Denkmalschutz und Denkmalpflege

Wer ein denkmalgeschütztes Haus erwirbt, wird die Auflagen der lokalen Denkmalbehörden kennen. Soweit so gut - bisher kann ich über die Auflagen unserer Denkmalbehörde nicht meckern, da sie sich im Grunde mit unseren eigenen Vorstellungen einer Sanierung deckten. Allerdings stelle ich mir seit geraumer Zeit einige Fragen, von denen ich nicht weiss, wer sie mir beantworten könnte und es gibt nun auch nicht jede Menge Denkmalschutzbeauftragte in meinem Bekanntenkreis und jene, die ich zu dem Thema sonst befragen könnte, würden wohl mit dem oft anzutreffenden Standard: Hör mir bloss auf mit Denkmalämtern kommen, was mir kaum weiterhilft, deshalb versuche ich es hier einmal und hoffe auf Antworten, die mich weiterbringen.

1.) Ich höre bei jeder Sanierungsbesprechung immer wieder den Satz: „…solange die Aussage erhalten bleibt…“. Nun stellt sich für mich als textschaffenden Menschen die Frage:
Wer entscheidet eigentlich über eine Aussage und deren Immanenz, also gibt es so etwas wie einen Zeitgeistkanon des Denkmalschutzes, der im Jahre 2012 entscheidet, das eine bestimmte Vorgehensweise Denkmalschutzfähig ist und eine andere nicht? Was mich in diesem Zusammenhang zum Grübeln verleitet ist die Tatsache, dass ich seit unserem Erwerb in vielen verschiedenen denkmalgeschützen Häusern war und mir bei vielen Sanierungsfällen die Frage stellte, wie man hier und da von einer Erhaltung der Aussage sprechen kann. Einige Beispiele: In unserem Haus wollte ich in einem zweiten Teil eines Flures Zementfliesen verlegen, die auch im ersten Teil des Flures lagen und hätte auch an diese Fliesen kommen können, aber die Massnahme wurde abgelehnt mit der Erklärung: wo Holzdielen liegen, müssen wieder Holzdielen hin. Diese Dielen waren aber so zerstört, das sie ausgetauscht werden mussten, also haben wir Eichendielen verlegt - und gut ist. Bei einem Einfahrtstor mussten wir 4 Modelle vorlegen und darauf achten, dass sie ja nicht zu verspielt sind, damit sie zum Haus und seinem Stil passen - haben wir gemacht und gut ist. Bei der Bepflanzung im Garten - eine Hecke - sollten wir vorzugsweise auf Kirschlorbeer zurückgreifen, weil das der Aussage des Hauses entspräche - haben wir gemacht und gut ist. Bei der Sanierung einer Solbank, die durch ein Alublech abgedeckt werden sollte, sollten wir einen Dengler bestellen, der das Blech entsprechend von Hand bearbeitet und kein Standardblech war zugelassen, also haben wir das gemacht und gut ist.
Aber - als wir das Haus von der Stadt übernahmen und letzte Mängel durch die Stadt an einem Fenster beseitigt werden sollten, da nickte das Denkmalschutzamt eine Massnahme durch Abdichten mit Silikon ab, wo eine ganze Solbank hätte ersetzt werden müssen. Oder: als die Stadt das Grundstück des Hauses in zwei Teile zerschnitt, da genügte es dass man die Teile mit einem grünen Stabmattengitterzaun abtrennte. Oder in einem benachbarten Haus wurden moderne Stahlgeländer im Inneren genehmigt, wo sich niemals Stahlgeländer, sondern immer imposante Holzgeländer befanden und Böden wurden ausgetauscht, aus Holz wurde Granit oder Marmor und der ausführende Architekt war namhaft, oder: in öffentlichen denkmalgeschützen Gebäuden in unserer Umgebung sind Stahlglasanbauten sehr beliebt, die wir als Wintergartenvariante auf unserer Dachterrasse niemals genehmigt bekämen, auch nicht wollen würden, aber ich habe solche Pläne aus Spass an der Freude erwähnt und bekam nur ein langes Gesicht zur Antwort, dass mir offensichtlich kundtat, dass es da mit der Aussage Probleme gäbe.

