Hallo Somba,
ich möchte mir ein denkmalgeschütztes Haus kaufen
das ist (a) löblich (b) schön für Dich © nicht ganz easy
und war deshalb
auf dem Denkmalschutzamt, dort sagte man mir das ich
alle baulichen Veränderungen , Modernisierung ,
Rekonstruktion
am Haus melden muß Vorder wie Hinterseite und im Haus ??
Welche Maßnahmen genau steht in § 12 des Denkmalschutzgesetzes des Freistaates Sachsen. Abstimmung mit der unteren Denkmalschutzbehörde bedeutet nicht Verbot. Grundsätzlich mußt Du Dein Denkmal „im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht erhalten“ (§ 8 Abs 1 DenkmalSchG Sachsen), ob z.B. die Konservierung der sanitären Anlagen 1:1 zumutbar ist, kannst Du mit der Behörde absprechen. Eine Beschränkung auf ein potjomkinsches Denkmal, welches bloß aus einer Fassade besteht, dürfte schwer zu erreichen sein.
Ist dieses Rechtens ??
Denkmalschutz ist in BRD Ländersache. „Denkmalschutzgesetz Sachsen“ findest Du im Volltext leicht beim Googeln. Wie im gesamten öffentlichen Recht steht für jede Entscheidung der unteren Denkmalschutzbehörde der Rechtsweg offen, wie der genau funktioniert, ist auf jedem Bescheid der Behörde vermerkt (Rechtsmittelbelehrung).
Ich habe in Leipzig schon einige Häuser gesehen wo nur die
Außenfassade alt war und der Rest auf den Heutigen Standard.
Möglichkeiten: (a) - Nicht die Häuser, sondern bloß Teile der Häuser sind geschützt. (b) - Deal zwischen Investor und Behörde: Ich mach Euch die Fronten von dieser ganzen Straße neu, wenn Ihr mir Abriss/Entkernung genehmigt. Wenn nicht, brechen die Buden in fünf Jahren zusammen und ich bau dann lauter eklige kleine Lidl-Märkte dorthin.
Will der Beamte mir einen Bären aufbinden ??
Nein, aber: Er deutet erstmal an, daß Du Dich auf etwas einlässt, was im besten Fall zu einem Super Ergebnis für Dich führt - Du kannst genau bei dieser Behörde und bei deren Architekturhistorikern viel lernen über Dein neues Haus und daraus wirklich was machen. Im schlechtesten Fall zu Deiner Pleite - etwa die Fenster werden nicht billig, wenn Du sie denkmalschutzgerecht und trotzdem wärmedämmend haben willst.
>> Förderung: § 7i EStG schon gelesen? Ganz wichtig: Bevor das Kind im Brunnen ist, den formalen Ablauf von förderungsfähigen Maßnahmen klarmachen.
Und nochn Tip: Wenn Du Dich auf das Projekt einlassen willst, mach einmal Kurzurlaub in Quedlinburg. Dort findest Du reihenweise Handwerksbetriebe und (immer noch!) Kollektive, die spezialisiert sind auf denkmalschutzgerechte Bau- und Ausbautechniken vom vierzehnten bis neunzehnten Jahrhundert.
Schöne Grüße
MM