Guten Morgen,
folgender Sachverhalt, bei unserem denkmalgescützen Haus steht eine Sanierung an.
Ursprünglich war eine Dach-und Fassadensanierung geplant. Nun aber haben sich die Eigentümer darauf geeinigt, nur die Fassade zu sanieren. Das Dach bleibt wie es ist. Zum Dach, es ist dicht, teilweise mit asbesthaltigen Schindeln bedeckt, hat aber null Dämmung, heisst, unter den Ziegeln bis zur Rigipswand innen ist ein Hohlraum. Sanierung des Daches würde bedeuten, die Balken aufzudoppeln und zu dämmen. Das möchte die Mehrheit der Eigentümer nicht. Frage nun, gibt es eine Verpflichtung der Eigentümer das Dach dämmen zu lassen?
Gruss Keune
Hallo Keune,
nach EnEV (bitte mal googeln) muss mindestens die oberste Geschossdecke zum unbeheizten Dachboden gedämmt werden. Das kann im einfachsten Fall schon durch das Auslegen von Dämmmaterial auf dem Dachboden geschehen.
Gruß florestino
Hallo!
Denkmalschutz bedeutet, alle Umbaumaßnahmen müssen vorher mit dem Denkmalschutzamt abgesprochen werden.
Eine Dämmung der Fassade von außen ist meist nicht möglich. Weil das die Ansicht verändert,insbesondere die Tiefe der Fensterleibungen.
Und die Dachdeckung aus asbesthaltigen Schindeln(also Kunstschiefer) kann m.E. nach kaum geschützt sein. Da kann man bei Dachdämmung ansetzen,wenn der Dachraum bewohnt ist. Also von außen(dachseitig) aus aufnehmen lassen und dämmen.
Ist das ein Kaltboden für Abstellzwecke,da kann man auch den Fußboden dämmen.
MfG
duck313
Hallo, wenn das ganze unter Denkmalschutz steht kann man sich von der Energieeinsparverordnung befreien lassen - nur so zur Ergänzung. … zumal die alten Gebäude manchmal erstaunlich gut gedämmt sind.
Gruß,
Alexandra