Denunzieren erlaubt?

Moin zusammen.

Mal angenommen, eine Person A verfasst eine wissenschaftliche Arbeit und stellt sie ins Internet. Nun kopiert eine Person B 50% für seine eigene wissenschaftliche Arbeit, womit B vermutlich eine Urheberrechtsverletzung begeht, da sie von A nicht die Erlaubnis bekommen hat.
Nun existiere eine weitere Person C, die von der Tat mitbekommen hat. Darf C nun A gegenüber den Namen von B nennen?
Oder anderer Fall, X stiehlt die Katze von Y, Z weiß davon. Y geht davon aus, dass die Katze weggelaufen wäre, muss Z dann zur Polizei oder darf Z dann Person X bei Person Y verpetzen?

Viele Grüße
Disap

Hallo,

natürlich kann der Name des Täters dem Geschädigten genannt werden. Allerdings sollte man sich dann mit Blick auf die §§ 186, 187 StGB schon recht sicher sein, dass derjenige die Tat begangen hat.
Gruß
Dea

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Hallo,

Oder anderer Fall, X stiehlt die Katze von Y, Z weiß davon. Y
geht davon aus, dass die Katze weggelaufen wäre, muss Z dann
zur Polizei oder darf Z dann Person X bei Person Y verpetzen?

Wie schon öfters hier beschrieben mußt du überhaupt nichts. Ausser in den Fällen von §138 StGB.
ansonsten kannst du immer wenn du sicher bist das es richtig ist.

Gruß Katie

Viele Grüße
Disap

Juchhuuuuu… Deutscher Volkssport!OWT!
siehe Betreff

bitte differzieren (off Topic)
Hallo Kruemel,

stell dir vor es ist DEIN Tier, das gestohlen wurde. Was würdest du von Demjenigen halten, der dir verrät, wer das Tier gestohlen hat.
Mieser Denunziant?

Gruß
Carlos

P.S. Ich dachte immer der deutsche Volkssport ist das Wegschauen.

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Hallo,

selbstverständlich darf man Behörden oder auch Privatleuten, Firmen, … gegenüber Mitteilungen machen, die darauf hinweisen, dass jemand eine Straftat begangen haben könnte, oder Rechte des Angesprochenen verletzt werden. Davon lebt der Rechtsstaat, und es ist auch keineswegs notwendig sich dessen zu schämen. Schließlich kann jeder mal der Betroffene sein. Und wenn Dir morgen jemand von hinten einen Scheitel zieht, und dir dann die Kröten aus der Tasche zieht, dann wird wohl nur ein brav sich als Zeuge zur Verfügung stellender Dritter der Polizei ermöglichen, den Täter zu finden, dir deine Knete zurückzugeben, und den Menschen seiner gerechten Strafe zuzuführen.

Nur etwas wirre, arme Geister mit deutlich eingeschränktem Geschichts-, Rechts- und Gemeinwohlverständnis würden dies als „denunzieren“ bezeichnen. Denn damit ist etwas vollkommen anderes gemeint. Es geht dabei darum, jemanden aus reiner Missgunst, niederen Beweggründen, wegen Nichtigkeiten, der unangemessenen Verfolgung einer als nicht legitim betrachteten Staatsmacht zuzuführen. Und in der Tat gibt es hierfür ja in unserer heimischen Geschichte Zeiten, in denen dies ein großes Thema war.

Da wohl niemand darüber erbaut wäre feststellen zu müssen, dass sich Dritte mit der eigenen harten Arbeit schmücken, und hieraus ggf. sogar eigenen wirtschaftlichen Vorteil ziehen (schlimmstenfalls noch zum Nachteil des Betroffenen), würde ich vorliegend eine entsprechende Mitteilung tatsächlich machen. Es ist dann ja an dem Betroffenen, was er daraus macht.

Gruß vom Wiz