Depotübertrag mit Gläubigerwechsel

Hallo, suche Experten für Depotübertrag mit Gläubigerwechsel.
Annahmen zur Ausgangslage:

Alle Aktien wurden vor 2008 gekauft!
Person A mit Depot A bei der Bank A hat teilweise Aktien, die aber eigentlich der Person B mit Depot B bei der Bank B „gehören“. (Wurde damals (beim Kauf) gemacht, um sich Provisionen und Depotgebühren zu sparen.)
Person B möchte jetzt „seine Aktien aus Depot A“ auf sein Depot B übertragen lassen.

Jetzt die Frage dazu:
Wie macht man das am besten, damit keine Steuern anfallen ?

Vielen Dank für die Mühe im voraus!

das geht nicht, wenn es sich um verschiedene depotinhaber handelt. wie soll man denn nachweisen, dass die aktien dem „gehört“ haben, der nicht inhaber bzw. käufer der aktien war?

gruß inder

Irgendwie verstößt das ja möglicherweise gegen diverse Vorschriften aus dem Bankrecht - Geldwäschegesetz und so