Depotübertrag und Spekulationsgewinn

Hallo zusammen,

eine kurze Frage.

Ich habe im Rahmem eines Vorerbes vor drei Monaten ein Depot übertragen bekommen. Ich möchte gerne einen Wert (aus dem MDAX) verkaufen, da er in diesen drei Monaten gut gelaufen ist +13% und meine größte Position darstellt. Die Frage ist nun folgende.

Ist der Gewinn für mich steuerpflichtig oder nicht. Für das Ursprungsdepot ist der Wert vor einigen Jahren gekauft worden, aber ich besitze ihn erst seit drei Monaten. Was nun? Ich habe natürlich auch nicht ein komplettes Depot erhalten, sondern nur Einzelwerte in mein Depot.

Any idea?

Gruß und Dank
C.

Hallo,

Ist der Gewinn für mich steuerpflichtig oder nicht.

ja, da der Zeitraum zwischen Zugang und Verkauf kleiner als ein Jahr ist. der gleiche Effekt tritt übrigens auch auf, wenn man Papiere zwischen zwei eigenen Depots überträgt. Auf der Jahressteuerbescheinigung werden übertragene Papiere als Verkauf ausgewiesen, was dann entsprechende Diskussionen mit dem Finanzamt nach sich ziehen kann. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich auch, die Eingangsbestätigungen des empfangenden Insituts aufzuheben.

Aus Erfahrung fluchend sprechend,

Christian

Nicht steuerpflichtig!

Hallo,

Ist der Gewinn für mich steuerpflichtig oder nicht.

ja, da der Zeitraum zwischen Zugang und Verkauf kleiner als
ein Jahr ist.

Nein! Bei Erbschaft genauso wie bei Schenkung gelten für Erben / Beschenkten die ursprünglichen Anschaffungsfristen und Einstände.
Sofern zum Zeitpunkt des Verkaufs der Kauf also länger als ein Jahr her ist, sollte ein Gewinn (der übrigens gegenüber dem ursprünglichen Kauf zu ermitteln ist) ebenso wie übrigens auch ein Verlust steuerlich unbeachtlich sein.

der gleiche Effekt tritt übrigens auch auf, wenn
man Papiere zwischen zwei eigenen Depots überträgt.

Auch und gerade bei einem Übertrag zwischen zwei eigenen Depots gelten die ursprünglichen Fristen fort. Wäre das ansonsten doch herrlich: Was hätte ich sonst schon steuerlich wirksame Verluste produziert!

Auf der
Jahressteuerbescheinigung werden übertragene Papiere als
Verkauf ausgewiesen, was dann entsprechende Diskussionen mit
dem Finanzamt nach sich ziehen kann. Aus diesem Grunde
empfiehlt es sich auch, die Eingangsbestätigungen des
empfangenden Insituts aufzuheben.

Auf der Jahresbescheinigung (nicht: Jahressteuerbescheinigung) werden zwar ab 2004 die Verkäufe aufgelistet (ab 2005 dann auch der Gewinn / Verlust), aber eine „gute“ Bank sollte ausgehende Überträge nicht als „Verkauf“ auflisten. M. E. würde diese Bescheinigung dann auch falsch, weil auf der Jahresbescheinigung ein Veräußerungspreis genannt sein muss. Und wo kriegt die Bank den bei einem Übertrag her???

Aus Erfahrung fluchend sprechend,

Christian

Den Flüchen könnte ich mich anschließen, was die Komplexität des Steuerrechtes insgesamt angeht: Würden diese ganzen Dinge vereinfacht, wären viele Fehlerquellen beseitigt und nicht so viel unnütze Energie in sinnlose Tätigkeiten verschwendet…

Gruß vom Wolf

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mdax
hallo christoph,

entscheidend wäre eher die frage, um welchen wert es sich handelt.
an der börse ist nicht entscheidend, wie der wert in der vergangenheit lief, sondern wie die weitere entwicklung einzuschätzen ist.
um welche aktie handelt es sich denn?

strubbel
r:open_mouth:)

Nein! Bei Erbschaft genauso wie bei Schenkung gelten für Erben
/ Beschenkten die ursprünglichen Anschaffungsfristen
und Einstände.

Du hast vollkommen recht. Da war ich gestern morgen wohl noch nicht ganz wach. Sorry.

Auf der
Jahressteuerbescheinigung werden übertragene Papiere als
Verkauf ausgewiesen, was dann entsprechende Diskussionen mit
dem Finanzamt nach sich ziehen kann. Aus diesem Grunde
empfiehlt es sich auch, die Eingangsbestätigungen des
empfangenden Insituts aufzuheben.

Auf der Jahresbescheinigung (nicht: Jahressteuerbescheinigung)
werden zwar ab 2004 die Verkäufe aufgelistet (ab 2005 dann
auch der Gewinn / Verlust), aber eine „gute“ Bank sollte
ausgehende Überträge nicht als „Verkauf“ auflisten.