Mich würde also einmal interessieren wer ist eigentlich der Hohepriester der Aussage auf dem Gebiet des Denkmalschutzes, wer ist der Hüter des Kanons, oder wie sagt man: Wer ist eigentlich der Reich-Ranitzki des Denkmalschutzes?

Und: Vielleicht kann mir das auch jemand mal erklären. Wieso finden sich in den Akten unseres Hauses keinerlei Vermerke zur Teilung des Grundstückes und - hätte auch das denkmalschutzrechtliche Ansprüche erfüllen müssen (also die Teilung), oder kann auch ich als Privateigentümer nun einen Teil meines Grundstücks einfach weiterveräussern?

Das sind vieleberechtigte Fragen.
Am besten, wir telefonieren.
Gruß Frank rinn
06221 714050
Www.rinntech.de

wir haben mit dem Denkmalschutz meist gute Erfahrungen gemacht, wenn wir den Denkmalschutbeauftragten direkt (vor Ort) zur Besprechung gebeten haben. In der Regel haben Sie vor allem darauf geachtet, dass die äußere Fassade den Bedingungen entspricht und uns im Inneren weitgehend freie Hand gelassen. Vielleicht gilt auch hier die Formel: Wer viel fragt, bekommt viel Antwort. Vielleicht sollten Sie spontan ihrem ästhetischen Empfinden folgen. Findet eine nachträgliche Kontrolle durch den Denkmalschutz statt? Werden Sie finanziell unterstützt?
Bei Teilungen von Grundstücken muss in der Regel das örtliche Bauamt zustimmen - ob das mit dem Denkmalschutz gekoppelt ist, kann ich nicht sagen. Vielleicht besteht diese Verbindung nicht. Es gilt einfach zu probieren.
Dass oft Leute mit Beziehungen Regelungen erreichen, die nicht dem allgemeinen Interesse der Öffentlichkeit (und auch des Denkmalschutzes) dienen ist bekannt.
Offensichtlich werden die Bestimmungen des Denkmalschutzes sehr unterschiedlich (in einzelnen Ländern)gehandhabt. Es gilt die Regelungen mit Klugheit und Schläue gestalterisch aufzunehmen und sture Regelungen (die oft besonders gegen den kleinen Mann (die kleine Frau) gerichtet sind zu unterlaufen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine so generalisierte Anfrage läßt sich nicht beantworten - es sei denn, man schriebe eine mehrseitige Abhandlung.
Dazu habe ich leider keine Zeit.

Mit freundlichem Gruß
Gerhard Bolten

Sehr geehrte Frau Blume,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben bei mir ein Schmunzeln hervorgerufen. Dies, weil ich infolge meiner beruflichen Tätigkeit in früheren Jahren sehr oft mit den Wirrungen der Denkmalschutzbehörden konfrontiert war und als ausführender Unternehmer sozusagen zwischen allen Stühlen sass. Hier mein potentieller Auftraggeber und dort der Vertreter der Denkmalbehörde. Hier mein Auftrag, dort der Kundenwunsch und dazwischen der Vertreter des Denkmalamtes, der mit jedem Wort entweder den Auftrag mit seinen Preisvereinbarungen in Teilen aus den Angeln hob, oder Vorstellungen hatte, die dem Bauherren die Hauptschlagader anschwellen liess. Sie stellen eigentlich nach allen Ihren, in gewisser Weise berechtigten Fragen, die Kardinalfrage: „gibt es so etwas wie einen Zeitgeistkanon des Denkmalschutzes, der im Jahre 2012 entscheidet, dass eine bestimmte Vorgehensweise denkmalschutzfähig ist und eine andere nicht?“ Ja diesen Kanon gibt es, und er gilt unumstösslich! Ich möchte Sie auf nachfolgende Publikation aufmerksam machen, die Sie sich im Internet durchlesen oder ausdrucken können.
Geben Sie bitte in Ihrer Suchmaschine ein:

Broschüre Leitbild Denkmalpflege - Zur Standortbestimmung der Denkmalpflege heute

Sie kommen auf verschiedene Angebote der einzelnen Bundesländer, die auf ihren Seiten diese Broschüre zum Download gratis anbieten.

