Depotgebühren für die Immobilienfinanzierung absetzbar?

mir schon klar, dass sie nicht bei kapitaleinkünft ansetzbar sind.
meine „überlegung“ war ja nur, das es sich ja hierbei zwingend um kosten der kapitalbeschaffung handelt, dass es „vielleicht“ geht - auch wenn ich selber eher davon ausgehe, dass es nicht geht.

weiß nicht ob das dann so geht, wie du sagst. aber wäre auch fast eine überlegung wert. wenn ich da neue nicht ausschüttende wertpapiere nehme… wird den aufwand wahrscheinlich nicht rechtfertigen, aber dann würde es ja sogar sinn machen.

aber ihr scheint euch ja ale recht sicher zu sein. aber eine quelle, die verbindlich die kosten der kreditsicherung ausschließt gibt es nicht oder?

und wie ist es mit den kosten eines (aufgezwungene) girokonto.worauf keine miete oder sonstiges abgehen? (muss wohl nur zu dem deopt mit eingerichtet werden. allerdings sind das auch nur paar euro und nicht paar tausend euro…)

Mein Steuerberater warf mal die „hilfreiche Qualifikation“ Masochist in den Raum.
(Er hatte wohl im Studium versucht, eine durchgängige, logische und nachvollziehbare Erklärung für die Zuweisung der Umsatzsteuersätze zu finden.)

Na siehste - ich habe in einem früheren Leben eine Diplomarbeit über den Vieheinheitenschlüssel gem. § 51 und Anlage 1 BewG geschrieben und mich dann später gewundert, warum nix Rechtes aus mir geworden ist… :disappointed:

Das mit der masochistischen Neigung als Schlüsselqualifikation kann ich jedenfalls bestätigen.

Schöne Grüße

MM

Doch, natürlich. Du hast es ja selbst zitiert, nur den entscheidenden Satz weggelassen:

§ 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG:

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.

Der zweite Satz besagt, dass du die Werbungskosten nicht einfach einer anderen Einkunftsart zuordnen kannst.

ja versteh ich. „aber“… diese werbungskosten fallen ja mit der einkunftsart vermietung & verpachtung an. nur deshalb zahl ich ja (depot-)gebühren um einkünfte aus vermietung & verpachtnug zu generieren. sie fallen an, weil ich den kredit besichern muss und diese kosten entstehen dadurch.
müsste ich keine sicherung hinterlegen, könnte ich ja bei meiner alten bank bleiben, dort die gebühren bzw. das kostenlose depot weiter nutzen und meine wertpapiere wären auch nicht verpfändet und würden ganz normal der anlage KAP zuzurechnen, da ja kein bezug den den einnahmen aus vermietung und verpachtung besteht. im falle einer verpfändung die zwingend für den kredit ist und kosten der geldbeschaffung sind…

mag sein, das das etwas weit hergeholt ist, aber so ganz 100% eindeutig / logisch finde ich es nicht.

Ja. das mag durchaus sein.

Wenn du das machen möchtest, weil du der Meinung bist, das EStG ist scheiße, dann mach es einfach und schreibe es erläuternd in die ergänzenden Angaben im Hauptbogen (um Steuerhinterziehung auszuschließen). Nach Ablehnung kannst du dann Einspruch einlegen, und dann kannst du ganz in Ruhe vor dem Finanzgericht klagen. Revision wird wahrscheinlich nicht zugelassen, weil offensichtlicher Quatsch, aber falls doch, dann kannst du sogar noch vor den BFH ziehen.

ob das "EStG „scheiße“ ist, darüber kann man streiten. die andere sache ist die auslegungsache und was „richtig und falsch“ ist.

mal angenommen, es gäbe eine art „versichicherung“ um einen kredit abzusichern. könnte man da nicht auch die kosten dafür ansetzen?

Wobei deine (kuriose) Auslegung im Zweifel niemanden interessiert, es kommt auf die Auslegung durch die Gerichte an. Deswegen:

genau. obwohl ich das nicht so kurios finde. aber wenn die gerichte das anders auslegen und ihr 3 auch der meinugng seit, akzeptiere ich das natürlich.
vielleicht auch nur so „kurios“, da diese form der kreditsicherung nicht so viele machen. wie gesagt für mich wäre es eher logisch, dass es kosten der geldbeschaffung sind.

und ich brauch ja nichts machen, wenn es „angeblich“ schon anderes entschieden wurde.

aber meine frage mit der versicherung, was wäre den damit?
und den girokontokosten (ohne mieteingänmge) - was damit?

Wenn das Konto ein reines Vermietungskonto ist (kein gemischtes Konto), dann kannst du die Gebühren der Anlage V zuordnen. Bei einem gemischten Konto werden pauschal 16 € pro Jahr akzeptiert.

„Versicherung“ kann nun sehr viele unterschiedliche Dinge bedeuten, aber meistens kannst du typische Versicherung zur Absicherung (Risiko-Lebensversicherung, kapitalbildende Lebensversicherung etc.) nicht als Werbungskosten geltend machen.

Wer sagt das? Die Rechtsprechung.

Bei Verwendung bestehender Alt-Verträge (begünstigte Lebensversicherungen von vor 2005) ist die Verwendung sogar steuerschädlich und kann teuer werden.

das ja hier der „snderfall“. das girokonto wird ja gar nicht genutzt . es wird mir von der bank „aufgezwungen“ um den kredit zu bekommen equivalent zum depot.

es geht um eine „versicherung“ für den immobilienkredit. (was ja mein depot im prinzip ist). also in der art: „ich kann nicht zahlen, dann zahlt die versicherung meine immobilienkredit“. keine ahnnug ob es sowas überhaupt gibt. aber einfach mal zum verständnis.