Guten Tag,
folgendes: Ich beabsichtige, ein Haus von ca. 1700 in der Nachbarschaft (Oberhausen) zu kaufen. Dieses Haus steht zwar nicht unter Denkmalschutz, wie mir die Besitzerin berichtet hat, doch eine weitere Information, die ich habe, beunruhigt mich ein wenig. Und zwar, dass eine Liste denkmalschutzwürdiger Gebäude existiert.
Falls es zum Kauf kommt, wird meinerseits - bis auf kleinere Renovierungsarbeiten - lediglich beabsichtigt, ein komplett neues Dach (incl. Dachstuhl) aufzusetzen. Dies würde auch hinsichtlich der Gestaltung keine baulichen Veränderungen zum Ist-Zustand beinhalten. Also beispielsweise keine Gaube, keine Formänderung, keine Erhöhung – lediglich Erneuerung. Nebenbei: Es existieren keinerlei Grundrisszeichnungen mehr.
Nun zu meiner Frage: Angenommen, dieses Haus steht in der Liste der denkmalschutzwürdigen Gebäude, sofern es diese hier bei uns in Oberhausen wirklich gibt. Inwiefern kann und wird sich das Denkmalamt einmischen? Bekommt es überhaupt davon Wind mit? Arbeiten Bauamt, wo ich den Bauantrag stellen muss, und Denkmalschutzbehörde zusammen? Da beispielsweise Kunststofffenster eingesetzt sind sowie das ehemalige (höchstwahrscheinlich vorhandene) Fachwerk nicht mehr zu sehen ist, wäre es eine finanzielle Katastrophe für mich, wenn die Denkmalschutzbehörde mir z. B. auferlegt, das Fachwerk wieder herzurichten oder altersauthentische Fenster einzusetzen.
Oder mache ich mir einfach zu viele Gedanken/Sorgen, da es ja Bestandsschutz gibt und eine Änderung des Besitzers dabei keine Rolle spielt?
In der Hoffnung auf baldige Antwort
ein Danke und freundliche Grüße
Ingo Benninghoff