Insbesondere weise ich darin dann auf die Seiten 26-46 hin.
Kapitel IV: Denkmale erhalten und pflegen-Handlungsmaximen.

Wenn Sie sich diesen Text verinnerlichen, verstehen Sie eigentlich schon sehr genau um was es eigentlich geht. Ganz besonderen Augenmerk legen die Denkmalschutzbehörden auf das Thema der Reversibilität.
Ich denke aber auch, dass sich inbesondere in den unteren Schichten der behördlichen Strukturen (also diejenigen, die auf den Normalbürger losgelassen werden) erhebliche Verständnis-, Verhaltens- und Unterordnungsstrukturen zeigen, die manches Mal zu Ergebnissen führen, die zwar ordnungsgemäss sind, aber nicht immer nachvollziehbar. Das sehen Sie alleine schon daran, was manchmal für völlig unqualifizierte, überforderte Grünschnäbel zum Termin kommen. Nur eine kleine Begebenheit aus früheren Jahren. Objekt: ein altes Keltergebäude im Fränkischen. Ortstermin mit der Gemeinde als Bauherr, Architekt und beteiligten Firmen. Ein Punkt der Besprechung - die Dachneueindeckung mit handgestrichenen Biberschwänzen. Der darunter befindliche hölzerne Dachstuhl war über viele Jahre derart statisch labil, dass er in der Firstlinie bereits seit langem erhebliche Einsenkungen und Verdrehungen aufwies, die dem Ganzen einen solch einsturzgefährdeten,optischen Eindruck verlieh, dass man Furcht hatte im Erdgeschoss eine Tür zuzuschlagen. Bei der Beratung versäumte es der Herr der Denkmalschutzbehörde nicht darauf hinzuweisen, dass dieser „wunderbare Dachschwung zwingend zu erhalten sei“ worauf Bauherr und Architekt wie aus der Pistole geschossen erklärten, wenn dies so verlangt würde, dann würde die Gemeinde auf die Förderbeträge des Denkmalamtes verzichten und so bauen wie sie es für richtig hielten!! Man könnte auch sagen: !Der Besteller zahlt! Wer Holzbalkenböden wünscht muss den Mehrpreis zur Zementfliese tragen. Wer eine handgefertigte Kupferblechabdeckung wünscht muss den Mehrpreis zur Normalblechabdeckung tragen. Sie sehen darin ganz klar aufgezeigt wie so etwas läuft. Noch ein Beispiel und dann ist meine Mail an Sie beendet. Objekt: Ein Kirchturm aus Sandstein. Zum Beginn der Baumassnahme gemeinsame Begehung mit Architekt, Kirchenpfleger und Denkmalamt. Es werden die Schadensbereiche der oberen Hälfte des Turms fixiert und der Denkmalschutz legt grosszügig fest was getan werden muss. Die Arbeiten werden aufgenommen und nach 6 Wochen kommt es zum zweiten Termin mit der Denkmalschutzbehörde. Sie bestätigt die qualitativ hochwertig erbrachten Leistungen und muss zur Kenntnis nehmen, dass die vor sechs Wochen ausgegebene Marschrichtung zwischenzeitlich das Auftragsbudget zu 2/3 in Anspruch genommen hat. Ab diesem Zeitpunkt der Erkenntnis wurden die anstehenden weiteren Leistungen der unteren Turmhälfte sehr zurückhaltend angezeigt und zur Ausführung angewiesen. Ergebnis. Oben in 30 - 15 Meter Höhe alles vom Feinsten und von 15 Meter Höhe bis zum Pflasterbelag nur noch Sparflamme. Der Turm wird abgerüstet und der Bürger steht davor und fragt sich: Was haben die denn hier monatelang mit unserem Geld gemacht? Es sieht ja aus wie vorher? Um den eigentlichen Sanierungsaufwand zu erkennen müsste er das nächste Mal mit einem Feldstecher über den Kirchplatz gehen. Oben hui und unten pfui!

