**Unterliegt eine Depotübetragsprämie der Abgeltungssteuer?
Bei einer Depotübertragsprämie dürfte es sich um sonstige Einkünfte i.S. v. § 22 Nr. 3 EStG handeln (also vorbehaltlich der Freigrenze - weniger als 256 EUR im Kalenderjahr - einkommensteuerpflichtig). Was bedeutet das für die Abgeltungssteuerpflicht?**