dir nicht die aktuelle Rechtssprechung erläutern. Meine Vermietung liegt mehr als 15 Jahre zurück. Zu diesem Zeitpunkt habe ich den Wasserbrauch nach Personen und die Heizung nach m² abgerechnet.
Das Problem ist ob die Personen angemeldet sind !
Sonst gelten diese als Besucher !
Vielen Dank für die Ausführliche Antwort !
Das hat mir geholfen !
Was ist Gesetzlich richtig den Wasserverbrauch und
Abwasserverbrauch nach Quadratmeter oder nach Personen
berechnen ?Im BGB steht dazu folgendes:
§ 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
(1) 1Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart,
sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger
Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen.
2Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer
erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach
einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch
oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.(2) 1Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart,
kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass
die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen
Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt
werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch
oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung
trägt. 2Die Erklärung ist nur vor Beginn eines
Abrechnungszeitraums zulässig. 3Sind die Kosten bislang in der
Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen.(3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende
Vereinbarung ist unwirksam.Siehe BGB:
"Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer
erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach
einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch
oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.Wenn keine Zähler vorhanden sind, wird der Verbrauch
üblicherweise nach der Wohnfläche umgelegt.Genauer und gerechter ist in diesem Fall jedoch die Umlage
nach Personen. Diese müsste jedoch ausdrücklich als
Umlagemaßstab im Mietvertrag vereinbart sein.Ich hoffe ich konnt helfen - ohne den Mietvertrag etc. kann
ich natürlich nicht viel mehr dazu sagen…Schöne Grüße
Hallo, leider kann ich Ihnen da nicht weiterhelfen. In den meisten Fällen wird nach Wohneinheit abgerechnet.
mfg Uagnr
Was ist Gesetzlich richtig den Wasserverbrauch und
Abwasserverbrauch nach Quadratmeter oder nach Personen
berechnen ?