Hallo,
es gab kürzlich einen Anlass, dass ich mir gedanken über den Begriff „Denunziation“ machte. Im Microsoft Encarta-Lexikon fand ich dazu Folgendes:
Denunziation, Behauptungen gegenüber einer Behörde oder sonstigen staatlichen Stelle, jemand hätte eine Straftat oder Dienstpflichtverletzung begangen.
… .
Die Denunziation in Form der falschen Verdächtigung ist strafbar nach § 164 des Strafgesetzbuches,… .
An den gepunkteten Stellen befinden sich Hinweise zur politischen Denunziation, die lasse ich der Einfachheit hier weg.
Strafbar ist Denunziation also nur, wenn die Behauptung falsch ist. Eine richtige Behauptung ist demnach zwar nicht strafbar, aber trotzdem eine Denunziation.
Wenn also einer zur Polizei geht und meldet, dass jemand, den er erkannt hat, bei ihm eingebrochen und etwas gestohlen hat, dann ist das Denuziation.
Wenn jemand einer Schulbehörde meldet, dass der Lehrer XY Schüler schlägt oder gar sexuell missbraucht, ist auch das Denunziation.
Denunziation ist aber, so verstehe ich den Begriff jedenfalls, ehrenrührig. Deshalb ja auch die Redensart: „Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant.“
Und wenn er die Vorwürfe am Ende nicht 100 % beweisen kann, hat er sich sogar strafbar gemacht.
Ist das wirklich so?
Gruß
Peter
