Depotgebühren für die Immobilienfinanzierung absetzbar?

hallo,

ich hab mal wieder eine frage an die steuerexperten unter euch.

ich habe eine neue immobilienfinazierung gemacht und als sicherheit ein depot hinterlegt bzw. muss bei der neuen bank eins aufmachen.
darf ich die enstehenden kosten für depotverwarung usw. von der steuer absetzten, da dies ja unmittelbar mit dem erwerb der immobilie zutun hat?
oder darf ich die wie auch sonst meine „privaten“ kontogebühren nicht absetzen?

und wie wäre es mit einer kreditkarte und den gebühren, die ich ausschließlich für meine immobilien benutze?

danke.

Servus,

Die Ausgaben dafür sind Werbungskosten zu V+V-Einnahmen.

Das Depot ist Privatsache.

Schöne Grüße

MM

also die kreditkarte könnte ich ansetzen?

und das depot nicht? auch wenn es zwingend als tilgungsträger (bei einer neuen bank) genutzt wird?

allerdings gebe ich bei meinen immobilien immer eine pauschale an. kann ich die dann immer noch zusätzlich mit angeben?

danke,

Servus,

auch dann geht es weder um Gebühren für ein laufendes Konto, noch um Gebühren für ein Darlehenskonto. Zwingend sind diese Ausgaben nicht, weil diese Form der Gestellung einer Sicherheit nicht die einzige ist, die es so gibt.

Die Pauschale, die Du angibst, ist keine Pauschale, sondern eine Nichtbeanstandungsgrenze. D.h. ein bestimmter Betrag, bis zu dem bei der Prüfung der Steuererklärung kein Nachweis verlangt werden soll. Man kann also nicht nachgewiesene und nicht nachgewiesene Kontoführungsgebühren addieren, es bleiben Kontoführungsgebühren.

Schöne Grüße

MM

danke.

in dem fall ist es schon „zwingend“ da die bank ja auf eine tilgung und das depot besteht und es auch verpfändet.

die pauschale i.h.v. 120 € geb ich immer für Telefonate, Porto, Fahrtkosten zu HV und Mieter an.
also könnte ich zusätzlich zu den 120 € auch noch meine gebühr für die kreditkarte i.h.v. 50 € ansetzten?

Da es die Nichtbeanstandungsgrenzen für Arbeitsmittel seit einiger Zeit nicht mehr landesweit gibt, sondern sie von der Praxis an den einzelnen Finanzämtern abhängen, kannst Du das natürlich tun. Einen Rechtsanspruch auf Veranlagung im Sinn dieser Angaben hast Du allerdings nicht, wie leicht einzusehen ist.

Schöne Grüße

MM

also bis jetzt wurde das immer akzeptiert.

aber zusammen fassend, könnte ich dazu noch die 50 € kreditkartengebühren ansetzten. nicht aber die depotgebühren auch wenn es zwingend kosten für die finanzierung sind?

In der ESt-Erklärung kannst Du alles mögliche ansetzen. Ein Risiko besteht nur, wenn die Angaben grob falsch oder erfunden sind, alles andere sind lässliche Sünden, die kann man beichten (ggf. bei einem Pastor, die können die Beichte anders als Priester auch mit 150 cm Distanz abnehmen; allerdings dürfen sie nicht eigenmächtig Absolution erteilen). Es gibt keine ländereinheitlichen Regelungen mehr zu Nichtbeanstandungsgrenzen von Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten, probier einfach aus, welche Marschzahl auf Deinem FA ausgegeben worden ist.

Dass Deine Angaben bisher immer akzeptiert worden sind, liegt mit großer Wahrscheinlichkeit daran, dass sie von vornherein überhaupt nicht geprüft worden sind. Es ist aber auch möglich, dass sie zwar geprüft, aber wegen der belanglosen Beträge durchgewunken wurden: Die schriftliche Anforderung eines Belegs kostet einschließlich der Arbeitszeit für die Anforderung und für die Bearbeitung der Antwort auch bei weitgehender Verwendung von Textbausteinen vielleicht 120 €.

Mit diesem Aufwand einen Betrag von vielleicht 30 oder 40 € ESt an Land zu bringen, ist nicht rentabel. Solche Aktionen werden nur noch ganz vereinzelt durchgeführt, damit sich Konz-Anhänger und Kleinst-Schlitzohren nicht zu sicher fühlen und zwengs der Steuergerechtigkeit (wegen der man, damit alle gleich gut behandelt werden, nicht bloß den Fall eines Taxlers, der mit Sitz in Weil am Rhein und einer Konzession in St. Louis Fluggäste von EAP nach Basel kutschiert und der Ansicht ist, sein Einkommen brauche in keinem der drei Länder besteuert zu werden, sondern zum Ausgleich auch mal 47 Mio aus cum-ex-Gangstereien verjähren lässt).

Kurz: Schreib alles in die Werbungskostenseite der Anlage V rein, was Dir zu dem Thema einfällt, und schau, wie die Veranlagung hernach aussieht.

Schöne Grüße

MM

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also natürlich soll nichts erfunden werden.
es sind tatsächlich nachweisliche kosten. ich will nur wissen, ob bzw. was man ansetzten darf und was nicht.

und mich interessiert halt, ob ich das zusätzlich zu der angegebenen pauschale ansetzten darf. oder damit eventuell bereits solche „kleineren“ kosten abgedeckt sind.

mit belegen einfordern bei einer pauschale ist ja auch etwas schwer, sonst wäre es ja auch keine pauschale. :slight_smile:
bei den kreditkartengebühren und depotgebühren wäre der nachweiß ja einfach. nur kann man die ansetzen…?

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Es gibt allerdings keine Pauschale in diesem Bereich. Die Finanzämter akzeptieren häufig einen Ansatz anhand einer Schätzung („Diverse Verwaltungskosten…“), dies ist aber keine Pauschale, auf die du dich berufen kannst.

Und natürlich kannst du nicht jede Büroklammer einzeln ansetzen und dann noch einmal einen pauschalen Ansatz für solchen Kram nachschieben.

Zum Depot hat dir @Aprilfisch ja bereits gesagt, dass das nicht geht, Kreditkarte nur, wenn diese ausschließlich (oder mindestens zu 90 %) für die Vermietung genutzt wird.

Du darfst wie gesagt alles ansetzen, was Dir zu dem Thema einfällt, solange es nicht wirklich grob daneben liegt. Wenn Du für eine vermietete Eigentumswohnung Kontoführungsgebühren in Höhe von 800 € p.a. erklärst und das beim FA zuerst ungeprüft abgenickt wird und dann später auffällt, landet das nur wegen des vergleichsweise winzigen Betrages nicht beim Staatsanwalt.

Pauschalen, auf die Du einen Rechtsanspruch hättest, gibt es bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht. Wir drehen uns hier im Kreis: Das, was Du „Pauschale“ nennst, ist schlicht ein Betrag, den Du erklärt hast, und der ohne Prüfung oder Beanstandung durchgewunken worden ist.

Schöne Grüße

MM

okay. es geht ja auch nicht um die pauschale.

also kreditakrte wird 100% nur für die wohnungen genutz > ansetzten
100% der anfallenden depotgebühren fallen nur wegen der finanzierung an aber > nicht ansetzten.

„schön“ dass du einen immer so verwirrst. erst sagst du man darf alles ansetzen, was nicht daneben liegt und im nächsten satzt sagst du das landet dann vielleicht (nicht) beim staatsanwalt…

noch mal: ich will NICHTS illegales machen. da aber die depotkosten nur aufgrund der finanazierung anfallen, dachte ich vielleicht es ist korrekt sie anzusetzen. wenn es das nicht ist, dann setzte ich sie natürlich auch erst gar nicht an. fertig.
allerdings bin ich jetzt genauso verwirrt wie vorher ob das LEGAL/richtig ist oder halt einfach nicht angesetzt werden darf, auch wenn es mit der finanzierung und Geldbeschaffung eindeutig zusammen hängt. (und auch getrennt von meinem anderen privaten depots ist)

Servus,

es steht Dir frei, der Bank irgendeine andere Sicherheit zu geben.

das Wörtlein „das“ ist von Dir, und ich hab etwas völlig anderes geschrieben.

Nun ja, sei’s drum - eigentlich ist alles gesagt. Wenn Du noch am Grübeln bist, rechne einfach mal überschlägig aus, um welche Beträge es da geht - daran kannst Du die Bedeutung messen.