Beste Wünsche und Grüsse

Sehr geehrter Herr Bolten,

vielen Dank für Ihre Antwort. Nicht selten sind es die sprödesten Feedbacks, die sich auf Umwegen als Wege nach Rom entziffern lassen. Hätte es eine derart genaralisierte Frage nach einem Thema aus einem, mir naheliegenden, Bereich gegeben, so wäre es mir möglich gewesen, Ihnen ohne Umschweife, in wenigen Sätzen, eine Hand voll bemerkenswerter Links zum Thema zu geben und jene Generalisierung einfach mal zu übersehen, denn sehen wir es einmal so: Wie detailliert die Frage auch gestellt werden möge, gäbe es nicht immer die Möglichkeit dazu eine Abhandlung zu verfassen, oder aber keine Zeit zu haben jene zu verfassen? Verstehen Sie mich richtig: Mir liegt nicht an zeitaufwendigen Detailscharmützeln, denn es existiert für mich weder ein Problem noch ein Rechtsstreit, sondern bis dato lediglich ein generalisiertes Interesse - Einstiege lassen sich eben manchmal so an.

Mit besten Grüssen
Anne Blume

Vielen Dank für Ihre Antwort, die den nötigen Humor zudem nicht vermissen lässt. Ich werde mich mal eifrig an die von Ihnen zitierten Texte machen und mich weiter mit dem Thema beschäftigen.

Beste Grüsse

Hallo Frau Blume,
Ihre Frage zu beantworten ist nieht einfach. Einen „Reich-Ranitzki des Denkmalschutzes“ gibt es in Deutschland nicht. Denkmalschutz in Deutschland ist Ländersache und wird daher in den Bundesländern individuell gehandhabt. Dort sind in den unteren Denkmalschutzbehörden und den Denkmalämtern Bearbeiter damit beschäftigt die Denkmäler zu inventarisieren und bei Baumaßnahmen dafür zu sorgen dass mit der erhaltenen Bausubstanz kein Schindluder getrieben wird. Bei aller Philosophie (siehe „Charta von Venedig“) ist natürlich bei jedem Einzelfall ein gewisser Ermessenspielraum gegeben. Der mag im einen Fall dazu führen dass ein Treppengeländer erhalten werden muss und im anderen Fall nicht. Ohne Ihren Fall zu kennen lassen sich Ihre Fragen nur sehr schewr beantworten. Ich meine eine gewisse Frustration aus Ihren Ausführungen lesen zu können und empfehle Ihnen ein möglichst sachliches Gespräch mit „dem Denkmalpfleger“ zu führen ohne auf andere Fälle zu verweisen wo vielleicht ganz andere Voraussetzungen herrschten.
Viel Erfolg und viel Freude mit Ihrem Alten Haus!
Syrtos

