Denkmalsanierung

Wer weiss wie die Verfahrensweise ist wenn man bei Dachneudeckung eines Denkmals Geld vom Finanzamt wiederhaben will. Dank im voraus.

Einkommensteuererklärung?

Also, das Finanzamt erstattet zuviel gezahlte Steuern, vielleicht mal Zinsen, mehr aber auch nicht.

Hallo,

Einkommensteuererklärung?

Also, das Finanzamt erstattet zuviel gezahlte Steuern,
vielleicht mal Zinsen, mehr aber auch nicht.

doch, da gibt es erhöhte Abschreibungen, § 7i EStG, im Rahmen der Anlage Vermietung und Verpachtung anzugeben.

Gruß, Bernd

Abschreibungen mindern die Einkünfte im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Mehr aber auch nicht. Umd somit gilt weiterhin:

Man bekommt lediglich Steuern vom Finanzamt erstattet. Vielleicht Erstattungszinsen.

VG
e

Erste und wichtigste Regel des Forums:

Abschreibungen mindern die Einkünfte im Rahmen der
Einkommensteuererklärung. Mehr aber auch nicht. Umd somit gilt
weiterhin:

…die alleroberste Regel im Forum:
Lieber spitzfindig Recht haben als dem Fragesteller helfen.

Gruß, Bernd

Zweite und ebenfalls wichtigste Regel…

Abschreibungen mindern die Einkünfte im Rahmen der
Einkommensteuererklärung. Mehr aber auch nicht. Umd somit gilt
weiterhin:

…die alleroberste Regel im Forum:

Lieber spitzfindig Recht haben als dem Fragesteller helfen.

Und lieber spitzfindig Recht haben als mit falschen Antworten dem Fragesteller erst recht nicht helfen…

Zweite Regel des Forums:

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man eher schweigen.

VG
e

mehr Details bitte
Hi !

Um die Frage wirklich beantworten zu können, wurden bisher einfach zu wenig Details bekanntgegeben:

  • Wird das Denkmal vermietet oder eigengenutzt?
  • Wird das Denkmal in einem Betriebsvermögen oder im Privatvermögen gehalten?

Wie bereits geschrieben, kann möglicherweise eine Sonderabschreibung nach § 7i EStG (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7i.html ) in Anspruch genommen werden. Möglicherweise wäre aber auch die Berücksichtigung im Rahmen des § 35a EStG denkbar (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html )

Oder geht es gar nicht um Fragen der Einkommensteuer, sondern eher um

  • Umsatzsteuer
  • Grundsteuer
  • Investitionszulage

BARUL76

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Hallo, "expert"tobe

Zweite Regel des Forums:

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man eher schweigen.

erkläre mir doch mal, was an meiner Aussage falsch ist. Und wenn Du dann schon dabei bist, erkläre doch mal, was an Deiner Antwort hilfreich war. Viel Spaß.

Gruß, Bernd

Das Wörtchen „doch“

Viel Spaß!
e