Hallo,
ist beim Verkauf eines denkmalgeschützen Hauses ein Energieausweis von Nöten oder sind diese Gebäude davon ausgenommen?
Grüße
Thomas
Hallo,
ist beim Verkauf eines denkmalgeschützen Hauses ein Energieausweis von Nöten oder sind diese Gebäude davon ausgenommen?
Grüße
Thomas
Moin,
http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/__24.html
ist durchaus interpretationsfähig.
vnA
Hi,
http://www.gesetze-im-internet.de/enev_2007/__24.html
ist durchaus interpretationsfähig.
Das gilt aber meiner Ansicht nach für die Veränderung der Immobilie. So kann z.B bei der Isolierung von Baudenkmälern eine Fassadendämmung nicht möglich sein (falls die Fassade denkmalgeschützt ist). Was das allerdings mit dem Energieausweis zu tun haben soll erschließt sich mir nicht.
Wo soll bei der Erstellung eines Energieausweises der „unverhältnismäßig hohe Aufwand“ sein?
Viele Grüße
HylTox