Depotübertragung mit Aktien von 2008 - Abgeltung?

Hallo miteinander

ich habe im letzten Jahr also 2008 begonnen aktien zu kaufen. 2008 gab es ja meines wissens die Abgeltungssteuer noch nicht, die regelung glaube ich war beim aktienhandel, dass man die Aktien mind 6 Monate oder 12 Monate halten muss und sie dann ohne abzüge bzw steuern oder Aufschläge verkaufen kann (keine spekulations gebühr oder wie man das nennt)

Jedoch wurden mir die Depotgebühren zu hoch und ich habe dieses Jahr 2009 mein Deopt gewechselt. Wenn ich nun meine aktien verkaufen wolle, müsste ich dann Abgeltunssteuer Zahlen? Denn woher soll meine neue Bank mit meinem neuen Depot wissen, dass ich die Aktien schon 2008 gekauft habe?? Bekommen die das von der alten Bank vorab mitgeteilt?? Denn es geht hier um paar tausend euro wenn ich diese Abgeltunssteuer doch zahlen müsste :-/ einen Beleg von der Alten Bank über den Kauf der Aktien im Jahr 2008 habe ich noch … aber bringt mir der was?

Fragen über Fragen :smile:

Normalerweise muss die alte Bank das Anschaffungsdatum der neuen Bank bei der Übertragung mitteilen. Abgeltungsteuer ist nicht fällig, da eine Übertragung keine Anschaffung ist.

Gruß

Jörg

Das Anschaffungsdatum und den Einstandskurs… nur der Vollständigkeit halber.

Geschieht das nicht, wirds bei der emfangenden Bank irgendwann hektisch.

Hatte da mal nen Fall wo der Einstandskurs eines Zerobonds gefehlt hatte und der Kunde deswegen eigentlich hätte auf die Differenz zwischen Ausgabekurs und Rückzahlungskurs die 12,4% Quellensteuer des italienischen Marktes bezahlen müssen, was ziemlich bitte gewesen wäre, wenn man bedenkt, dass der Ausgabekurs 60%, der tatsächliche Kauf des Kunden aber bei 97% stattfand…