Denkmalschutz in Klassenräumen

Hallo zusammen,

bin neu hier im Forum. Eigentlich bin ich wegen der u.s. Frage beigetreten:

Meine Tochter besucht neuerdings ein Stuttgarter Gymnasium. Ihr Klassenzimmer sieht unter aller Sau aus. Die Wände sind komplett verschmutzt, bemalt, bekritzelt und gehören dringendst gestrichen. Nun haben sich einige Eltern hierzu bereit gefunden und würden sogar in Eigenleistung die Arbeiten durchführen.

Die Schulrektorin verweigert jedoch mit Hinweis auf irgendwelche Denkmalschutzbestimmungen die Zusage.

Das Schulgebäude scheint irgendwann einmal von einem Künstler gestaltet worden zu sein. Hierzu gehörte auch die Farbgebung der Innenräume. Wenn überhaupt müsse die „Neugestaltung“ sich sogar so weit an der alten Farbgebung orientieren, dass sogar der Farbton genau getroffen werden müsse. Da wir das als Laien in der Elternschaft nicht gewährleisten können, gibt es halt keine Zustimmung. Die Schule selber hat keine finanziellen Mittel für die Arbeiten.

Ist dies tatsächlich so? Wer kann weiterhelfen?

Besten Dank und viele Grüße aus Stuttgart.

Hallo !

Das klingt merkwürdig und vorgeschoben,aber man kann und sollte es abklären.
Zuständig ist die Untere Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Stuttgart.
Angesiedelt beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung,
Eberhardtstr. 10, 70173 Stuttgart.

Dort kann man einen „Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste“ stellen (kostenfrei).
Man muss ein berechtigtes Interesse nachweisen/angeben. Das hier vorgetragene halte ich für ausreichend.

Da würde dann genaueres zu der Schule stehen,was im einzelnen geschützt ist usw. Dann kann man weiter sehen,ob und was man renovieren kann,was ggf. beachtet werden muss. Dann wäre eine Beratung mit dem Amt sinnvoll,die das Vorhaben dann auch fachlich begleiten würden.

Übrigens,diese Liste umfasst etwa 5.000 Objekte nur in der Stadt Stuttgart.

MfG
duck313

Moin,

Ist dies tatsächlich so?

vielleicht, vielleicht auch nicht.

Wer kann weiterhelfen?

Das lokale Denkmalschutzamt.

Gandalf

Hallo,

Das Schulgebäude scheint irgendwann einmal von einem Künstler
gestaltet worden zu sein.

Das ist dann in der Regel kein Denkmalschutz sondern Urheberrecht des Künstlers, wäre aber eine Sache für das Rechtsbrett - dort FAQ:1129 beachten.
Für den Laien ist es absolut unverständlich, warum der Künstler (und seine Nachfahren) da mitmischen können, ist aber so (und passiert immer wieder, daß alleine deshalb Gebäude nicht zeitgemäß umgestaltet werden können).

Cu Rene