Hallo an die Experten,
ich bin Eigentümerin eines denkmalgeschützten Hauses in einem alten Dorfkern.
Vor zehn Jahren wurde eine Sanierung des Erdgeschosses und er ersten Etage durchgeführt. Dann waren meine finanziellen Mittel erschöpft.
Nun macht uns der Dachstuhl Probleme, - die Balken sind vom Holzwurm zerfressen, die Deckenbalken zwischen 1. OG und Dach sind nur noch bedingt tragfähig. Ein Statiker hat ein Gutachten ausgestellt und darin festgestellt, dass die Balken und das Tragwerk des Daches nicht mehr wiederverwendet werden können.
Geplant ist, das Dach abzureißen, die Deckenbalken zum 1. OG zu entfernen, einen Ringanker auf das erste OG zu setzen um die Deckenhöhe von 1,92 etwas zu heben und dann ein neues Dach zu errichten. Dort soll eine Wohnung entstehen, da ansonsten die Finanzierung von 170.000 Euro nicht zu stemmen ist.
Der Denkmalschutz unserer Stadt erkennt das Holzschutzgutachten nicht an, will nun selbst jemanden vorbei schicken, weil alte Balken unbedingt wieder eingebaut werden sollen.
Weiterhin sehen sihet die Behörde Probleme mit dem Ringanker - ein Anheben der Deckenhöhe um 15 cm wollen sie nicht genehmigen.
Nun meine Fragen:
Gibt es irgendwelche Normen, die bei Deckenhöhen in denkmalgeschützen Häusern eingehalten werden müssen?
Wie kann man mit der Behörde am besten verhandeln?
Das erste OG ist mit der augenblicklichen Deckenhöhe nur sehr schlecht zu vermieten.
Bei meiner finanziellen Situation bin ich aber auf Mieteinnahmen angewiesen…
Kann verlangt werden, dass Deckenbalken, die ja nicht sichtbar sind, wieder aufgearbeitet werden (zusätzliche Mehrkosten!) um eingebaut zu werden?
Muss die Denkmalbehörde wenigstens bedingt Rücksicht nehmen auf die Finanzierbarkeit? Oder können diese Auflagen durchgedrückt werden, selbst mit der Konsequenz, dass ich das Haus verkaufen muss, weil ich den Umbau nicht finanzieren kann?
Für einen Tipp und Auskünfte wäre ich dankbar, denn ich bin nach 4 Monaten Behörden-Marathon langsam am Ende meiner Kräfte…
Lieben Gruß von Tabea