Denkmalschutz

Guten Tag
Das Land Sachsen hat mir mitgeteilt, daß ein altes baufälliges Bahnhofsgebäude das mir gehört unter Denkmalschutz gestellt wurde. Ich wollte das Gebäude abreissen.
Ich akzeptiere, daß ich es nicht abreissen darf, aber ich möchte keinen Euro darin investieren.
Ich überlasse es eben der Natur.
Kann mich jemand dazu zwingen, zu investieren?
Oder ist das Land allein zuständig?

Hallo,

die Antwort auf Deine Fragen findest Du in § 8 des sächsischen Denkmalschutzgesetzes bzw. und dementsprechend bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde. Vereinfacht gesagt lautet die Antwort, daß Du das Objekt zu erhalten und vor Gefährdung zu schützen hast.

Gruß
C.

Warum und wozu ? Man darf doch garantiert dort nichts neues aufbauen ?

Und zum Thema was man bei einem Denkmal alles machen muss und was (finanziell) zumutbar ist, darüber bekommst Du am zuständigen Amt alle Infos ( und Hilfe, fachlich und teilweise auch finanziell).
Bitte um Beratung und Ortstermin.

MfG
duck313

Hallo,

bitte auch beachten, dass es Fördermittel geben kann.

Denkmalschutz ist irgendwie Fluch und Segen gleichzeitig.

Das steht ja auch in dem fraglichen Paragraphen, wobei die Fördermittel in der Regel nur einen kleinen Teil der Erhaltungsaufwendungen ausmachen - wenn man nicht gerade einen Kölner Dom im Garten stehen hat. Letztlich ist das Problem, daß viele Behörden so viele Objekte als Denkmal klassifiziert haben, daß ihnen die Mittel fehlen, die Eigentümer in einem angemessenen (wobei das natürlich subjektiv ist) Maße zu unterstützen.

Wenn es nicht gerade um den erwähnten Kölner Dom geht, ist es vor allem Fluch. Wenn man etwas ändern will (und da reden wir nicht nur von der Fassade), hat man ständig die Herrschaften von der zuständigen Behörde auf der Matte stehen, die einem (nicht zwangsläufig nachvollziehbare) Vorschriften machen, gegen die man nur wenig machen kann. Schwierig wird das vor allem dann, wenn man das Objekt kauft und es erst anschließend zum Baudenkmal erklärt wird.

Vor der Unter-Denkmalschutz-Stellung wäre das vielleicht möglich gewesen

1 Like

Hallo Christian!

Das ist die einzige mir bekannte Situation mit womöglich divergierenden Nutzungs-/Änderungsvorstellungen von Käufer und unterer Denkmalbehörde. In allen anderen Situationen ist der Eigentümer eines Baudenkmals gut beraten, die geeignete Reihenfolge einzuhalten.

Wenig geeignete Vorgehensweise: Ohne Ahnung vom Baudenkmal, seiner auszeichnenden Merkmale und Geschichte ebenso ahnungslose Handwerker beauftragen und mit Sachen aus dem Baumarkt losmurksen. Gibt Ärger und das Denkmalamt wird zum am längeren Hebel sitzenden Feind.

Bessere, weil regelmäßig reibungslos funktionierende Methode: Man macht sich selbst schlau, kennt kennzeichnende Merkmale des Baustils und verfügt über das Gebäude, seine Geschichte und ursprüngliches Aussehen über detailliertere Kenntnisse als die Behördenmenschen. Ist gar nicht so schwer und wenn es um die eigene Hütte geht eine durchaus interessante Materie. Mit belastbaren Kenntnissen und Belegen (alte Fotos, Skizzen, Urkunden etc.) teilt man der Denkmalbehörde mit, was geplant ist, warum es so und nicht anders zu laufen hat. Die Denkmalleute werden froh sein, nicht aufpassen zu müssen, dass Banausen historische Substanz ruinieren. Außerdem hat man mit den amtlichen Denkmalleuten auch noch gratis Fachleute zu Hand, was gelegentlich nicht schaden kann. Und schließlich gibt es sogar für selbst genutztes Eigentum die Denkmal-Afa nach 10f EStG.

Irgendwelche Fördergelder sollte man von vornherein vergessen. Sie stehen nur theoretisch zur Verfügung. Die Töpfe werden regelmäßig für sakrale Bauten o. ä. geleert. Außerdem ist das Antragsverfahren aufwendig, verzögert Baumaßnahmen und die bescheidene Förderung ginge ohnehin in der Ungenauigkeit von Kalkulationen und Kostenvoranschlägen unter.

Wer sich auf ein Baudenkmal einlässt, sollte den Stil der geschützten Substanz mögen und erhalten wollen oder die Finger davon lassen. Eigene Sachkenntnis und Denkmal-Afa hin oder her, billig wird es vorhersehbar nicht.

Gruß
Wolfgang

3 Like

Hallo!

Alte Bahnhofsgebäude zeichnen sich zumeist durch solide Bausubstanz aus. Natürlich ist ein Dachstuhl nicht vor Schädlingsbefall gefeit, Fenster verfaulen und eindringende Feuchtigkeit, gepaart mit Frosteinwirkung und Schimmelbefall kann zu üblen Schäden führen. Ist ein Jammer, den Dingen solchen Lauf zu lassen. Für die Sicherung der Substanz reicht es i. d. R., Eindringen von Feuchtigkeit insbesondere durchs Dach zu verhindern, für intakte Regenwasserabflüsse zu sorgen und vor Vandalismus zu schützen.

In letzter Konsequenz nein. Zahllose unter Denkmalschutz stehende Bauwerke verkommen bis zur Unrettbarkeit, weil dem Eigentümer schlicht das Geld für an sich simple Sicherungsmaßnahmen fehlt.

Das wäre mit Kosten verbunden. Statt Geld in Abriss und Entsorgung zu stecken, könntest Du das Geld in die Gebäudesicherung investieren. Das kann man machen, ohne zeitnah eine Sanierung zu beabsichtigen. Vielleicht fällt Dir später eine sinnvolle Verwendung für das Gebäude ein und Du bist dann froh, wenigstens fortschreitendes Vergammeln verhindert zu haben.

Gruß
Wolfgang

Ich würde den Kaufvertrag auch noch mal sehr genau durchlesen. Und im Hinterkopf behalten, wann das war, wer daran beteiligt war, und wie lange das her ist.
Frage danach, weil ich auch mal einen alten Bahnhof gekauft, mich aber vorher erkundigt habe, ob er unter Denkmalschutz stand.Nein, aber auf der Liste der evtl. aufzunehmenden Baudenkmäler. Habe mich dann ohne irgendwelche Auflagen von denen beraten lassen und leicht Umsetzbares beherzigt.
Ganz evtl. könnte es sich in Deinem Fall um einen echten rückwirkenden Verwaltungsakt handeln. Der wäre nicht rechtens. Aber eher selten.
Setzt Dich mit denen zusammen.
Viel Glück