Gibt es eine Möglichkeit den Denkmalschutz eines Gebäudes (Eigentum) löschen zu lassen? Wenn ja, unter welchen Vorraussetzungen? Vielen Dank im voraus.
Diese Auskunft kann ich leider nicht geben. Dieses Thema hat mich bis jetzt nicht beschäftigt.
Warum soll das Gebäude aus der Liste gestrichen werden? Bis jetzt ist mir der Denkmalschutz immer als Sinnvoll in Erinnerung.
Meist sind ganze Regionen oder Gebäudezonen unter Denkmalschutz gestellt.
Wo steht das betreffende Gebäde? Damit lässt sich dann die Zuständige Stelle ermitteln.
Mit herzlichen Grüßen
Andreas Scheinast
www.scheinast.at
Gibt es eine Möglichkeit den Denkmalschutz eines Gebäudes
(Eigentum) löschen zu lassen? Wenn ja, unter welchen
Vorraussetzungen? Vielen Dank im voraus.
Ich weiß nicht, wie die Situation in Deutschland ist. In Österreich gibt es z.B. die Möglichkeit, ein Gebäude für baufällig zu erklären. Dann darf es abgerissen werden. Das hat dazu geführt, dass viele Denkmalbesitzer Löcher in die Dächer ihrer Häuser geschlagen haben und dann gewartet haben, bis das HAus nicht mehr zu retten war.
Gibt es eine Möglichkeit den Denkmalschutz eines Gebäudes
(Eigentum) löschen zu lassen? Wenn ja, unter welchen
Vorraussetzungen? Vielen Dank im voraus.
Grundsätzlich gibt es diese Möglichkeit.
Im Detail ist das Procedere in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Es gibt in jedem Land Denkmalschutzgesetze, in denen auch die Löschung geregelt ist.
Auch die zuständigen Bauämter geben Auskunft.
GB
Gibt es eine Möglichkeit den Denkmalschutz eines Gebäudes
(Eigentum) löschen zu lassen? Wenn ja, unter welchen
Vorraussetzungen? Vielen Dank im voraus.
Guten Tag,
zum Einen gibt es die Möglichkeit entweder einen Widerspruch oder eine Klage vor einem Verwaltungsgericht einzureichen. Das hängt davon ab, welches System in Ihrem Bundesland angewandt wird. Dies kann Ihnen aber Ihr örtlicher Rechtsanwalt sagen. Hierfür müssen Sie natürlich Gründe vorbringen.
Eine andere Möglichkeit ist der Nachweis der wirtschaftlichen Unverwertbarkeit, d.h. z.B. dass das Gebäude nicht vermietbar ist, weil die Raumhöhe nur 1,8 m beträgt. Ein Haus so lange verwahrlosen zu lassen, bis es nicht mehr vermietbar ist zählt nicht zu den Gründen, weshalb der Denkmalschutz erlöschen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Stasch
Gibt es eine Möglichkeit den Denkmalschutz eines Gebäudes
(Eigentum) löschen zu lassen? Wenn ja, unter welchen
Vorraussetzungen? Vielen Dank im voraus.
Man kann ein Objekt auf Antrag in die Denkmalschutzliste eintragen lassen. Ich gehe davon aus, dass auch der umgekehrte Weg möglich sein muss. Dies entscheidet aber die Denkmalschutzbehörde eines Landes. Es gilt auf jeden Fall, Kontakt mit dieser aufzunehmen.
Wir haben mit der Restaurierung eines alten Bauernhauses aber eher positive Erfahrungen mit der Denkmalschutzbehörde gemacht. Oft ist man durch den Denkmalschutz auch vor Ansprüchen anderer Behörden wirklich geschützt. Bei Vermietung kann man z. B. die Vorschriften der Isolierungsnorm unterlaufen oder ist nicht zwingend an diese gebunden. Wenn es um Abriss und Neubau geht, sind natürlich Vor- und Nachteile abzuwägen. Bei richtiger Gestaltung eines denkmalgeschützten Gebäudes ist die Wertschöpfung oft langfristig größer. Hinzu kommt die Freude an der Gestaltung eines gewachsenen Gebäudes.
Bei starkem Verfall eines denkmalgeschützten Hauses kann man auch einen Antrag auf Abriss stellen.
Gibt es eine Möglichkeit den Denkmalschutz eines Gebäudes
(Eigentum) löschen zu lassen? Wenn ja, unter welchen
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