Hallo Experten,
ab wann gilt ein angekündigter Denkmalschutz auf einem Gebäudekomplex? Wird irgendein Dokument dazu überreicht oder reicht das bloße Begutachten und Beschreiben durch den Denkmalschutz?
Darf der Betroffene bis zu dieser Unterschutzstellung machen was er will oder muss er ab der Beschreibung der Unterschutzstellung bereits den Denkmalschutz über geplante Änderungen an der Immobilie benachrichtigen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!