Der §34c der Gewerbeordnung für Immobiliemakler !

Hallo,

ich werde mich in absehbarer Zeit, als Immobilienmakler selbstständig machen ( wenns mit der Gewerbeerlaubnis klappt).

Seit 2008 habe ich bereits ein Gewerbe laufen, jedoch werde ich dieses Gewerbe Abmelden. Aus diesem Gewerbe sind leider ca. 500 € Schulden bei der Volksbank enstanden. Vom Finanzamt habe ich auch seit zwei Jahren nichts mehr gehört. Die haben mir damals was zum ausfüllen geschickt, dem ich leider nicht nach gekommen bin. Kurzezeit später habe ich einen Brief mit einer Zahlungsauföderung von denen bekommen, 250 € oder so. Am Telefon meinten Sie, ja ich müsste das Ged nur zahlen wenn ich die Unterlagen nicht ausfülle. Gut, ich sagte der Dame am Telefon mach ich und Sie meinte gut, dann ist das aus der Welt bedankte sich und legte auf. Dann kamm ein längerer Auslandsaufenhalt, Umzüg, Freundinn nervt und etc. dazü und es ist bis heute in Vergessenheit geraten. Vor 3 Jahren lief ein Strafverfahren gegen mich, würde beim Kiffen von der Polizei erwischt. Ist aber Eingestellt woreden. Habe leider auch noch private Schulden )-: . Ich weiss nicht in wie weit diese Dinge in der Erlaubnis beeinhaltet sind.

So, jetzt zu meinen Fragen:

Kann ich wenn ich diese Schritfliche Sache mit dem Finanzamt geklärt habe die Gewerbeerlaubnis erhalten, spricht was da gegen ? p.s. habe ansonsten kein Gewerbelichen Verstöße !

Bitte keine Anworten von wegen, werde erstmal erwachsen oder bist dazu nicht in der Lage wegen der Vergangheit und all so was … . Bitte nur nuchterne, sachlichbezögene, hilfreiche, wissenwerte und aufklärende Anworten.

Vielen Dank

Hallo

Meine Antwort lautet. Mit der Maklererlaubnis nach § 34C
sieht es nicht gut aus.
Grundlage für diese Erlaubnis ist ein polizeiliches Führungszeugnis, und daq werden die Jugendsünden , wie Drogen, Zahlungsverzug etc. aufgeführt.
Die Behörde wird die Zulassung verweigern.
Es macht auch wirtschaftlich keinen Sinn in die Selbständigkeit
zu gehen. Ich empfehle einen grundlegenden Neustart, mit Ausbildung, Lehre
etc. Dann kann ein Start in 5 Jahren möglich sein.

Viele Grüße

Hallo Anfrager, ja es müste dann klappen. Das Strafverfahren und die Polizei ist natürlich eine Belastung und kann zur Blockierung führen.
Viel Glück wünscht Wlli Jänsch

Guten Tag,

Also, im polizeilichen Führungszeugnis steht nichts von Zahlungsverzug oder ähnlichen, da steht nur drin ob du Vorbestraft bist. Wenn du z.B. wegen Drogen oder sonstiges Verurteilt worden bist, steht das da drin. Der § 34c kann beantragt werden, es gibt jedoch Probleme, wenn beim Finanzamt noch Steuerschulden vorhanden sind, denn du brauchst vom Finanzamt eine sog. Unbedenklichkeits Bescheinigung.
Gruß
Jimmy

Guten Tag,

Also, im polizeilichen Führungszeugnis steht nichts von Zahlungsverzug oder ähnlichen, Da steht nur drin ob du Vorbestraft bist. Wenn du z.B. wegen Drogen oder sonstiges Verurteilt worden bist, steht das da drin. Der § 34c kann beantragt werden, es gibt jedoch Probleme, wenn beim Finanzamt noch Steuerschulden vorhanden sin, denn du brauchst vom Finanzamt eine sog. Unbedenklichkeits Bescheinigung.
Gruß
Jimmy