Hallo Syrtos,

danke für Ihre Antwort, aber ich bin keineswegs frustriert, weil ich das, was Sie als Ermessensspielraum bezeichnen - aus anderen Bereichen sehr gut kenne. Das Einzige was mir im Leben immer wichtig ist, ist mich mit der Zeit in ein Thema einzuarbeiten, um die Menschen mit denen ich zu tun habe, einschätzen zu können und da liegt man ja sehr oft falsch, wenn man sich nicht auskennt. Ich kann auch gar nichts schlechtes über meine Kontakte zur Denkmalbehörde unserer Stadt sagen - im Gegenteil: sehr nette Leute. Aber ich kenne auch in anderen Bereichen sehr nette Leute, deren Entscheidungen ich in Bereichen, in denen ich mich sehr gut auskenne, sehr gut einzuschätzen weiss und auch da bin ich nicht frustriert, sondern es geht mir einfach besser, wenn ich weiss, welche Massstäbe im Hintergrund eine Rolle spielen. Es mag Leute geben, die bekommen, als Beispiel das Kotzen, wenn sie wissen, dass ein Politiker aus bestimmten lobbyistischen Beweggründen für eine bestimmte Sache votiert. Mir geht es nicht so, aber ich kriege gelegentlich das Erbrechen, wenn ich merke, dass ich gar nicht weiss, worum es überhaupt geht und es mich sehr direkt betrifft. Nun machen wir mal wieder ein Beispiel. Für einen anderen städtischen Mitarbeiter scheint klar zu sein, warum die Denkmalbehörde bei der Sanierung einer Solbank mit Silikon statt Austausch der gesamten Bank - nichts eingewendet hatte - ganz einfach, weil die Stadt als Arbeitgeber nicht kritisiert wird. Mag sein, dass es so ist: Mich bringt das nicht auf die Palme, bloss sollte ich irgendwann sicher wissen, dass es so ist, dann ist mein Gegenüber eben in manchen Fällen ein Opportunist und ich betrachte ihn auch so. Und wenn er dann von mir Dinge verlangt, die er von seinem Arbeitgeber nicht verlangt hat, dann ist er für mich eben jemand, der so handelt und dann verfehlen wir hin und wieder einmal die Grundsätze des Denkmalschutzes zu Gunsten eigener Interessen. Aber ob Sie es glauben, oder nicht, ich bin darüber nicht wütend oder frustriert - aber meine persönliche Lebenserfahrung beweist mir in allen erdenklichen Bereichen immer wieder dasselbe: Es geht oft an Dingen zu Gunsten anderer Dinge vorbei - bloss wenn ich über Dinge spreche, dann muss ich mich mit ihnen auskennen - und bevor ich jemandem irgendetwas zu spreche, dass er gar nicht hat, muss ich mich ebenfalls auskennen - und manchmal, ganz selten trifft man dann auch Leute, die einem eine ganz neue Perspektive offenbaren und die versuchen sich immer an Grundsätze zu halten - und damit meine ich nicht Prinzipienreiter - und vielleicht sitzen in unserer Denkmalbehörde solch seltene Leute und ich kann es in einigen Jahren erkennen - und sollte ich irgendwann erkennen, dass sie in vielen Bereichen unfähig sind, oder nach eigenem willkürlichen Gusto handeln, dann besitze ich genug Humor und kann darüber schmunzeln. Aber ich muss etwas zur Sache lernen - denn es ist allen voran die Sache die mich interessiert und nicht die Behörde. Denkmalschutz - ein spannendes Thema - also wo geht es lang?

Es ist eigentlich ganz einfach. Der ultimative Papst des Denkmalschutzes ist IMMER der Denkmalpfleger vor Ihren Augen. Und der versprüht seine Weisheit nach Tagesform mal so oder so oder auch so. Das Prinzip heißt manchmal Erhaltung oder fälschende Erneuerung oder krasser Widerspruch a la Dessauer Käseschachtel im Bauhausstil - eben jenachdem.

Warum? Er/Sie ist Mensch, mit allen Vorzügen und Nachteilen, Einsichten und Irrtümern, vor allem auch Blockaden und Psychosen und Traumatisierungen. Eben ganz so wie ich und Du, Müllers Kuh usw. Und da gilt für den Denkmaleigentümer als einziges Gebot die ältste Weisheit von allen: Wie ich in den Wald hineinrufe, so schallt es heraus.

Wenn Sie denken, dieser Papst hat außer dem lieben Gott noch einen über sich, führt das in die Irre. Der übergeordnete Beamte hält prinzipipel zu seinem Untergebenen. Nicht aus Sympathie (die können sich teils auch nicht riechen), aber aus Prinzip. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Wenn es knirscht, hilft vielleicht der Landrat oder das Gericht. Dazu rate ich nicht, es dauert zu viel Kraft und Zeit. Seien Sie friedlich und verständnisvoll, der Denkmalpfleger bekommt sonst oft nur geklatscht. Wer ihm lieb kommt, hat ihn schon gewonnen. Und dann geht im vertrauensvollen Dialog oft viel mehr, als im bissigen Konflikt. Vielleicht sogar alles, was Sie wünschen. Man muß nur das Richtige wünschen. Und dann gibt es vielleicht sogar etwas oder auch viel Zuschuß dazu. Doch versprechen kann ich das nicht.

