Denkbare Mietfahrzeugbeschädigungen

Hallo,

es greift zunehmend um sich, dass Autovermieter Kosten sparen wollen und weit gehend ohne eigenes Abwicklungspersonal Autos zum Vermieten irgendwo auf öffentlichem Gelände bereit stellen.
Übers Internet macht der Kunde die Reservierung, holt sich in irgend einem Vertrags-Shop die Schlüssel ab, und stellt dann nach der Fahrt die Kiste wieder auf den menschenleeren Platz…

Man gehe von folgendem Szenario aus: Mieter A holt ein reserviertes Fahrzeug ab, und untersucht es, den Geschäftsbedingungen folgend, dabei auch auf sichtbare Schäden. Er findet keine.

Nach der Rückgabe (wohlgemerkt, ohne persönliche Übergabe und ohne Überprüfung durch den Vermieter) meldet sich dann ein paar Tage später die Mietfirma und sagt, es sei vom nachfolgenden Mieter B an dem Fahrzeug ein deutlich sichtbarer Schaden festgestellt und fotografiert worden. Da man Mieter A für den Verursacher hält, der es versäumt habe, den Schaden selbst zu melden, müsse er nun gem. den Geschäftsbedingungen, sagen wir, 100 Euro extra zahlen.

Gehen wir mal davon aus, Mieter A hat diesen Schaden nicht verursacht, und er hat für den allergrößten Teil der Fahrtstrecke einen Mitfahrer, der die schadensfreie Fahrt bezeugen kann.

Wie aber wehrt er sich am besten gegen die unberechtigte Forderung?
Welche Seite ist beweispflichtig? Muss der Vermieter ihm beweisen, dass er den Schaden verursacht hat (und reicht dafür die Fotografie von Mieter B), oder muss Mieter A beweisen, dass er es nicht war?

Nebenaspekt: In solchen Fällen ist es doch theoretisch möglich, dass der Folgemieter B den Schaden verursacht hat und jetzt behauptet, die Delle sei schon bei seiner Abholung da gewesen.
So ein Schlupfloch besteht meines Erachtens, weil ja weder bei Fahrzeugabholung noch bei Rückgabe Personal des Vermieters anwesend ist und zwischen den beiden Anmietungen auch sonst niemand einen Zwischencheck macht.
Und beim Fotografieren die Datums- und Zeiteinstellung der Digitalkamera entsprechend manipulieren ist ein Kinderspiel…

Ich glaube, solche Auseinandersetzungen sind gar nicht so selten.

Wie schätzt ihr die Rechtslage ein?

Für Antworten dankt sehr
Herbie

Wie aber wehrt er sich am besten gegen die unberechtigte
Forderung?

Indem man einfach nicht bezahlt.

Welche Seite ist beweispflichtig?

Der Anspruchsteller, also der Vermieter.

Muss der Vermieter ihm
beweisen, dass er den Schaden verursacht hat (und reicht dafür
die Fotografie von Mieter B), oder muss Mieter A beweisen,
dass er es nicht war?

Nein, denn das beweist nur einen Schaden, aber nicht den Verursacher.

Levay

Hallo,

ergänzend zu Levay: es kann auch ein Parkschaden „durch unbekannt“ sein, d. h. irgendjemand ist gegen das geparkte Fz gefahren, nachdem es vom Mieter zurückgegeben (= abgestellt) worden ist.

Ich würde so etwas nicht bezahlen und kann mir nicht vorstellen, dass es zu einem Prozess kommt (=> wenn der Vermieter den vergeigt, wäre es ein Präzendenzfall für alle Fälle, die sich aus dieser Rücknahmepraxis ergeben).

Grüße, M