Denkmalschutz erhöhter Wartungsaufwand absetzbar?

Hallo und guten Tag, wenn einem der Denkmalschutz durch seine Auflagen, z.B. Holzfenster statt Kunststofffenster, damit auch erhöhte Wartungskosten auferlegt-sind diese ebenfalls absetzbar? Rechtsgrundlage?

Erläuterung: Kunststofffenster alle 2 jahre Scharniere schmieren.
Holffenster alle 2 Jahre Scharniere ölen UND komplett schleifen und neu streichen

Und das bei 18 Fenstern.

Vielen Dank vorab.

Hallo,

Wie kommt man nur auf solch eine Schnapsidee, dass man bei Holzfenstern alle 2 Jahre die Scharnieren ölen, Fenster schleifen und streichen muss.

Zu viel Werbefernsehen geschaut ?
Oder steht dies in der Bedienungsanleitung ?

Gruß Merger

Mein lieber Merger, bevor Du was als Schnapsidee bezeichnest …erst nachdenken-dann tippen
Pflegerichtlinien des Herstellers schreiben es verbindlich vor: Jährlich behandeln mit Pflegemilch und alle 2 Jahre auf der wetterseite, ansonsten alle 3-4 Jahre neu streichen mit Glasurit-sogar das Material ist also vorgeschrieben.
Und damit ist es verbindlich wenn man nicht Garantie, Gewährleistung und nicht zuletzt die neuen Fenster mit Sprießen, Sprossen, Kämpfern und allem Sch… den die Denkmalschützer noch vorgeschrieben haben riskieren will.

Von diesen sonstigen Auflagen kommen übrigens auch die enormen Pflegekosten…es ist wesentlich mehr und aufgrund der gedrechselten Formen auch viel diffiziler zu behandeln.

Mein lieber Roger Hamm,

diese Pflegerichtlinien möchte ich gerne einmal sehen.
Aber vielleicht kannst Du mir diese ja einmal mitteilen, bitte auch mit Hinweis auf den Hersteller.
In meinem Häuschen habe ich selbst Holzfenster und dies schon seit über 20 Jahren. Richtig ist, dass man dies Fenster pflegen sollte.
Allerdings alle 2 Jahre ist maßlos übertrieben.

@Mod -> Steuern
Hi,

wäre diese Frage nicht bei den Steuern besser aufgehoben?
Kann nach dem Verschieben gelöscht werden.

MFG

Mertger…nichts für ungut, aber es ist nun mal so, und dein geschreibsel bringt weder mir noch irgendeinem der forumsmitglieder was-und beantwortet im übrigen auch die frage nicht.
Oder siehst Du gerne texte von dir?

Hallo Mod, wäre möglich-kannst Du verschieben? Oder wie geht das?

Vielen Dank vorab.

Noch was-ich habe echt respekt vor Leuten die hier Ihre Zeit aufwenden um uns alllen rkenntnisgewinn zu bescheren…sprich…den Moderatoren :smile:

Deine Frage würde wohl besser ins Brett Plauderei oder Witze passen

Servus,

zum Einstieg in das Thema bei Selbstnutzung der Immobilie hier mal der einschlägige § 10f EStG:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10f.html

Versuch den mal Schritt für Schritt einschließlich der dort enthaltenen Querverweise zu verstehen und frag bei Unklarheiten konkret weiter.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder