Depoteröffnung für Partner. Sicherheit für beide?

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem:
Ich würde gerne mit meiner Freundin zusammen einen Fondssparplan eröffnen. Nun ist es ja so, dass wir nicht verheiratet sind. Wir möchten es aber so einrichten, dass wir im Falle einer Trennung, das angesparte Geld aufteilen können - und natürlich auch beide Anspruch darauf haben.

So weit ich weiß ist dies möglich, wenn wir jeweils als Depot-/Kontoinhaber auftreten. Ich habe nun aber ghört, dass dieses nur unter Eheleuten machbar ist! Ist das richtig? Wenn ja, gibt es da eine andere Möglichkeit für beide Sicherheit in die Sache zu bekommen??

Danke für Auskunft!

Gruß
Jens

Hallo Jens,

natürlich könnt ihr Beide als Depotinhaber auftreten. Die Frage ist ob ihr zusammen oder einzeln verfügungsberechtigt sein sollt. Das kann man regeln.
Wichtig ist, daß ihr keinen Freistellungsauftrag stellen könnt. Das geht nur bei Verheirateten.
Ich sehe da keine weiteren Probleme.

Gruss
Christian

Hi,

bei Consors geht dieses lt. Hotline nicht!!
Bei Maxblue auch nicht…!

Wo dann?

Gruß
Jens

Hallo Jens,

das muss aber gehen. Hast Du Dich vielleicht falsch ausgedrückt? Ich mache solche Sachen bei Metzler Fund XChange fast täglich und ohne Probleme.
Komisch. Du willst ein Depot auf Dich und Deine Freundin eröffnen und mehr nicht, oder?

Gruss
Christian

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Ja. Ganz genau.

Falsch ausgedrückt habe ich mich eigentlich nicht. Die sagten mir, bei Verheirateten wäre es kein Problem. Nur bei „Freund und Freundin“ geht das nicht!

Vielleicht ist das ja auch nur bei Consors so… Bei Maxblue sagte man mir halt ich solle mal in eine DB24 Filiale gehen… Tolle Aussage! Bei Comdirect wollte keiner mit mir sprechen :smile: Die baten mich in der Warteschleife um einen erneuten Rückruf. Bei einem NEUKUNDENINTERESSE schon sehr traurig, wie lange lassen die dann wohl Kunden warten?! :smile:

Was mach ich denn jetzt?!

Jens

Hallo,

Falsch ausgedrückt habe ich mich eigentlich nicht. Die sagten
mir, bei Verheirateten wäre es kein Problem. Nur bei „Freund
und Freundin“ geht das nicht!

das ist meines Wissens eigentlich nichts besonderes. Wenn überhaupt geht nur ein „oder“-Konto/Depot, denn bei Online-Aufträgen könnte ja niemand prüfen, ob beide an der Kiste gesessen haben.

Daß auch „oder“-Konten/Depots nicht eröffnet/geführt werden, höre ich nicht zum ersten mal.

Allerdings muß man auch ganz höflich fragen, wofür das eigentlich gut sein soll.

Ansonsten könnte der Kontoinhaber den anderen als Bevollmächtigten einsetzen, was bei jeder Bank gehen sollte. Der Effekt ist letztlich der gleiche, nur der rechtliche Anspruch auf bzw. die Verpflichtung aus dem Kontostand hätte/trüge der Inhaber allein.

Gruß
Christian

2 getrennte Depots
Wie wärs denn mit 2 „gleichen“ aber getrennten Sparplänen. Dann gäbs keine Probleme.
Generell sollte bei einer Anlage nur einer der Chef sein und letztendlich die Entscheidungen treffen dürfen.

Gruss

Sebastian