Hi allerseits
Wie ist die Rechtslage bezüglich „Denial of Service“ Angriffe auf Webserver und Internetpräsenzen. (Zu Deutsch: der Webserver wird mit Anfragen geflutet, bis er zusammenbricht und vom Netz geht).
Ist ein solcher Angriff rechtswidrig und wenn ja, mit welcher Begründung. Ich habe bis jetzt noch keine „harten Fakten“ dazu im Netz gefunden. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass sowas folgenlos bleibt.
Wie kann der/die Angreifer belangt werden (wenn man rauskriegt, wer es war)
Danke
Mike
Hallo, Mike,
Das Strafgesetzbuch (StGB) ist in dieser Hinsicht recht eindeutig:
_§ 303a Datenveränderung
(1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 303b Computersabotage
(1) Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, daß er
- eine Tat nach § 303a Abs. 1 begeht oder
- eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar._
Grüße
Eckard.