Ich beabsichte ein denkmalgeschütztes Objekt gastronomisch zu nutzen. Bisher hat das Denkmalamt mir keine konkreten Vorschriften in puncto Raumklima (Temperatur und Luftfeuchte)
gemacht, zumal das Gebäude schon seit 300 Jahren als Gaststätte genutzt wird.
Durch Dritte wurde mir herangetragen, das aus Klimatischen Bedingungen und auch Statischen Gründen das Denkmalamt mir
Steine in den Weg räumen wird, um eine dauerhafte Nutzung zu unterbinden. Denn das Stadtoberhaupt beabsichtigt eine andere Nutzung des Gebäudes, wogegen sich bekanntlich kaum ein Amt wenden wird, wenn es der gleichen Partei angehört.
Wie sollte ich mich gegenüber dem Amt, Stadtoberhaupt verhalten
wenn ich konkrete Gegenargumente zwar habe, aber sie öffentlich nicht bekannt geben kann, damit ich mir die Option offen halten kann dieses Gebäude doch noch zu nutzen ???
Arwed
Hallo Arwed,
kann es sein, daß Du Dir ohne konkreten Anlaß - eben nur vom Hörensagen - möglicherweise unbegründete Sorgen machst?
Mindestens eine Aussage/Annahme von Dir kann nicht stimmen:
…Steine in den Weg räumen wird, um eine dauerhafte Nutzung
zu unterbinden.
Das kann deshalb nicht stimmen, weil das Denkmalamt stets größtes Interesse an einer dauerhaften Nutzung geschützter Gebäude hat. Nur so ist deren Erhalt überhaupt möglich.
… wogegen sich bekanntlich kaum ein Amt wenden wird, wenn es : der gleichen Partei angehört.
Glücklicherweise gibt es keine Parteizugehörigkeit von Ämtern.
Hast Du die von Dir gewünschte Nutzung/Umnutzung überhaupt schon beantragt? Wenn dann das Denkmalamt Einwände geltend macht, wird man diese auch im Detail begründen. Niemand schützt Dich allerdings davor, daß mit der Nutzung kostenträchtige Auflagen verbunden werden. Sofern die Begründungen des Amtes stichhaltig sind, hilft Dir dann nur Kooperationsbereitschaft. Mit dem Wissen, daß dem Amt nicht am Leerstand, sondern nur an dauerhafter Nutzung gelegen ist, werden Auflagen immer ein Kompromiss von Anliegen des Denkmalschutzes und wirtschaftlich vertretbarer Nutzung als Voraussetzung der Erhaltung sein.
Sicher ist dem Amt aber auch nicht an beliebiger Nutzung gelegen. Wenn die Überzeugung besteht, daß die Art der geplanten Gastronomie dem dauerhaften Erhalt entgegensteht, mußt Du Deine Planung überdenken oder ein anderes Objekt suchen.
Übrigens hat Stralsund, wo sich ja wohl das Objekt befindet, eine im Stadtkern gelungene Sanierung vorzuzeigen. Wurde mit der Sanierung des alten Speichergebäudes am Hafen schon begonnen? Ist zwar völlig heruntergekommen, könnte aber wieder zum einmaligen Schmuckstück werden.
Gruß
Wolfgang