Zur anschließenden Rechtsfrage kann ich keine Auskunft geben.

Noch viel Spaß beim Denkmalpflegen!

Hallo Herr Fischer,

psychologisch und philosophisch ist die Situation für mich auch keine Neuheit, denn natürlich macht es keinen Unterschied ob ich mit dem Metzger über seine „hausgemachte“ Wurst spreche, oder mit einem Denkmalpfleger über die Aussage eines Objektes. Das dahinter immer Menschen wie Du und ich stecken, denen am morgen wohl möglich die Gedärme nach dem Aufwachen verdeht waren und er Probleme bei Windlassen hatte, das alles ist ja kein Geheimnis. Trotzdem interessieren mich andere Linien. Mich interessiert vor allem der Zeitgeist in der Behandlung eines Themas. Besuche ich Bildungsinstitution wie beispielsweise reguläre Tagesschulen und höre dort etwas von literarischen Behandlungsschemata oder einem Bildungskanon, so zücke ich gerne mal Jirgl, oder Schrott und lasse Göthe auch gerne mal in Weimar versauern. Aber auf anderen Gebieten, eben bspws. der Denkmalpflege brauche ich Zeit und Destinationen. Wo man anfängt spielt letztendlich doch nur eine zweite Geige, früher oder später finde ich doch das was mir nach abwägen sinnig erscheint, oder eben nicht. Aber es ist schön, wenn man sich das Futter nicht beim Deutschlehrer abholen muss, vielleicht lieber gleich beim Altmeister, also beim Jandl, oder Artmann, oder was weiss ich - und so gehe ich eben überall vor - und wie gesagt, der Denkmalpfleger interessiert mich nur am Rande und der Umgang mit ihm gehört zuerst mal ins Areal der Banalpsychologie.

Dabei am Rande, es wird ihnen, oder soll ich sagen gerade ihnen nicht jene Angst den Nackenwirbel hinuntertreiben, wenn ich sage, ich unterhalte mich über die Aufarbeitung einer ordentlichen Fensterlaibung lieber mit einem 82 jährigen Tischlermeister der ums Eck wohnt, als mit dem Herren vom Denkmalschutzamt, der eigentlich Kulturwissenschaft studierte und mir einen Bautrupp ans Herz legen möchte, der vor kurzem für die Sanierung eines Fachwerkhäusschens mit dem Denkmalpreis des Landes xy ausgezeichnet wurde - und dessen Anführer einen zweistündigen Vortrag über Silikatfarben und -platten hält aber kaum was zum Fenster sagt: Ach doch etwa 2000 Euro pro Laibung, ich schicke dann wen am Donnerstag undsoweiter. Aber wie gesagt über Psychologie ist alles gesagt und dass ich mit ihnen wahrscheinlich häufiger auf einer Wellenlänge liegen würde, was das Thema Instandhaltung eines Hauses (Denkmal hin oder her) betrifft, als mit dem Bearbeiter der örtlichen Denkmalbehörde, ergibt sich schon daraus, dass wir bereits mehrfach Kontakt hatten und ich ihren Ausführungen zu diversen Themen mit offenem Ohr immer gerne folgte - obgleich ich weiss, dass auch dieser Kontakt letztlich immer der eines Anbieters und Kunden ist und auch dort die Banalpsychologie greift - und es schwer möglich ist zu sagen - jetzt vergessen sie mal die Kundschaft und lassen sie uns abseits ihrer Rolle und meiner Rolle über die Dinge sprechen. Dennoch weiss ich in welche Richtung ihre Vorschläge gehen werden und respektiere Sie für ihre Haltungen sehr. Und natürlich würde ich mir gerade von Ihnen Texthinweise zum Thema wünschen - und vielleicht nicht nur solche die gen Weimar gehen, sondern vielleicht gerade jene die Gegenpositionen zu aktuellen Trends setzen. By the way: zum Thema Strahlungsheizung konnte mir mein Denkmalpfleger leider keine Auskunft geben, davon hat er noch nie etwas gehört, auch nicht von Claus Meier - aber der Herr Fischer sei ein Hardliner da war er sich sicher - und man müsse mit ihm nicht in jedem Punkt übereinstimmen - wo ich ihm Recht gab, aber anfügte - nicht müsse, aber durchaus könne, wenn man wolle. Ja der Herr Fischer sage ihm etwas, jedenfalls nachdem ich ihm kundtat, dass ich den Herrn Fischer bestellen würde - wenn, wie die Behörde es sich wünschte, ein Architekt hinzugezogen werden sollte - und ich den letzten von ihnen empfohlenen mit einem Kantholz bedroht und aus dem Haus geschmissen hatte. Und dann hatte er wohl geblättert in einem seiner Magazine und ihn tatsächlich gefunden und auch einige Beiträge und dann hatte er es wohl mit dem Unwohlsein bekommen, oder sogar mehr. Wie gesagt, erwider dem Deutschlehrer den Schrott und dem DEPF den Fischer, bloss all das, ob sie’s glauben oder nicht, interessiert mich gar nicht so sehr - zum Deivel mit der Psychologie und den Neurosen, den Minderwertigkeitskomplexen und Wer-kennt-wen-Hirngespinsten und holst Du Deinen grossen Bruder, hol ich meinen Cousin. Es geht mir weiter um ein Interesse an einem Phänomen: Denkmalschutz, oder Pflege, oder Instandhaltung, oder auch: Erhalt von Techniken und nicht ständige Entwicklung von vermeintlich neuen Techniken, obwohl man nicht mal mehr in der Lage ist die alten anzuwenden. Nicht nur Lobbyismus und vermeintliche Innovation. Also noch mal -> zu den Dingen. Ich würde mich über Hinweise freuen.

