Depotübertrag Gebühren

Hallo zusammen,
ich habe im Frühjahr die Bank gewechselt und dann so nach und nach alles zur neuen Bank übertragen lassen (Bausparverträge, UnionInvestment-Depot), damit ich vor Ort besser beraten werden kann und die auch in diese Sachen Einblick haben können. War bisher auch ohne Probleme möglich. Was mir noch fehlte, war mein Aktiendepot, in dem Belegschaftsaktien liegen. Soll heißen, daß dies jetzt in ein Depot bei der neuen Bank übertragen wurde und das alte Depot aufgelöst wurde.
Und nun zu meinem Anliegen. Meine alte Bank hat mir hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 29 Euro in Rechnung gestellt.Laut eines Zeitungsartikels im Hamburger Abendblattes ist dieses aber rechtswidrig, da die Bank mit dieser Tätigkeit nur ihrer gesetzlichen Rückgabepflicht nachzukommen hat. Übersehe ich hier irgendetwas oder kann ich die Gebühren zurückfordern?

Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe!

In diesem Sinne,
Olli

Hallo,

Banken neigen leider dazu Rechtsprechungen die ihre Gebühren betreffen nicht oder nur sehr langsam umzusetzen.
Nimm den Artikel, geh persönlich in die Bank, erklär dem Schalterangestellten sachlich und höflich aber für alle umstehenden Kunden gut hörbar, dass sie rechtswidrige Gebühren erheben und Du eine Gutschrift möchtest. Im Normalfall geht das dann ganz geschwind, da der Schalterangestellte Dich nur wieder los haben möchte.

Sollte das nicht klappen, kannst Du Dir immer noch genauere Gedanken zur Rechtslage machen.

Grüße
Chris

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Hallo.

Dein Artikel ist schon richtig. Banken dürfen keine extra Gebühren für die Kontoauflösung bzw. -übertragung berechnen. Es kann nur sein, dass diese 29 Euro Kosten sind, die bei der Lagerstelle, bei der deine Papiere lagerten, entstanden sind. Diese Papiere mussten ja von A nach B übertragen werden. Diese fremden Kosten, die der Bank in Rechnung gestellt wurden, wirst du übernehmen müssen.
Also lasse dir erklären und auch schriftlich zeigen, was für 29 Euro das denn sind.

Grüsse,

Jürgen

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Hallo,

ein abschließendes Urteil des BGH zu dem Thema steht noch aus. Die bisherigen Urteile verneinen m.W. nach nur die Rechtmäßigkeit von Gebühren für Übertragungen bei Depotschließung. .

Wenn Du jedoch die Positionen nach und nach übertragen hast, liegt keine Übertragung bei Schließung vor, sondern eine Dienstleistung, die entgegen der landläufigen Meinung effektiv Geld kostet und die bis zur Vorlage eines abschließenden Urteils m.E. auch zu bezahlen ist. Alternative: Selber klagen.

Ansonsten wäre - wie Jürgen schon schrieb - noch zu prüfen, ob nicht einfach fremde Spesen weitergegeben wurden.

Gruß,
Christian

P.S.
Was mir gerade noch einfällt: Du schriebst was von Belegschaftsaktien. Es kann sein, daß sich durch die darauf lastenenden Sperrfristen bzw. deren Übermittlung an die neue Bank ein Mehraufwand ggü. „normalen“ Aktien ergeben hat. Ich würde da einfach mal nachfragen. Gilt übrigens für jedes Problem, ob mit Bank, Kaufhaus oder Ehefrau.

Danke!
Hallo,
möchte mich kurz für die Antworten bedanken. Werde jetzt mich mit der Bank in Verbindung setzen, damit die mir erklären, was genau das nun für Gebühren sind.

In diesem Sinne,
Olli