Naja, die Banken üben ja noch. Die Vorschrift gilt ja erst seit 2004.

würde diese Bescheinigung dann auch falsch, weil auf der
Jahresbescheinigung ein Veräußerungspreis genannt sein muss.
Und wo kriegt die Bank den bei einem Übertrag her???

Im konkreten Fall: Tageskurs bei Übertragung.

Den Flüchen könnte ich mich anschließen, was die Komplexität
des Steuerrechtes insgesamt angeht: Würden diese ganzen Dinge
vereinfacht, wären viele Fehlerquellen beseitigt und nicht so
viel unnütze Energie in sinnlose Tätigkeiten verschwendet…

Tjaja, jedes Jahr einige Stunden die paar Krötos.

Gruß,
Christian

hallo christoph,

entscheidend wäre eher die frage, um welchen wert es sich
handelt.
an der börse ist nicht entscheidend, wie der wert in der
vergangenheit lief, sondern wie die weitere entwicklung
einzuschätzen ist.

Das ist aber nur eines der Kriterien!

Sehr wohl mit entscheidend ist - wie Christoph schrieb - wieviel solch eine Position (oder auch das Marktsegment, in das investiert ist), ausmacht und ob Christoph mit dem Wert weiterhin leben kann oder eben nicht.

Unabhängig vom Einzelfall: Wenn sich die Einschätzung des Anlegers beispielsweise zu Aktien ändert (z. B. war er vorher extrem positiv für Aktien gestimmt und sieht den Aktienmarkt jetzt eher kritisch) ist halt die Position zu reduzieren. Daran anzuschließen wäre höchstens die Frage, welche Werte rausgeschmissen werden, aber das ist dann auch wieder ein Thema für die Sektorallokation.

Gruß vom Wolf

Hi Strubbel,

es geht um die IVG. Ich war bis gerade mit einem recht hohen fünfstelligen Betrag drin und habe die Position nun auf die Hälfte reduziert. Ich habe seit Übertrag, Dank dem heutigen Tag (+4% aktuell), insgesamt 17% gemacht. Und an mitgenommenen Gewinnen ist noch niemand verarmt. Das zumindest hat mich die New Economy gelehrt.

Die andere Frage ist aber was machen mit dem Geld. Nein, Dir schenken ist keine gangbare Option, … :smile:

Ich habe keine Zeit mich intensiv zu kümmern, ich habe zwar auch einen Profi, aber der kümmert sich nicht um mein Depot sondern eher um ein komplettes Vermögenskonzept oder besser um den langfristgen Vermögensaufbau. Sprich, was ich von meinem monatlichen EK abzwacke, um später den jetzigen Lebensstandard weiterführen zu können. Ich kann natürlich auch Einmalzahlungen machen u.ä. aber momentan steht mir die Arbeit bis zum Hals und es fehlt sogar die Zeit mit diesem Herrn einen Termin zu vereinbaren.

Was tun?

Fuß
C.

Danke für die Antworten! owt

hallo wolf,

diversifikation habe ich vorausgesezt!
diese selbstverständlichkeit hätte ich schon noch erwähnen sollen, da hste recht.

strubbel
§:open_mouth:)

hallo christoph,

es handelt sich um einen sehr guten wert.
ich habe heute erst in diesem segment mit hebel investiert.
abgesehen vom anteil in deinem portfolio und deiner portfoliostruktur würde ich in diesem falle ein stoppkurs setzen und den titel demzufolge halten.
ich würde dir abhängig von der depotstruktur raten, das angefallene geld breit zu streuen, märkte abzudecken, welche du noch nicht im portfolio hast!
wenn du verlustpositionen in deinem depot hast, welche du verkaufen willst, kannst du den verlust mit den gewinnen verrechnen.
wie das geht, sagen dir hier die experten. oder im steuern-brett.
wie bist du denn diversifiziert?
wie groß ist deine angst?

strubbel
€:open_mouth:)

Hi Strubbel,

gib mir Zeit und ich befolge Deine Ratschläge gerne. Leider habe ich einen Job der mir wenig Zeit läßt mich mit so etwas ernsthaft zu beschätfigen.

Besonders risikoavers bin ich nicht, habe aber wie geschildert weder Zeit noch Muße mich viel damit zu beschäftigen. Wenn ich eine von Dir geschilderte Strategie verfolge, muss ich mich mit den Branchen, Sektoren und Unternehmen beschäftigen. Das wird nix. Doch einen Profi beauftragen. Bei einem grade sechstelligen Depot nicht wirklich attraktiv, …

Also doch irgendein Zertifikat?

Das wird nix mit mir. Gruß und Dank sagt,
C.

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