Zu den Dingen:
Es gelingt mir nicht, hier weiter ins Unreine zu philosophieren. Nur soviel:

Der staatliche Denkmalpfleger ist gelernter Architekt (meist ohne je ein Haus geplant zu haben bzw. ohne selbständigen Erfolg im freien Beruf), Archäologe oder Kunsthistoriker. Insofern bezieht er seine bautechnische Weisheit oft aus den üblichen, bauindustriell gesteuerten, Quellen. Und verfällt deswegen üblichen Wahnideen wie Dämmung, Dichtung, Silkatchemie, Dampfdiffusion usw. Will sagen: Das technische know how, basierend auf erfahrungsgestütztem Verständnis, hat da nicht jeder parat.
Und der Handwerker? Na, ich will hier keine Tirade ablassen. Da schweigt des Fischers Höflichkeit.

Und jetzt? Der Worte sind genug gewechselt. Wenn Sie eine objektspezifische Bauberatung benötigen, kennen Sie den von mir dafür bereitgestellten Weg. Hier ist er nicht.

Guten Tag,
viele Fragen auf einmal. Aber zum Wesentlichen. Über die Denkmalwürdigkeit entscheiden die Denkmalämter. Jede Entscheidung muss begründet und nachvollziehbar sein. Wie bei so vielem gibt es auch in der Denkmalpflege unterschiedliche Ausrichtungen, so dass es sein kann, dass Sie von einem Denkmalamt etwas genehmigt bekommen, was ein anderes Amt ablehnen würde. Zudem muss man wissen, dass die Zugriffsrechte der Behörde recht beschränkt sind. Wenn Sie in Ihrem Haus die Zementfliesen verlegt hätten kann Ihnen das Amt lediglich die Unterschrift für die steuerrechtliche Anerkennung verweigern. Mehr nicht. Wichtig ist natürlich auch immer zu sehen, was steht unter Denkmalschutz: das gesamte Gebäude, oder nur die Fassade (Ensembleschutz), oder geht es bis zur Inneneinrichtung? D.h. es kann durchaus sein, dass in dem anderen Gebäude eben nur das Äußere geschützt ist.
Auch bei einer Teilung können natürlich denkmalrechtliche Belange berührt werden. Die Teilung des Grundstückes ist selbstverständlich im Grundbuch verzeichnet. Ansonsten wüßte ja niemand, wem welches Grundstück gehört.

Ich hoffe geholfen zu haben,
R. Stasch