Denkmalschutz,Katzennetz verboten?

Hallo,

ich wohne in einem Haus, das erst vor kurzem saniert wurde und nun steht es unter denkmalschutz…der Hauswart und die Hausverwaltung haben es erlaubt, ein Katzennetz am Balkon zu befestigen (Vorraussetzung ist nur gewesen, es sollte weiss bzw tranparent sein), hatte nämlich vorher ein schwarzes dran, nun habe ich mir extra ein neues, weisses gekauft und heute habe ich einen Brief von der Hausverwaltung bekommen, in dem drin stand, dass das Katzennetz umgehend (bis spätestens 16.05.2008)ab sein muss…andere Mieter habe auch Katzennetze, Markisen o.Ä. … Mein Nachbar hat auch eine Katze und hat mir gesagt, dass er auch solch einen Brief bekommen hat…so hat es Bezirksamt geschreiben (Brief ging an meine Hauverwaltung und dann an allen Mietern).

Ich kann meine Katze nicht ohne Katzennetz auf dem Balkon lassen!!!
Meine Katze ist vor ein paar Jahren mal vom Balkon gefallen, da war sie ca. 2 1/2 Jahre alt (1 Etage, andere Wohnung noch-ohne Katzennetz)sie hat sich sooooooooooo schwer verletzt, dass es nicht ausgeschlossen war, ob sie überlebt oder nicht…nun geht es ihr gott sei dank wieder gut…

Meine Frage an euch, muss ich das Katzennetz wegen des Denkmalschutzes entfernen oder kann ich es dran alssen, weil ja auch mehrere Miete Katzennetz usw. am Balkon haben…kann ich dagegen klagen???

Danke schonmal!

Doppelposting => Immobilien:
FAQ:1784
Eine Antwort ist ja schon da.

ich wohne in einem Haus, das erst vor kurzem saniert wurde und
nun steht es unter denkmalschutz…
Mein Nachbar hat auch eine Katze und hat mir gesagt, dass er auch solch :einen Brief bekommen hat…so hat es Bezirksamt geschreiben (Brief ging :an meine Hauverwaltung und dann an allen Mietern).

Meine Frage an euch, muss ich das Katzennetz wegen des
Denkmalschutzes entfernen oder kann ich es dran alssen, weil
ja auch mehrere Miete Katzennetz usw. am Balkon haben…kann
ich dagegen klagen???

Dazu solltest Du dir eine Rechtsberatung beim Mieterverein suchen. Hinweisen möchte ich ganz EXPLIZIET das gerade bei denkmalgeschützten Häusern die rekonstruiert, saniert oder renoviert wurden, sehr oft sogenannte Taubenabwehrnetze zum Einsatz kommen um eine Neuverschmutzung bzw. Beschädigung zu unterbinden. Katzennetze sind in meinen Augen nichts anderes. Ihr habt doch bei euch viele Tauben? Oder nicht? :smile:
Desweiteren gehört zum vertragsmäßigen Gebrauch der Wohnung die Katzenhaltung. Folglich bist Du auch dafür haftbar, das Deine Katze nicht entweichen kann, um die Wildvogelpopulation zu schützen, insbesondere von März bis Oktober. Desweiteren bist Du aber auch verpflichtet, der Katze ein annähernd Artgerechte Haltung zu bieten. Dazu gehört meines Erachtens auch der Aufenthalt an der frischen Luft. z.B. auf einem gesicherten Balkon. Unter Berücksichtigung all dieser Punkte, müßte es eigentlich möglich sein eine Lösung zu finden. Nur weil ein Haus renoviert ist kann es nicht plötzlich für die Bewohner nur noch eingeschränkt nutzbar sein, wenn vorher eine (hoffentlich) Vertragliche Vereinbahrung bestand.
Mach Dich schlau! Und toi,toi,toi für deine Mieze.
Grüße von der Jagdelster

Dazu solltest Du dir eine Rechtsberatung beim Mieterverein
suchen.

Hallo Jagdelster,
was hat eine Auflage der Denkmalschutzbehörde mit Mitrecht oder einem Mieterverein zu tun? Wenn eine Auflage kommt, Feuerwehrzufahrten an der gemieteten Wohnung nicht zuzuparken, ist das genauso wenig eine Frage des Mietrechtes. Die Diskussion ist im Immobilienbrett besser aufgehoben.
Grüße
Ulf

MOD: Ende in diesem Brett
Hallo,

da die Frage im Immobilienbrett auch schon steht und dort auch hingehört, schließe ich diesen Baum ab.

Gruß,

Myriam