Deporübertrag nach Erbschaft

Hallo ihr Wissenden,

folgende Frage :

A habe ein Depot mit Fonds, die vor dem 31.12.2008 gekauft seien.

Nun stirbt A und vererbt an Erbengemeinschaft B ( bestehend aus 3 Erben ).

Die einzelnen Erben haben brav ErbSt bezahlt .

Kann jetzt einer der Erben ( natürlich mit dem Einverständnis der Anderen und ohne Auszahlungen / Entschädigungen ) die Fonds aus dem Depot auf ein Depot auf seinen Namen übertragen und dann trotzdem noch die Spekulationsfrist in Anspruch nehmen ?

Theoretisch müsste doch hier die „Fußstapfen-Theorie“ greifen oder ?

Ich hoffe B kann geholfen werden !!

Theoretisch müsste doch hier die „Fußstapfen-Theorie“ greifen
oder ?

richtig, es gilt anschaffungsdatum des erblassers.

aber ob die bank im rahmen des verkaufs das auch so berückssichtigt, steht in den sternen.

evtl. vorab nochmal dort klären und auf die haltedauer hinweisen. falls die bank nicht mitspielt, kann die rückvergütung der einbehaltenen abgeltungssteuer immer noch über die einkommensteuererklärung erfolgen

gruß inder

Vielen Dank =)

richtig, es gilt anschaffungsdatum des erblassers.

aber ob die bank im rahmen des verkaufs das auch so
berückssichtigt, steht in den sternen.

Also ist §43a EStG (insbesondere Abs.2 S.3 und S.11) nur eine unverbindliche Empfehlung?
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__43a.html

Nein.

Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren , die vor dem 01.01.2009 , also vor Einführung der Abgeltungssteuer, gekauft wurden, sind nach einem Jahr Haltefrist , steuerfrei .

Aufgrund der Fußstapfen-Theorie würde für den Erben nun das damalige Kaufdatum von A gelten und somit keine Abgeltungssteuer abgezogen werden .

Bzw. falls dies durch das Bankinstitut passieren sollte könnte es durch die Einkommensteuererklärung wieder geradegebogen werden.

( Ich hoffe ich habe das jetzt richtig verstanden ^^ )