Wer ein denkmalgeschütztes Haus erwirbt, wird die Auflagen der lokalen Denkmalbehörden kennen. Soweit so gut - bisher kann ich über die Auflagen unserer Denkmalbehörde nicht meckern, da sie sich im Grunde mit unseren eigenen Vorstellungen einer Sanierung deckten. Allerdings stelle ich mir seit geraumer Zeit einige Fragen, von denen ich nicht weiss, wer sie mir beantworten könnte und es gibt nun auch nicht jede Menge Denkmalschutzbeauftragte in meinem Bekanntenkreis und jene, die ich zu dem Thema sonst befragen könnte, würden wohl mit dem oft anzutreffenden Standard: Hör mir bloss auf mit Denkmalämtern kommen, was mir kaum weiterhilft, deshalb versuche ich es hier einmal und hoffe auf Antworten, die mich weiterbringen.
1.) Ich höre bei jeder Sanierungsbesprechung immer wieder den Satz: „…solange die Aussage erhalten bleibt…“. Nun stellt sich für mich als textschaffenden Menschen die Frage:
Wer entscheidet eigentlich über eine Aussage und deren Immanenz, also gibt es so etwas wie einen Zeitgeistkanon des Denkmalschutzes, der im Jahre 2012 entscheidet, das eine bestimmte Vorgehensweise Denkmalschutzfähig ist und eine andere nicht? Was mich in diesem Zusammenhang zum Grübeln verleitet ist die Tatsache, dass ich seit unserem Erwerb in vielen verschiedenen denkmalgeschützen Häusern war und mir bei vielen Sanierungsfällen die Frage stellte, wie man hier und da von einer Erhaltung der Aussage sprechen kann. Einige Beispiele: In unserem Haus wollte ich in einem zweiten Teil eines Flures Zementfliesen verlegen, die auch im ersten Teil des Flures lagen und hätte auch an diese Fliesen kommen können, aber die Massnahme wurde abgelehnt mit der Erklärung: wo Holzdielen liegen, müssen wieder Holzdielen hin. Diese Dielen waren aber so zerstört, das sie ausgetauscht werden mussten, also haben wir Eichendielen verlegt - und gut ist. Bei einem Einfahrtstor mussten wir 4 Modelle vorlegen und darauf achten, dass sie ja nicht zu verspielt sind, damit sie zum Haus und seinem Stil passen - haben wir gemacht und gut ist. Bei der Bepflanzung im Garten - eine Hecke - sollten wir vorzugsweise auf Kirschlorbeer zurückgreifen, weil das der Aussage des Hauses entspräche - haben wir gemacht und gut ist. Bei der Sanierung einer Solbank, die durch ein Alublech abgedeckt werden sollte, sollten wir einen Dengler bestellen, der das Blech entsprechend von Hand bearbeitet und kein Standardblech war zugelassen, also haben wir das gemacht und gut ist.
Aber - als wir das Haus von der Stadt übernahmen und letzte Mängel durch die Stadt an einem Fenster beseitigt werden sollten, da nickte das Denkmalschutzamt eine Massnahme durch Abdichten mit Silikon ab, wo eine ganze Solbank hätte ersetzt werden müssen. Oder: als die Stadt das Grundstück des Hauses in zwei Teile zerschnitt, da genügte es dass man die Teile mit einem grünen Stabmattengitterzaun abtrennte. Oder in einem benachbarten Haus wurden moderne Stahlgeländer im Inneren genehmigt, wo sich niemals Stahlgeländer, sondern immer imposante Holzgeländer befanden und Böden wurden ausgetauscht, aus Holz wurde Granit oder Marmor und der ausführende Architekt war namhaft, oder: in öffentlichen denkmalgeschützen Gebäuden in unserer Umgebung sind Stahlglasanbauten sehr beliebt, die wir als Wintergartenvariante auf unserer Dachterrasse niemals genehmigt bekämen, auch nicht wollen würden, aber ich habe solche Pläne aus Spass an der Freude erwähnt und bekam nur ein langes Gesicht zur Antwort, dass mir offensichtlich kundtat, dass es da mit der Aussage Probleme gäbe.
Mich würde also einmal interessieren wer ist eigentlich der Hohepriester der Aussage auf dem Gebiet des Denkmalschutzes, wer ist der Hüter des Kanons, oder wie sagt man: Wer ist eigentlich der Reich-Ranitzki des Denkmalschutzes?
Und: Vielleicht kann mir das auch jemand mal erklären. Wieso finden sich in den Akten unseres Hauses keinerlei Vermerke zur Teilung des Grundstückes und - hätte auch das denkmalschutzrechtliche Ansprüche erfüllen müssen (also die Teilung), oder kann auch ich als Privateigentümer nun einen Teil meines Grundstücks einfach weiterveräussern?