Depot und Anlagen

Asterix will gegen seine Hausbank bzgl. einer Anlage vorgehen. Nun hat er die Hausbank ersucht, ihm alles mit dieser Anlage zusammenhängende Schriftgut usw. zur Verfügung zu stellen, die Bank weigert sich jedoch!?

Es gibt doch im BGB ein Anmerkung, im Bezug auf Krankenakten, dass im Falle von persönlichem Interesse, ein Recht auf Aktensichtung etc. besteht!

Da hier ja auch ein persönliches Interesse dahinter steckt, muss soetwas auch hier Anwendung finden, so dass die Bank sich nichte einfach sperren kann, oder!?

Gruß und Dank

Hallo Dreyer3!

Punkt 1: Es sind nun mal keine Krankenakten.

Punkt 2: Mach´s doch mal konkreter. Aus welchem Grund möchtest Du gegen die Bank vorgehen? Welche Unterlagen, die Du nicht sowieso haben solltest, möchtest Du denn von der Bank?

Vorerst Punkt 3: Meines Wissens gibt es kein allgemeines Herausgaberecht von Unterlagen. Was Du sicherlich bekommen kannst, wenn Du das konkret verlangst, sind Umsatzübersichten, die Deinen Fall betreffen und evtl. Vertragsduplikate. Interne Vermerke oder Dokumentationen wirst Du nicht erhalten. Wer weiss, vielleicht gibt es solche Unterlagen bei Deiner Bank gar nicht.

Viele Grüße,
Kami19

Die Fragen sind:
Welche Unterlagen hat Idefix gefressen, so dass Asterix keine mehr hat?
War Obelix vielleicht ein Zeuge?
Und har irgtendwer die Fische gleich als stinkend empfunden?

Mal im Ernst:
Ein wenig konkreter könnte Asterix schon werden. Im Zweifelsfalle kann eventuell auch eine Beweislastumkehr eintreten… aber wer weiss das schon mit den Angaben?

Gruss highQ

Falschberatung durch eine Bank

Eine Protokollpflicht für Bänker wurde nun erst ganz neu eingeführt, d.h. vorher gab es keine Pflicht Beratungsgespräche zu Protokollieren und was nicht protokolliert wurde kann oft nicht überpfügt werden. Das erschwert es sein Recht zu bekommen. Ohne Beweise … Eine Bank hat einen haufen guter Rechtsanwälte, oft hat Recht haben und Recht bekommen nicht viel miteinander zu tun.

Es gibt eine Stelle für Sammelklagen für Falschberatung durch Banken… das Projekt „Anleger Notruf“ vom LV-Doktor… Ich habe gute Erfahrungen damit… muss aber jeder selber prüfen und entscheiden… durch Sammelklagen kann man seine Anwaltskosten reduzieren und ein wenig mehr Druck aufbauen… Du kannst Dich hier informieren wenn Du magst: http://ad.proconcept.ag/?p=4&ref=18772&se=1

Gruß der Ruhestandsplaner