Denkmalschutz, Katzenenetz verboten?

Hallo,

ich wohne in einem Haus, das erst vor kurzem saniert wurde und nun steht es unter denkmalschutz…der Hauswart und die Hausverwaltung haben es erlaubt, ein Katzennetz am Balkon zu befestigen (Vorraussetzung ist nur gewesen, es sollte weiss bzw tranparent sein), hatte nämlich vorher ein schwarzes dran, nun habe ich mir extra ein neues, weisses gekauft und heute habe ich einen Brief von der Hausverwaltung bekommen, in dem drin stand, dass das Katzennetz umgehend (bis spätestens 16.05.2008)ab sein muss…andere Mieter habe auch Katzennetze, Markisen o.Ä. … Mein Nachbar hat auch eine Katze und hat mir gesagt, dass er auch solch einen Brief bekommen hat…so hat es Bezirksamt geschreiben (Brief ging an meine Hauverwaltung und dann an allen Mietern).

Ich kann meine Katze nicht ohne Katzennetz auf dem Balkon lassen!!!
Meine Katze ist vor ein paar Jahren mal vom Balkon gefallen, da war sie ca. 2 1/2 Jahre alt (1 Etage, andere Wohnung noch-ohne Katzennetz)sie hat sich sooooooooooo schwer verletzt, dass es nicht ausgeschlossen war, ob sie überlebt oder nicht…nun geht es ihr gott sei dank wieder gut…

Meine Frage an euch, muss ich das Katzennetz wegen des Denkmalschutzes entfernen oder kann ich es dran alssen, weil ja auch mehrere Miete Katzennetz usw. am Balkon haben…kann ich dagegen klagen???

Danke schonmal!

Hallo,

klagen kannst du gegen alles, deine Erfolgsaussichten würde ich mit
-100% beziffern! Die Denkmalschutzbehörden verstehen da keinen Spaß!

Also, das Netz muß wohl weg, ansonsten wird es sicher teuer!

Gruß,
Peter

Hallo

entweder müssen alle weg oder keines.
Vielleicht kann man sich ja beim Denkmalamt selbst erkundigen.
Gibt es denn keine transparenten Netze?

Ansonsten müsste man die Katze an eine Leine gewöhnen, die aber nur so lang bzw. kurz sein darf, dass sie nicht auf die Brüstung kann.

Hallo,
ich rate dir, ein persönliches Gespräch mit einem Mitarbeiter der Denkmalschutzbehörde zu suchen. Auch wenn oft etwas anderes behauptet wird, sind die an Lösungen interessiert, die dem Denkmal bzw. dessen Erscheinungsbild nicht schaden und den Interessen der Nutzer entgegen kommen. Gehe die Sache aber bitte ganz ruhig an. Nach dem Motto: „Ich habe ein Problem – können sie mir helfen".
Grüße
Ulf

Hallo,
Meine Eltern hatten das gleiche Problem.
Sie hatten viele Jahre schon ein Katzennetz am Balkon und nie hat es jemanden gestört.
Aber eines Tages kam ein Brief von der Hausverwaltung sie müssten es entfernen.Da sie das nicht akzeptieren wollten sind sie zum Mieterschutzbund gegangen. Anscheinend gibt es ein Gesetz, dass besagt ,dass was innerhalb der Wohnung angebracht ist reine Sache des Mieters ist.Dies wurde der Hausverwaltung schriftlich mit geteilt, mit Nennung des Paragraphen usw.Das hat funktioniert, es kam nicht mal eine Antwort von dort und das Netz besteht nach wie vor.
Allerdings wohnen meine Eltern im sanierten Plattenbau, das Netz ist fast unsichtbar und innen am Balkon befestigt.
Ich würde mich beraten lassen, ob diese Einschränkung rechtens ist nach einer Sanierung. Wenn ja hätte man dies euch nicht vorher mitteilen müssen?
Als unser Haus vor Jahren saniert wurde hat man uns auch mit geteilt, dass wir z.Bsp. keine Löcher in die Balkonwände bohren dürfen und am Haus die Kinder kein Fußball mehr spielen dürfen.

Geh zum Mieterschuz, der kostet nicht viel und die kennen sich da aus.

Schöne Pfingsten Marion

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Marion

Plattenbau, das
Netz ist fast unsichtbar und innen am Balkon befestigt.

der Plattenbau dürfte aber erst in 200 Jahren unter Denkmalsschutz stehen… somit wohl nicht vergleichbar

Schöne Pfingsten Marion

LG
Mikesch

…vemutlich eher nein, da es die Bausubstanz nicht wesentlich verändert und auch die Optik nicht derart beeinflusst, dass das Objekt nicht mehr erkennbar ist… wir haben hier eine ganze Straße unter Denkmalschutz und da kan man mit den Häusern fast alles machen, insbesondere, wenn es sich um rückbaubare Dinge handel…auch in geschüzten Objekten muss das normale Leben möglich sein, eine Katze zu beistzen und schützen zu wollen gehört dazu… also mal anfragen, ob es wirklich die Denkmalbehörde war, welche sich beschwert hat oder ob es eine Vereinbarung unter den Eigentümern gibt, die eine gewisse Optik vereinbart haben…bevor Du klagst - es gibt eine obere Denkmalschutzbehörde, welche hier schlichten kann.

Auch hallo

Wie wäre es, wenn du das Netz so montierst, dass es von aussen gar nicht mehr sichtbar ist (also horizontal unterhalb der Brüstung)? Mir ist bewusst, dann ist der Balkon nur noch den Katzen, denn du kannst ihn nicht mehr nutzen.

Gruss
HaegarCH