angenommen, jemand hat vor Jahren eine Straftat gegangen, wurde verurteilt und hat seine Strafe dann auch abgesessen.
Feinde dieses Mannes, die von der Straftat nicht unmittelbar betroffen waren (also keine Angehörigen der Opfer oder so) schreiben völlig ohne Zusammenhang bei jeder sich bietenden Gelegenheit im Internet, dass der Straftäter im Jahre 19xx wegen dieser Straftat verurteilt wurde.
Ist das „für alle Ewigkeit“ erlaubt oder macht sich derjenige, der das (ohne Zusammenhang) im Internet immer wieder veröffentlicht, eventuell strafbar?
Nachsatz: Bei der Verurteilten soll es sich um einen Schweizer Staatsbürger handeln.
nach deutschem Recht wäre das Üble nachrede und für die
betreffenden ziemlich teuer…
Zitat § 186 StGB:
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich würde sagen, daß eine Verurteilung durchaus erweislich ist. Üble Nachrede fällt also flach. Zumindest nach deutschem Recht.
Ist das „für alle Ewigkeit“ erlaubt oder macht sich derjenige,
der das (ohne Zusammenhang) im Internet immer wieder
veröffentlicht, eventuell strafbar?
die wahrheit zu sagen ist zunächst mal nicht strafbar, solange derjenige nicht irgendwelche geheimnisse ausplaudert (z.b. http://de.wikipedia.org/wiki/Landesverrat).
und solange derjenige durch nicht rechtswidrige recherche in den besitz der information gelangt ist.
wenn es sich nun mal nicht vermeiden läßt, daß jemand das an die große glocke hängt, könnte der ex-straftäter versuchen, den spieß umzudrehen:
also öffentlich zu dem stehen, was er gemacht hat, klarstellen, daß er seine strafe abgesessen hat, jetzt ein ehrliches und rechtschaffenes leben führt und sein damaliges fehlverhalten zutiefst bereut. abgerundet wird das ganze mit der frage, ob es in unserer gesellschaft denn nicht möglich ist, daß ein verlorenes schaf zurückkehrt oder sowas in der art.
das bringt ihm mit ziemlicher sicherheit die eine oder andere sympathie ein und läßt den „denunzianten“ mit ziemlicher sicherheit ein bißchen blöd dastehen.
der erfolg hängt natürlich auch ein bißchen davon ab, in welchen kreisen sich die beiden bewegen…
Ist das „für alle Ewigkeit“ erlaubt oder macht sich derjenige,
der das (ohne Zusammenhang) im Internet immer wieder
veröffentlicht, eventuell strafbar?
Grundsätzlich sind Tatsachenbehauptungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Werden aber andere Recht verletzt, muß abgewogen werden, welches Recht mehr wiegt. Hier ist Persönlichkeitsrecht des ehemaligen Straftäters verletzt.
Generell dürfte in so einem Fall wohl das Persönlichkeitsrecht überwiegen, den es gibt kein (wesentliches) öffentliches oder privates Interesse an der Veröffentlichung dieser Information und widerspricht zudem dem Resozialisierungsprinzip unseres Strafrechts. OLGs und BGH haben das schon oft durch Urteile bestätigt.
Im Einzelfall müsste man die Details anschauen und das Urteil abwarten, in solchen Situationen kann man den Ausgang schwer vorhersehen.
Nachsatz: Bei der Verurteilten soll es sich um einen Schweizer
Staatsbürger handeln.
Ist das „für alle Ewigkeit“ erlaubt oder macht sich derjenige,
der das (ohne Zusammenhang) im Internet immer wieder
veröffentlicht, eventuell strafbar?
selber
Wo steht da etwas von übler Nachrede? Muß ich wieder den Nuhr ins Feld führen? Dem Spruch „wenn man keine Ahnung hat…“ dürfest Du doch inzwischen oft genug begegnet sein. Muß ich den wirklich wiederholen?