Asterix will gegen seine Hausbank bzgl. einer Anlage vorgehen. Nun hat er die Hausbank ersucht, ihm alles mit dieser Anlage zusammenhängende Schriftgut usw. zur Verfügung zu stellen, die Bank weigert sich jedoch!?
Es gibt doch im BGB ein Anmerkung, im Bezug auf Krankenakten, dass im Falle von persönlichem Interesse, ein Recht auf Aktensichtung etc. besteht!
Da hier ja auch ein persönliches Interesse dahinter steckt, muss soetwas auch hier Anwendung finden, so dass die Bank sich nichte einfach sperren kann, oder!?
Gruß und Dank