Schöne Grüße

MM

naja. es steht mir auch „frei“ der bank einen zins zu bezahlen, mache ich das allerdings nicht, bekomme ich auch kein kredit… also die argumentation ist nicht ganz schlüssig. aber es wird doch dazu ein gesetz oder ein urteil geben oder? sind es also kosten der geldbeschaffung oder nicht? ist doch eigentlich einfache frage die man mit „ja“ oder „nein“ beantworten könnte, (wenn man die antwort weiß.)
es hilft mir ja nicht wenn man sagt, „man darf alles tun, aber vielleicht ist es illegal“. dann ist man genauso schlau wie vorher.

überschlagen geht es da um vielleicht 2-3000 € eventuell aber sogar noch mehr. mag für den einen nicht so viel sein, aber mich interessiert es einfach auch aus reiner neugierde und wenn es um ein paar tausend euro geht, find ichs auch nicht so uninteressant.

Du spekulierst wie wild mit deinem Depot, machst einige Tausend Euro Verlust, und willst diese Verluste dann in der Anlage V von deinen Vermietungseinkünften abziehen?

§ 369 AO.

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Zum guten Glück muss man im Steuerrecht sehr wenig argumentieren, weil die gesetzlichen Grundlagen in sehr vielen Fragen schlicht keinen Platz für Interpretationen bieten. Die (etwa im Vergleich zum Strafrecht) detaillierten und recht konkreten Formulierungen bringen das EStG zu Unrecht in den Ruf, furchtbar kompliziert zu sein. Ist es aber nicht - hier in § 9 EStG ist beschrieben, was Werbungskosten sind (in Deinem Fall kannst Du gleich bei Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 aufhören zu lesen):

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

Schöne Grüße

MM

NEIN!!! natürlich komplett falsch verstanden. ich entschuldige mich wenn ich zu blöd bin die frage richtig zustellen. sorry.
ich versuch es noch mal:

es geht natürlich NICHT um die aktien gewinne oder verluste sondern um die depotGEBÜHREN!!! also um die bankGEBÜHREN. die gebühren für die verwarung von aktien in einem depot, welches ich als sicherheit abtrete.

auch bin ich entweder zu doof oder du hast den falschen § gepostet. dort steht etwas von steuerstraftaten!?! was das mit meiner frage zu tun hat erschließt sich mir nicht. sorry. wo steht sort etwas davon welche gebühren man absetzten kann?
hast du dich vertan oder nur weil du meine frage nicht verstanden hast?

sorry, wie gesagt bin nicht der hellste. wahrscheinlich finde ich die stelle nicht.
bei abs. 1 satz 3. nr.1 kommt:
„Beiträge zu Berufsständen und sonstigen Berufsverbänden, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist;“

wahrscheinlich lese ich den § falsch und bin an der falschen stelle gelandet. kannst du mir da gerade noch mal helfen. danke.

Nein. Aber du bist halt leider nicht in der Lage, dein Anliegen vernünftig zu artikulieren, das macht es für die Antwortenden etwas schwierig. Zudem scheinst du auch nicht in der Lage zu sein, sinnentnehmend die bisher vorliegenden Antworten zu lesen.

Wenn du schreibst, es ginge um

dann kann es sich nicht um Depotgebühren handeln. So teuer sind Depots nicht.

Wenn es sich vielleicht um 20 oder 30 € handeln sollte, dann gilt die Antwort von @Aprilfisch, dass das eigentlich nicht anzuerkennen ist, aber eventuell durchrutscht, weil Pillepalle.

Warum verweise ich auf Steuerhinterziehung? Weil bei einem Betrag von

den du unberechtigt als Werbungskosten ansetzt, bei Taterfolg Steuerhinterziehung vorliegt.

Und jetzt noch einmal:

Die Depotgebühren sind Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, also deinen Gewinnen oder Verlusten (Dividenden, Veräußerungsgewinne etc.). Als solche sind sie allerdings regelmäßig nicht abziehbar, aufgrund des Abzugsverbots aus § 20 Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 2 EStG.

Wenn du die Aktien stattdessen gemäß § 20 Abs. 8 EStG den Vermietungseinkünften tatsächlich zuordnest, dann müsstest du wohl die Dividenden voll versteuern, also kein Sparerpauschbetrag, kein besonderer Steuertarif etc. Halte ich aber trotzdem für falsch. Aber egal, weil offenkundig nachteilig, wirst du das sowieso nicht machen.